Förderungen gem. Tiroler Sportförderungsgesetz
Die Förderrichtlinie gemäß $7 Tiroler Sportförderungsgesetz legt u. a.
- Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Sportförderung
- Das Ausmaß und die Arten der Förderungen
- Das Verfahren zur Gewährung einer Förderung
- Die Auflagen und Bedingungen für eine Förderung
- Sowie den Nachweis und Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungen
fest.
Der für die Beratung der Tiroler Landesregierung eingerichtete Tiroler Landessportrat hat für die Förderempfehlungen an die Tiroler Landesregierung Förderrichtlinien festgelegt, die laufend überarbeitet werden. Neben den Kriterien für die Anerkennung von Sportarten und Sportfachverbänden in Tirol sind die Fördermaßnahmen in Förderprogramme mit zugeordneten Förderaktionen eingeteilt:
- Jugendsportförderung
- Allgemeine Jugendsportförderung
- Jugendsportförderung Osttirol
- Erhaltung Sport- und Geschäftsbetrieb
- Fachverbandsmittel
- Dachverbandsmittel
- Förderung des Behindertensports
- Spitzensportförderung
- Unterstützung von Trainertätigkeit, Trainings- Wettkampfmaßnahmen (Kaderförderung / Förderung Sportleistungszentren)
- Unterstützung Teilnahme an einer höchsten oder zweithöchsten österreichischen Bundesliga
- Olympiazentrum Campus Sport Tirol Innsbruck
- Nachwuchskompetenzzentrum Tirol
- Förderung von Sportveranstaltungen
- Förderung der Durchführung von Sportveranstaltungen
- Länderübergreifende Sportinitiativen
- Förderung des Neu, -Aus- und Umbaus von Sportstätten
- Sportstättenbauförderung
- Förderung Sicherheitseinrichtungen Skisport
- Förderung der Aus- und Weiterbildung
- Förderung der Durchführung von Aus- und Weiterbildungen
- Förderung des Frauensports – im Sinne von Gender Mainstreaming
- Tiroler Schulsport- und Talenteservice
- Serviceleistungen / Öffentlichkeitsarbeit
- Sportpsychologische Maßnahmen
- Tiroler Meisterehrung / Tiroler Sportlergala
- Richtlinien zur Verleihung von Sportehrenzeichen des Landes Tirol
Alle Förderungen müssen mittels zur Verfügung gestellten online Formular erfolgen -https://www.tirol.gv.at/sport/formulare/
Beantragung Förderungen Förderbereich Sportanlagenbau vorläufig ausgesetzt
Aufgrund der hohen Anzahl an Förderanträgen wird die Bearbeitungsdauer im Bereich Sportstättenbau voraussichtlich mindestens sechs Monate in Anspruch nehmen. Daher wird vorläufig die Beantragung von Förderungen im Förderbereich Sportanlagenbau ausgesetzt.
Einen Rechtsanspruch auf einen Förderbeitrag gibt es aufgrund der vielen Anfragen nicht. Wir bitten um Verständnis!