20 Jahre Landesgleichbehandlungsgesetz

Meilenstein auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt im Öffentlichen Dienst

„Vielfalt bringt uns voran. Darum ist jeder Mensch auch gleich wichtig und hat die gleichen Rechte – unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung. Eine diskriminierungsfreie Gesellschaft ist lebenswerter und bringt uns allen viele Vorteile“, betont Landeshauptmann Günther Platter beim Festakt „20 Jahre Landesgleichbehandlungsgesetz“.

Anlass der Feierstunde ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt im Öffentlichen Dienst: Vor zwei Jahrzehnten, am 2. Juli 1997, trat das Landes-Gleichbehandlungsgesetz erstmals in Kraft. Damals umfasste es die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Frauenförderung im Landesdienst.

Für die Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung wurde eine unabhängige Einrichtung geschaffen, die vertrauliche und kostenlose rechtliche Beratung, Unterstützung und Information bietet. Seit Juli 1998 sind Anna C. Strobl und Isolde Kafka als Gleichbehandlungsbeauftragte tätig.

Im Jahr 2005 wurde das Landes-Gleichbehandlungsgesetz maßgeblich ergänzt: Hinzu kam das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, der sexuellen Orientierung und der Behinderung. „Mit dem Landesgleichbehandlungsgesetz haben wir eine wertvolle rechtliche Grundlage, die Bedienstete der Landesverwaltung, der Musikschulen und der Tirol Kliniken vor Diskriminierung schützen soll und schon zu einer Reihe von Verbesserungen geführt hat“, betont Landtagspräsident Herwig van Staa.

Wichtige Schritte zur Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

Neben den vielen Anfragen, die zur Zufriedenheit bearbeitet wurden und den Schlichtungsverfahren, im Rahmen derer die meisten Probleme im Sinne der Betroffenen gelöst werden konnten, wurden wichtige Schritte zur Gleichbehandlung und Antidiskriminierung gesetzt. So wurden 2004 erstmals auch Teilzeitbeschäftigte pragmatisiert, was zu einer wesentlichen Erhöhung des BeamtInnenanteils führte und natürlich auch teilzeitbeschäftigten Männern zugutekommt.

Die Bestimmungen des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes sehen vor, dass bei allen Auswahlverfahren Organe der Gleichbehandlung, vor allem die Vertrauenspersonen der Dienststellen, miteinbezogen werden. Gemeinsam mit dem Frauenförderprogramm wird damit zu mehr Transparenz bei den Auswahlverfahren beigetragen. Gleichzeitig werden die zu besetzenden Stellen vermehrt ausgeschrieben – allein 2016 betraf dies im Bereich der Landesverwaltung 187 Stellen.

„Erst vor kurzem wurden zwei Gutachten der Gleichbehandlungskommission umgesetzt: Ab sofort ist auch eine Beförderung während der Karenzzeit möglich und das Weihnachtsgeld für Kinder wird nicht mehr nach dem Beschäftigungsausmaß berechnet“, berichtet Isolde Kafka.

Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen

Besonders im Fokus der Gleichstellungsbeauftragten stehen die Anliegen von Bediensteten mit Behinderungen in der Landesverwaltung. „Bereits im Jahr 2005 wurde durch das Landesgleichbehandlungsgesetz das Gebot zur Förderung und das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung wesentlich erweitert. Das Land Tirol hat demnach dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit einer Behinderung durch geeignete Maßnahmen der Zugang zu einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis, die Ausübung der dienstlichen Tätigkeit, der berufliche Aufstieg oder die Teilnahme an Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung ermöglicht oder erleichtert wird“, stellt Anna Strobl klar. Im Bereich der Landesverwaltung und der Tirol Kliniken wurden im letzten Jahrzehnt maßgebliche Schritte gesetzt, um die berufliche und soziale Integration von Menschen mit Behinderungen weiter voranzutreiben und Barrieren jeglicher Art abzubauen.

„Durch all diese Maßnahmen ist ersichtlich, dass sich das Land Tirol seiner Vorbildwirkung besonders bei der sozialen Verantwortung gegenüber Menschen mit Behinderungen bewusst ist. Als für das Personal Zuständiger ist es mir sehr wichtig, dass – wo immer es aufgrund der Strukturen und Tätigkeitsfelder in der Landesverwaltung möglich ist – Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden“, betont LH Platter. Innerhalb der Landesverwaltung gibt es viele Beispiele für die erfolgreiche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess. Die Bandbreite beruflicher Einsatzmöglichkeiten ist groß und reicht – je nach Qualifikation und persönlichen Fähigkeiten – von der Ausübung einfacherer Tätigkeiten, beispielsweise im handwerklichen Bereich, bis hin zur Übernahme von Führungsverantwortung.

Behinderteneinstellungsquote in der Landesverwaltung übererfüllt

2016 waren 226 anrechenbare DienstnehmerInnen mit Behinderungen in der Landesverwaltung angestellt. Das sind um 69 Personen mehr als nach den Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes erforderlich wäre. Die aktuelle Statistik zeigt damit klar, dass innerhalb der Landesverwaltung die Pflichtzahl für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen („Behinderteneinstellungsquote“) nicht nur erfüllt, sondern übererfüllt wird.

„Auch bei den Tirol Kliniken lässt sich– trotz deutlich anderer Voraussetzungen – seit 2005 ein Aufwärtstrend beobachten. Ein Projekt zur Schaffung behindertengerechter Rahmenbedingungen unterstützte diesen Weg. Auf diese Weise konnten die Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes 2016 um 99 Personen übertroffen werden“, berichtet Strobl.

Frauenförderungsprogramm für den Landesdienst

Auf dem Weg zu mehr Gleichstellung wurde erst im Herbst 2017 ein neues Frauenförderungsprogramm für den Landesdienst verabschiedet, das sechs Jahre gilt.