Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen war ein wesentlicher Punkt der heute in Salzburg stattfindenden SozialreferentInnenkonfrerenz. „In Österreich ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 26. Oktober 2008 in Kraft getreten. Damit haben wir uns verpflichtet, deren Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Dreh- und Angelpunkt dieses Regelwerks ist das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe. Wir sind immer noch in der Umsetzungsphase – und dafür braucht es finanzielle Mittel. Analog des Pflegefonds ist daher ein Inklusionsfonds notwendig“, betont Soziallandesrätin Gabriele Fischer.
Inklusion bei Bildung und Arbeit
„Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist allumfassend: Sie beginnt bei der frühkindlichen Erziehung, setzt sich in der Schule fort und muss seinen Ausdruck im Arbeitsleben und im sozialen Miteinander finden“, ist LRin Fischer überzeugt. „Im Bereich des Bildungssystems muss Inklusion von der Elementarpädagogik über das Schulwesen bis hin zur Erwachsenenbildung gelebt werden“, fordert LRin Fischer, die in dieser Hinsicht eine bundesweite Gesamtstrategie vermisst. Darin solle auch entsprechend sonderpädagogisch geschultes Pflichtschullehrpersonal und Schulassistenz vorgesehen werden.
Ein wichtiges Anliegen ist der Soziallandesrätin auch die Entlohnung und sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen einer Tagesstruktur einer Beschäftigung nachgehen und dafür bisher ein Taschengeld erhalten. „Ich fordere menschenwürdige Arbeit für alle mit entsprechender Entlohnung. Auch dies entspricht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention laut Artikel 27 ‚Teilhabe am Arbeitsleben‘. Im Rahmen der Landeskompetenzen unterstützt das Land Tirol entsprechende Maßnahmen. So ermöglicht das Projekt ‚mittendrin‘ Menschen mit Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt samt Entlohnung und sozialversicherungsrechtlicher Absicherung. Von 2012 bis Ende 2018 ist es gelungen, 60 Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf einzurichten. Dieses Projekt wird aktuell ausgebaut und zeigt bereits erste Erfolge – doch auch vonseiten des Bundes müssen hier entsprechende Anstrengungen unternommen werden“, betont LRin Fischer. Dafür brauche es einerseits eine österreichweite Lösung im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsrechts und des Pensionsrechts, andererseits einen Krankenversicherungsschutz, um einen chancengleichen und nachhaltigen Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
„Gleichzeitig muss eine umfassende Betreuung durch das Arbeitsmarktservice für die Teilnahme an relevanten arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen wie Arbeitsplätze in Beschäftigungsinitiativen sichergestellt sein. Es kann nicht sein, dass Menschen mit größeren Vermittlungsproblemen, z.B. Menschen mit Behinderungen benachteiligt werden“, stellt LRin Fischer klar.
Ausdrücklich begrüßt die LandessozialreferentInnenkonferenz die Einführung eines One-Stop-Shops bei der Antragstellung von finanziellen Zuschüssen für Hilfsmittel. „Ansuchen um finanzielle Unterstützung für Kommunikationshilfsmittel wie eine Braillezeile, den behindertengerechten Umbau des Autos, aber auch für Wohn- und Sanitärraumadaptierungen, Treppenlifte oder Assistenzhunde können nun viel einfacher eingereicht werden“, zeigt sich LRin Fischer erfreut.
Resolution zur Zusammenarbeit im Sozialbereich
Einstimmig angenommen wurde eine Resolution zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Sozialbereich: Das partnerschaftliche Vorgehen und die Kooperation zwischen Bund und Ländern habe sich in der Vergangenheit bewährt, um tragfähige Lösungen für die ÖsterreicherInnen zu finden. Aufgrund ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten und Kompetenzen im Sozialbereich erwarten die Länder, die konsensuale Einbindung der Bundesländer vor allem bei den aktuellen Herausforderungen der Armutsbekämpfung (insbesondere der Kinderarmut) und sozialen Absicherung, der Sicherstellung der Pflege und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen wieder verstärkt zu pflegen.
„Als Zuständige in den Ländern sind wir davon überzeugt, dass nur auf diesem Weg tragfähige und gute Lösungen für die Menschen in Österreich erreicht werden können“, so LRin Fischer und ihre AmtskollegInnen.