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Aktuelles aus der 50. Regierungssitzung des Jahres

LH Platter: „Land greift Menschen, die von Krise besonders betroffen sind, unter die Arme“

Mit insgesamt 50 Regierungssitzungen und 937 Regierungsanträgen war das Jahr 2020 für die Tiroler Landesregierung sehr arbeitsintensiv – so viele Sitzungen und Beschlüsse gab es nie zuvor. „Die Coronakrise hat Tirol in diesem Jahr vor enorme Herausforderungen gestellt und tut dies nach wie vor. Viele Dinge, die vorher selbstverständlich waren, haben sich durch das Coronavirus auf einen Schlag verändert – für uns alle war das Jahr eine besondere Herausforderung. Dies spiegelt sich auch in der Bilanz der Landesregierung wider, die heuer ein großes Arbeitspensum abzuarbeiten hatte. Ich möchte mich an dieser Stelle bei meinem Regierungsteam bedanken und wünsche den Tirolerinnen und Tiroler trotz allem ein besinnliches Weihnachtsfest im kleinen Kreis. Gleichzeitig appelliere ich an die Bevölkerung, weiterhin durchzuhalten, achtsam miteinander umzugehen und die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus unbedingt einzuhalten – nur gemeinsam können wir diese Pandemie besiegen“, betont LH Günther Platter.

„Das vergangene Jahr hat für uns alle vieles verändert - vieles war belastend, hat verunsichert und bedrückt. 2020 wird somit auch in den Tiroler Geschichtsbüchern als herausforderndes und einzigartiges Jahr eingehen. Der Zusammenhalt und die Zusammenarbeit in der Krise zeigen, wie verlässlich und gefestigt Allianzen sind, egal ob in der Gesellschaft, Wirtschaft oder in der Politik. Daher bin ich für das kommende Jahr optimistisch, dass wir die kommenden Herausforderungen in Tirol gemeinsam bewältigen werden“, sagt LHStvinIngrid Felipe.

Schwerpunkt der heutigen Regierungssitzung vor Weihnachten waren indes mehrere Beschlüsse aus dem Bereich Soziales, mit dem von Armut betroffene Menschen noch mehr unterstützt werden – von der Sicherung des Wohnbedarfs über den Ausbau der Sozialberatung und Delogierungsprävention bis zur Hilfe und Beratung bei Mietrückständen.

„Wir müssen angesichts der Coronakrise vorausschauend agieren, die Folgen der Krise frühzeitig erkennen und diesen bestmöglich entgegenwirken. Denn sie werden noch länger eine Herausforderung für uns bleiben. Mit den heutigen Regierungsbeschlüssen wollen wir Menschen und insbesondere Familien in Not helfen und jenen noch besser unter die Arme greifen, die diese Krise besonders hart trifft – etwa wenn sie mit dem Verlust ihrer Wohnung konfrontiert sind, weil sie die Miete in absehbarer Zeit nicht mehr bezahlen können“, sagt LH Platter. Es sei jedenfalls wichtig, rechtzeitig die bereits bestehenden Unterstützungsnetzwerke auszubauen, um frühzeitig auf individuelle Problemlagen der Tirolerinnen und Tiroler reagieren zu können.

Zusätzlich rund 1,3 Millionen Euro für Sicherung des Wohnbedarfs

Mit der Wohnkosten-Verordnung als Teil des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes werden jährlich die Höchstsätze für Geldleistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs festgelegt – jeweils auf Grundlage der durchschnittlichen Kosten für Wohnungen mittlerer Qualität und regional gestaffelt, um auf regionale Unterschiede reagieren zu können. Im Jahr 2019 wurden dafür in ganz Tirol rund 23,3 Millionen Euro an Geldleistungen verbucht. Mit der jetzt neu beschlossenen Verordnung werden angepasste Steigerungen von bis zu sechs Prozent umgesetzt und dadurch bis zu 1,3 Millionen Euro zusätzlich in die Hand genommen.

„Die Anpassung der Wohnkosten-Verordnung in der Tiroler Mindestsicherung ist ein wichtiger Schritt zur Erhaltung von Wohnraum armutsbetroffener Menschen. Die Mietpreise steigen in Tirol sehr schnell, die Lebenserhaltungskosten sind nach wie vor hoch. Daher ist es unumgänglich, dass wir hier ein besonderes Augenmerk auf das soziale Netz haben, das nach dem heurigen Coronajahr wichtiger denn je ist“, LHStvin Felipe.

Als nächsten Schritt gehe man die realistische Darstellung der Mietpreise in ganz Tirol an – dieses Projekt werde im kommenden Jahr umgesetzt. Dadurch könne man noch treffsicherer und genauer auf die unterschiedlichen Situationen reagieren, weiß Soziallandesrätin Gabriele Fischer: „Mit dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz haben wir die Instrumente und Maßnahmen in der Hand, um flexibel und rasch auf sich verändernde Situationen reagieren zu können. Das ist ein Mehrwert für die Betroffenen, aber auch ein Zeichen der Stärke unseres sozialen Zusammenhaltes.“

Ausbau von Beratungsleistungen und neuer Mietrückstandsfonds

Direkte Folgen der Coronapandemie sind Arbeitslosigkeit und Einkommensverlust und damit verbundene Probleme, die Miete zahlen zu können. Die Landesregierung hat heute beschlossen, die Angebote der Delogierungsprävention und der allgemeinen Sozialberatung auszubauen und Mietrückstände zu übernehmen, die insbesondere durch die Coronapandemie entstanden sind. Dafür werden insgesamt 560.000 Euro bereitgestellt – davon 260.000 Euro für das Beratungspersonal und 300.000 Euro für die Übernahme von Mietrückständen im Rahmen eines eigenen Mietrückstandsfonds.

„Der Ausbau der Delogierungsprävention ist bereits ein Blick in die Zukunft, denn wir müssen unsere Unterstützungen auf die zu erwartenden Folgen der Pandemie vorausschauend ergänzen. Die Etablierung eines eigenen Mietrückstandsfonds ist ein zusätzlicher Anker, um auch Menschen, die keinen Anspruch auf Mindestsicherung haben, in einer Notlage zu unterstützen. Gerade in herausfordernden Zeiten gilt für uns auch weiterhin: gemeinsam sind wir füreinander da“, so LRin Fischer abschließend.