Förderungen Gewässerökologie
UFG-Förderung Gewässerökologie
Durch die UFG-Förderung (Umweltförderungsgesetz) Gewässerökologie werden Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Fließgewässer unterstützt. Ziel ist die Reduktion der hydromorphologischen Belastungen von Oberflächengewässern.
Förderfähig sind Maßnahmen
- zur Verbesserung der Durchgängigkeit
- zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken
- zur Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen
- zur Minderung der Auswirkungen von Rückstau
- zur Minderung der Auswirkungen des Schwalls
Richtlinien und weitere Informationen:
- Herunterladen "Förderungsrichtlinie 2017 - Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer" (BMNT/Stand 2018)
- Herunterladen "Förderungsrichtlinie 2017 - Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber" (BMNT/Stand 2018)
- Externer Link Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus/Überblick Förderungen Gewässerökologie
Förderungsansuchen und Fragen zur Förderungsabwicklung bei konkreten Projekten richten Sie bitte an die Abt. Wasserwirtschaft, Amt der Tiroler Landesregierung.
Förderungen Landwirtschaftlicher Wasserbau
Förderungen für Kleinanlagen des landwirtschaftlichen Wasserbaus
Es besteht die Möglichkeit, Förderungen des Landes für die „Verbesserung der Produktionsvoraussetzungen durch Bodenmeliorationen“ (sprich: Entwässerungen) sowie für „Maßnahmen zur Leistungssteigerung oder zur Qualitätsverbesserung der Pflanzenproduktion“ (sprich: Bewässerungen) zu erhalten. Es muss sich um ein land- und forstwirtschaftlich genütztes Grundstück handeln.
Richtlinien und weitere Informationen:
- Externer Link § 7 Tiroler Landwirtschaftsgesetz, LGBl. 3/1975
Förderungsansuchen und Fragen zur Förderungsabwicklung bei konkreten Projekten richten Sie bitte an den Fachbereich Wasserwirtschaft des örtlich zuständigen Baubezirksamtes.
Förderungen Schutzwasserwirtschaft
Förderungen nach dem Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG)
Nach den Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes (WBFG) können Bundesmittel und Landesmittel für Herstellungs-, Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen zwecks
- Verbesserung des Wasserhaushaltes
- Schutz gegen Wasserverheerungen (Hochwasserschutz)
- Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, soweit die oben genannten Ziele miterfüllt werden.
Gesetze, Richtlinien und weitere Informationen:
- Externer Link Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG)
- Herunterladen Technische Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T)
- Externer Link Förderungen Hochwasserschutz (BMNT)
Förderungsansuchen und Fragen zur Förderungsabwicklung bei konkreten Projekten richten Sie bitte an den Fachbereich Wasserwirtschaft des örtlich zuständigen Baubezirksamtes.
Förderungen Siedlungswasserwirtschaft
Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft (FRL SWW T 2018)

Durch die Landesförderung Siedlungswasserwirtschaft unterstützt das Land Tirol Vorhaben der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft, das heißt Vorhaben im Bereich der kommunalen Trinkwasserversorgung und der kommunalen Abwasserentsorgung (Kanalisation und Abwasserreinigung inkl. Schlammbehandlung und Schlammverwertung), inkl. Einzelanlagen.
Richtlinien und weitere Informationen:
- Herunterladen Anh. 2: Mindestgebühren
- Herunterladen Anh. 6: Gemeindespezifische Förderungssätze (Bezugsjahr 2019)
- Herunterladen Ansuchen zur Förderung von Maßnahmen in der Siedlungswasserwirtschaft durch das Land Tirol
Anpassung Mindestgebühren und gemeindespezifische Förderungssätze der Förderungsrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft Tirol 2018:
- Herunterladen Gemeindespezifische Förderungssätze (Bezugsjahr 2020)
- Herunterladen Mindestgebühren für Förderungsansuchen im Jahr 2020
Digitales Leitungsinformationssystem (LIS):
Für Förderungsansuchen von digitalen Leitungsinformationssystemen, die ab dem 01.01.2016 bei einer Einreichstelle eingereicht werden, gelten folgende Prüfkriterien: Voraussetzung für die Förderung ist eine erfolgreiche Prüfung der Daten durch den Externer Link ONLINE Prüfservice sowie die Übergabe der Daten im Rahmen der üblichen Förderungsabwicklung.
Die aktuelle Version des dazu erforderlichen Datenformats finden Sie unter:
- Externer Link Wasserleitungskataster
- Externer Link Kanalkataster
Ansprechperson:
Dipl.-Ing. Dr.techn Michael Möderl
Tel.: 0512/508-4460
E-Mail: E-Mail Michael.moederl@tirol.gv.at
Förderungsansuchen und Fragen zur Förderungsabwicklung bei konkreten Projekten richten Sie bitte an den Fachbereich Wasserwirtschaft des örtlichen zuständigen Baubezirksamtes.
UFG-Förderung Siedlungswasserwirtschaft
Auch auf Basis des Umweltförderungsgesetz (UFG) werden Maßnahmen in der Siedlungswasserwirtschaft gefördert. Die aus diesem Titel zugesicherten Förderungsmittel werden von den FAG-Partnern gemeinsam finanziert. Der in der Förderungspraxis bisher häufig verwendete Begriff „Bundesförderung“ trifft also eigentlich nur teilweise zu.
Zum Einstieg in das Thema finden Sie hier einige allgemeine Herunterladen Hinweise und Erläuterungen zu den aktuellen Richtlinien.
Richtlinien und weitere Informationen:
- Herunterladen "Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016" (BMNT, Stand 2018)
- Herunterladen "Förderungssätze für das Jahr 2019" (BMNT, Stand 01/2019)
- Herunterladen Folien aus der Informationsveranstaltung in Innsbruck vom 24.11.2015
- Externer Link Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus/Förderungen kommunale Siedlungswasserwirtschaft
Förderungsansuchen und Fragen zur Förderungsabwicklung bei konkreten Projekten richten Sie bitte an den Fachbereich Wasserwirtschaft des örtlich zuständigen Baubezirksamtes.