Maßnahmen des Programms
Maßnahmen zur Vebesserung der Luftgüte
In der folgenden Aufzählung werden aus Platzgründen lediglich die Maßnahmen als solche erwähnt. Angaben zum genauen Inhalt der Maßnahme sowie deren Effizienz können dem Programm entnommen werden. Es handelt sich dabei vorerst nur um Vorschläge, die rechtlich nicht bindend sind. Die Maßnahmen selbst sollen teilweise mit eigenen Gesetzen und Verordnungen umgesetzt werden, teilweise handelt es sich um so genanntes „soft-law“, also um Förder- und andere Steuerungsmaßnahmen.
Folgende Maßnahmen werden im Programm für den Bereich Verkehr vorgeschlagen:
Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Landes:
- Temporäres Tempolimit - Geschwindigkeitsbeschränkung am hochrangigen Netz
- Überwachung der Geschwindigkeit auf Autobahnen
- Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge
- Sektorales Fahrverbot
- Fahrverbot für schadstoffreiche LKW (Euro 0,1,2) auf Autobahnen
- Fahrverbote für alle Fahrzeuge älter Euro 1 nach Grenzwertüberschreitung
Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes:
- Umweltbezogene Staffelung der LKW-Maut
- Strengere Kontrolle der Emissionsstandards bei schweren Nutzfahrzeugen
- Neugestaltung der NOVA
- Öffentliche Beschaffung
- Abbau kontraproduktiver Förderungen
- Förderung des Vorziehens von Euro-Standards bei PKW
Maßnahmen auf EU- Ebene:
- Harmonisierung des Europäischen Güterverkehrs
- NO2-Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge
- Kennzeichnung und Förderung von Reifen mit geringerem Rollwiderstand
- Alpentransitbörse
Folgende Maßnahmen werden für den Bereich Industrie und Gewerbe vorgeschlagen. An einer Ergänzung dieses Kapitels wird derzeit gearbeitet.
- Technische Maßnahmen zur effizienten Staubminderung bei gefassten Quellen
- Effiziente Staubminderung bei diffusen Quellen
- Allgemeine organisatorische Maßnahmen
- Lagerung
- Umschlag mit Vorschlägen für Maßnahmen für Förderbändern, Maßnahmen beim Einsatz von Greifern und Maßnahmen beim Abkippen von Schüttgut
- Transport
- Beispiele weiterer Maßnahmen
- Technische Maßnahmen zur effizienten NOx-Minderung
- Gesetzliche Maßnahmen auf Bundesebene
- Gesetzliche Maßnahmen auf Gemeinde- und Länderebene
- Gesetzliche Maßnahmen auf EU-Ebene
- Spezifische Maßnahmen für bestimmte Anlagenkategorien
- Mögliche Maßnahmen bei Feuerungsanlagen zu Prozesswärmegewinnung im industriellen und gewerblichen Bereich
- Mögliche Maßnahmen in der holzverarbeitenden Industrie
- Mögliche Maßnahmen bei Biomasseanlagen zur Nah- und Fernwärmeversorgung sowie Ökostromanlagen
- Mögliche Maßnahmen in der Metallerzeugung und bei Gießereien
- Mögliche Maßnahmen in der Sekundärkupferherstellung
- Mögliche Maßnahmen in der Glaserzeugung
- Mögliche Maßnahmen bei der Gewinnung von Mineralrohstoffen
- Mögliche Maßnahmen im Bereich Bauwirtschaft
- Dieselpartikelfilter für Baumaschinen
Anhänge zum Programm:
Nach den Bestimmungen des IG-Luft sind jene Maßnahmen, die das Land zur Verbesserung der Luftgüte im eigenen Wirkungsbereich ergreift, in einem Anhang zum Programm nach § 9a IG-Luft zu veröffentlichen. In diesem Anhang werden die nachstehenden Maßnahmen vorgeschlagen.
Maßnahmen für den Bereich Hausbrand:
Hier wurden insbesondere Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs beim Neubau von Gebäuden, Maßnahmen zur effizienten Sanierung sowie zum Einsatz erneuerbarer Energie vorgeschlagen. Die genauen Inhalte können dem Programm entnommen werden.
Maßnahmen zur Bauwirtschaft
Dabei wurden insbesondere Maßnahmen zur Reduktion der Staubbelastung angesprochen. Diese werden einerseits durch Baumaschinen verursacht, andererseits durch Aufwirbelungen, Verfrachtungen sowie z.B. Abbruchtätigkeiten.
Maßnahmen zum Bereich Verkehr im selbständigen Wirkungsbereich des Landes:
- 3x3 im Modal Split: Mobilitätsprogramm zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, des Radfahrens und des Zurücklegens kurzer Wege zu Fuß
- Verkehrsrelevante Maßnahmen der Raumordnung und Raumplanung
- Winterdienst