Eigenerklärung bei Ein- und Ausreise für Italien bzw. Südtirol notwendig

Durchfahrten von Nordtirol über Südtirol nach Osttirol und umgekehrt weiter möglich

Die Einreise nach und die Ausreise aus Südtirol, welches aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus als rote Zone gilt, ist derzeit nur aus spezifischen Gründen erlaubt. Dazu gehören etwa Arbeit und Studium sowie die Notwendigkeit und Dringlichkeit bei der Pflege von pflegebedürftigen Personen, der Wahrnehmung von Obsorgepflichten, der Rückkehr an den eigenen Wohnort sowie gesundheitliche Gründe.

Grenzüberschreitende Bewegungen von und nach Ost- oder Nordtirol bzw. das Trentino zum Wohnsitz der/des Lebenspartnerin/s sind in Südtirol derzeit leider nicht möglich. Der Transit bzw. die Durchfahrt durch Südtirol ist in jedem Fall möglich, allerdings muss auch hier eine Eigenerklärung mitgeführt werden.

Die Beweggründe müssen mit einer Eigenerklärung samt Anhang belegt und bei einer Kontrolle vorgewiesen werden. Diese finden sich auf der Homepage des italienischen Außenministeriums unter https://bit.ly/Eigenerklärung und https://bit.ly/EigenerklärungANHANG.