Tiroler Teilhabegesetz

Land Tirol fördert gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Behinderungen

Das Land Tirol hat auf Initiative von LH Günther Platter und Soziallandesrätin Christine Baur das Rehabilitationsgesetz aus dem Jahr 1983 novelliert, welchem ein medizinisches Verständnis von Behinderung zugrunde lag. „Die Förderung der Selbstbestimmtheit und Einbindung von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel“, betont LH Platter. Mit dem Tiroler Teilhabegesetz habe man nun einen wichtigen Schritt zum Abbau von Barrieren gesetzt. Die Novelle wird von der Landesregierung in die Dezember-Sitzung des Tiroler Landtages eingebracht und soll mit 1. Juli 2018 in Kraft treten.

„Ziel dieses Gesetzes ist die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft durch volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben“, verweist LRin Baur auf wesentliche Eckpunkte wie neue Regelungen für ein persönliches Budget, Peerberatung, verbesserte Möglichkeiten der beruflichen Integration sowie den Ausbau der mobilen Unterstützungsleistung. Letztere ermögliche Betroffenen mehr Wahlfreiheit zwischen dem Wohnen in den eigenen vier Wänden bzw. in stationären Einrichtungen. Die im Gesetz erstmals vorgesehene NutzerInnenvertretung soll zudem die Einbindung von Menschen mit Behinderungen bei der Weiterentwicklung, Veränderung oder Anpassung von Leistungen stärken.

Breite Einbindung bei Gesetzesentwicklung

Das Tiroler Teilhabegesetz wurde auf breiter Basis und unter Einbindung der Betroffenen erarbeitet: So entwickelte das Land Tirol im Zuge eines Transparenzprozesses gemeinsam mit den Behinderteneinrichtungen und Menschen mit Behinderungen für alle Betroffenen gültige Standards und eine einheitliche Tarifgestaltung. Im Rahmen des partizipativen Gesetzwerdungsprozesses „Forumtheater“ konnten Betroffene zudem ihre Wünsche und Anregungen einbringen. Für diese Vorgehensweise wurde das Land Tirol mit dem Österreichischen Verwaltungspreis ausgezeichnet.

Behindertenanwalt beim Landesvolksanwalt

Um den Bedürfnissen und Rechten von Menschen mit Behinderungen mehr Gewicht zu verleihen, hat die Tiroler Landesregierung zusätzlich zum Tiroler Teilhabegesetz kürzlich auch die Stelle eines Behindertenansprechpartners in der Landesvolksanwaltschaft rechtlich festgeschrieben. Die Servicestelle „Behindertenanwalt beim Landesvolksanwalt“ bietet Menschen mit Behinderungen Rat und Hilfe bei Anliegen und Beschwerden. „Menschen mit Behinderungen stoßen leider allzu schnell an Grenzen. Hindernisse und Barrieren, die es zu überwinden gilt – durch gesellschaftliche Einbeziehung und Teilhabe sowie gezielte Förderung und Unterstützung“, begründen LH Platter und LRin Baur ihr Engagement. Ein Tiroler Aktionsplan soll künftig Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention planen und evaluieren. Dies wurde mit einer Novelle des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes geregelt.

Das Tiroler Teilhabegesetz finden Sie <link https: www.ris.bka.gv.at internen link im aktuellen>hier.