Waffengesetz
Das Waffengesetz unterscheidet im Wesentlichen Waffen nach Kategorien von Schusswaffen:
Kategorie A
Verbotene Waffen und Kriegsmaterial
Kategorie B
Faustfeuerwaffen (Pistolen, Revolver), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen
Kategorie C
Schusswaffen mit gezogenem Lauf (auch "Büchsen" genannt) oder glattem Lauf (auch „Flinten“ genannt). Das sind Gewehre, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen.
Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/waffenrecht/Seite.2450700.html
Waffenrechtliche Urkunden
Grundsätzlich gilt, dass für die Beantragung eines waffenrechtlichen Dokumentes eine persönliche Vorsprache bei der Hauptwohnsitzbehörde erforderlich ist.
Waffenbesitzkarte
Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B berechtigten.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- verlässliche/r EWR-Bürger/in
erforderliche Unterlagen:
- amtlicher Lichtbildausweis
- aktuelles Lichtbild
- Psychologisches Gutachten oder gültige Jagdkarte (ausgenommen Dienstwaffenträger)
- Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen, Schulungsbestätigung eines Waffenfachhändlers (ausgenommen Besitzer einer gültigen Jagdkarte sowie Dienstwaffenträger)
- Nachweis über den abgeleisteten Präsenzdienst
Nähere Informationen betreffend der Begutachtungsstellen gem. § 1 Abs. 2 WaffV (psychologisches Gutachten) erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft Schwaz, Referat Verkehr/Sicherheit.
Waffenpass
Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- verlässliche/r EWR-Bürger/in
- Nachweis eines Bedarfs zum Führen einer Kategorie B Waffe (außerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann)
erforderliche Unterlagen:
- amtlicher Lichtbildausweis
- aktuelles Lichtbild
- Psychologisches Gutachten oder gültige Jagdkarte
- Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (Schulungsbestätigung eines Waffenfachhändlers)
- Nachweis über den abgeleisteten Präsenzdienst
- Nachweis des Bedarfs
Nähere Informationen betreffend der Begutachtungsstellen gem. § 1 Abs. 2 WaffV (psychologisches Gutachten) erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft Schwaz, Referat Verkehr/Sicherheit.
Ö-Europäischer Feuerwaffenpass
Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Lichtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einem anderen der genannten Staaten mitzunehmen.
erforderliche Unterlagen:
- amtlicher Lichtbildausweis
- aktuelles Lichtbild
- gültige Jagdkarte (wenn vorhanden)