Behindertenhilfe: gleiche Leistungen – gleiche Standards – gleiche Tarife

LRin Fischer: Transparenz und Gleichbehandlung für die Trägerorganisationen der Behindertenhilfe

Einheitliche Bezahlung für dieselbe Leistung zugunsten der betreuten Menschen mit Behinderung. Dies war die Vorgabe bei der Erarbeitung des Normkostenmodells für die Trägerorganisationen in der Behindertenhilfe. „Ziel dieses Prozesses war, landesweit und unabhängig vom Leistungserbringer die gleichen Tarife für die jeweiligen Leistungen zu gewähren und dieselben Standards in der Begleitung und Arbeit mit Menschen mit Behinderung einzuführen“, fasst Soziallandesrätin Gabriele Fischer den Zweck des Normkostenmodells zusammen.

Gemeinsam mit den Trägern wurden einheitliche Qualitätsstandards entwickelt und ein Leistungskatalog erarbeitet sowie die Normkosten für sämtliche Leistungen der Tiroler Behindertenhilfe neu kalkuliert. „In der Praxis bedeutet dies professionelle Begleitung durch qualifiziertes Personal, um noch besser auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen eingehen zu können“, betont LRin Fischer. Gleichzeitig stelle das neue Normkostenmodell eine qualitative Weiterentwicklung in der Behindertenhilfe dar.

Ludwig Plangger, Obmann der argeSODiT (Dachverband der Sozialunternehmen der Tiroler Behindertenhilfe), sieht eine positive Weiterentwicklung: „Die nun sichergestellte Finanzierung der Tarife für die Behindertenhilfe bedeutet viel – für die Sozialunternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und natürlich auch für Menschen mit Behinderungen, denen das Tiroler Teilhabegesetz (THG) das Recht auf zeitgemäße Leistungen in guter und bedarfsorientierter Qualität zusichert. Es war ein anspruchsvoller gemeinsamer Weg bis hierher, aber mit diesem Schritt ist ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, dass die im THG definierten Leistungen dauerhaft umgesetzt werden können.“

Qualitätssicherung, Transparenz, Verwaltungsvereinfachung und Planungssicherheit

Für das Land Tirol und die Träger bedeutet das Normkostenmodell Verwaltungsvereinfachung, Planungssicherheit sowie Qualitätssicherung, denn: „Transparenz und Gleichbehandlung, die Vergleichbarkeit der Leistungen, die Kalkulierbarkeit der Gesamtkosten und eine Vereinfachung der Vollziehung bzw. der Abrechnung sowie eine flexible Handlungsfähigkeit der Leistungserbringer stellen für alle Beteiligten und vor allem für die betreuten Personen eine wesentlich verbesserte Situation dar“, stellt LRin Fischer klar. Mit einem transparenten und vereinheitlichten Normkostenmodell entfallen zukünftig aufwändige Einzelverhandlungen.

Ursprünglich war geplant, die kalkulierten Normkostentarife unter Einhaltung des Budgetpfades im Jahr 2021 voll umzusetzen. „Da jedoch die derzeitigen Corona-bedingten Auswirkungen die Leistungserbringer in der Behindertenhilfe vor große Herausforderungen – insbesondere auch in finanzieller Hinsicht – stellen, soll die Umsetzung des Normkostenmodells bereits im Jahr 2020 abgeschlossen werden“, kündigt LRin Fischer an.