Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Aufgaben:
Der Fachbereich Wasserbau behandelt folgende Aufgaben in der Abt. Wasserwirtschaft:
- Aufgaben der Bundeswasserbauverwaltung (Förderabwicklung, Gefahrenzonenplanung, übergeordnete Planung)
- Sachverständigentätigkeit für Wasser- und Flussbautechnik
- Hochwasserschutz und Hochwasserrückhalt
- Hochwasserdokumentation
- Abwicklung von EU-Projekten
- Wasserkraftangelegenheiten
- Wasser- und Flussbautechnik
- Fachliche Angelegenheiten der EU-Hochwasserrichtlinie
- Fachliche Angelegenheiten der Gewässeraufsicht
- Talsperrenaufsicht
Weitere Informationen:
Wichtige Fragen & Antworten zum Thema Hochwasserschutz
Sie haben Fragen zum Thema Hochwasserschutz? Hier finden Sie Antworten.
Hochwasserschutz Unterinntal
Das Tiroler Unterinntal ist eine der dynamischsten Regionen Österreichs. Damit der Standort für Bevölkerung und Wirtschaft auch in Zukunft lebenswert und sicher bleibt, wird in den kommenden Monaten und Jahren ein umfangreiches Maßnahmenpaket für den Hochwasserschutz umgesetzt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links:
- Hochwasserschutz Unterinntal: Gemeinsam sicher
- www.hochwasserschutz-unterinntal.at
- YouTube Video: Hochwasserschutz im Unterinntal (25.10.2017)
- YouTube Video: Hochwasserschutz Radfeld (31.10.2017)
- YouTube Video: Modellversuch zum Hochwasserschutz (05.12.2017)
- YouTube Video: Hochwasserschutz im Unterinntal (24.04.2018)
- YouTube Video: Hochwasserschutz in Tirol: Wie funktioniert´s? (21.02.2019)
2. LIFE-Projekt am Lech
Das „LIFE multiannual work programme“ ist ein europäisches Förderprogramm, das von der EU für den Zeitraum von 2014 bis 2017 beschlossen wurde. Das Förderprogramm unterstützt Umwelt- und Naturschutzvorhaben.
- www.life-lech.at
- YouTube Video Lech-LIFE (31.05.2017)
Beschneiungsanlagen
Mit dem nachstehenden Leitfaden wurde eine bundesweit einheitliche Orientierung für Behörden, Sachverständige, Planer und Betreiber zum wasserrechtlichen Behördenverfahren von Beschneiungsanlagen erstellt, ohne der Einzelfallprüfung vorzugreifen.