NSG
Tiroler Landesregierung beschließt Naturschutzgebiet Tiroler Lechtal
In ihrer Sitzung vom 5. Oktober 2004 hat die Tiroler Landesregierung einstimmig die Verordnung über die Erklärung eines Teiles des Tiroler Lechtales und seiner Seitentäler zum Naturschutzgebiet beschlossen.
„Das Naturschutzgebiet Tiroler Lechtal ist ein einzigartiges Naturjuwel, dessen Schutz, Bewahrung und Förderung im nationalen Interesse gelegen ist. Der Tiroler Lech stellt, einschließlich seiner wichtigsten Seitenzubringer, eine im nordalpinen Raum einmalige und weitgehend erhalten gebliebene dynamische Wildflusslandschaft dar“, begründet Landesrätin Dr. Anna Hosp den von ihr vorgelegten Regierungsantrag.
Die überragende naturkundliche Bedeutung rührt von mäandrischen Flussverläufen, großen Schotterbänken, intakten Augebieten und einer außerordentlichen Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen her. Die Vegetation bilden unter anderem weite Auwälder, Schluchtmischwälder, einmalig sind auch die charakteristischen Trockenauen im mittleren Talabschnitt des Lechtales mit ihrem Baumwacholder-Beständen. Nach bisherigen Untersuchungen wurden 1160 Arten von Blütenpflanzen nachgewiesen, darunter auch reichhaltige Orchideen-Bestände.
Schließlich bietet das Lechtal den Lebensraum für zahlreiche seltene und vom Aussterben bedrohte Amphibien und einen bedeutungsvollen Vogelreichtum.
Die Fläche des neuen Naturschutzgebietes Tiroler Lechtal ist deckungsgleich mit dem der Europäischen Kommission als „Natura 2000-Gebiet“ gemeldeten Fläche, berührt 24 Gemeinden und weist ein Ausmaß von 41,38 km³ auf.
Den Verordnungstext und die erläuternden Bemerkungen zur Naturschutzgebietsverordnung können Sie als PDF-File abrufen.