LH Platter: „Zusätzliche finanzielle Unterstützung für Beherbergungsbetriebe“

Tiroler Landesregierung beschloss „Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe“.

Beherbergungsbetriebe mit Standort Tirol, die aufgrund von Betriebsbeschränkungen durch die notwendigen Corona-Maßnahmen direkt oder indirekt bedeutende Nächtigungsrückgänge zu verzeichnen hatten, aber keinen Anspruch auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds oder den Fixkostenzuschuss des Bundes haben, werden jetzt vom Land Tirol unterstützt: Die Tiroler Landesregierung beschloss für diese Unternehmen den „Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe“. Aus diesem Fonds wird eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses in der Höhe von 3.000 Euro geleistet. Um alle Betriebe bestmöglich zu unterstützen, sollen insgesamt bis zu drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind Betriebe, deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre 20.000 Euro überstiegen hat.

„Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben bei den Beherbergungsbetrieben zu massiven Einnahmeausfällen geführt. Gleichzeitig laufen Verbindlichkeiten etwa in Form von Krediten aber weiter und auch gestundete Ratenzahlungen werden irgendwann fällig. Um speziell jenen Unternehmerinnen und Unternehmern zur Seite zu stehen, die bislang von Bundesseite keine Unterstützung erhalten haben, führen wir den ‚Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe‘ ein“, erklärt LH Günther Platter.

Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf betont: „Die Tiroler Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus massiv negativ betroffen. Mit dem Tiroler Corona-Unterstützungsfonds wollen wir jenen Beherbergungsbetrieben unter die Arme greifen, die bisher bei anderen Hilfsmaßnahmen keine Unterstützung erhalten haben, aber trotzdem einen massiven Umsatzrückgang erlitten haben. Eine stabile und funktionierende Tourismuswirtschaft ist schließlich Voraussetzung für den Start in ein neues Tourismusjahr und für das Tourismusland Tirol von zentraler Bedeutung.“

Im Detail soll ein teilweiser Ersatz des Verdienstentgangs aufgrund von Nächtigungsrückgängen von mindestens 40 Prozent im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres erfolgen. Diese Richtlinie des Landes Tirol trat am 1. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2021. Anträge müssen bis zum 31. März 2021 bei der Standortagentur Tirol eingelangt sein.