Tiroler Gütesiegel
Die Richtlinien, nach denen die Gütesiegel beantragt, verliehen und verlängert werden können, sind kein Gesetz und keine Verordnung sondern eine von der Tiroler Landesregierung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erlassene Standardisierung, nach der die Verleihung der Gütesiegel vorgenommen wird.
Achtung:
Die Anträge auf Verleihung oder Verlängerung eines Gütesiegels sind an die Adresse der Sportabteilung zu richten:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Sport
Leopoldstraße 3
6020 Innsbruck