Impfpflicht für Jugendliche durch die Hintertür?
Presseaussendung der Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol
25-01-2022
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Impfpflicht, die im Februar in Kraft treten soll, ausgenommen. Sie müssen aber einen 2G-Nachweis erbringen, wenn sie ins Lokal oder zum Friseur wollen. Es reicht zwar auch der Ninja-Pass aus der Schule als 2G-Nachweis – allerdings nur bei den Schulpflichtigen. Was ist aber mit den 16- bis 17-jährigen, die weder genesen noch geimpft sind? Sie haben keinen gültigen 2G-Nachweis und dürfen demzufolge z. B. nicht ins Kino oder einfach nur shoppen gehen. Auch mit den sportlichen Betätigungen in Vereinen und mit dem Besuch von kulturellen Angeboten wird es Schwierigkeiten geben, da dort ebenfalls ein 2G-Nachweis verlangt wird.
Diese Jugendlichen sind zwar vom Gesetz her von der Impfpflicht befreit, es bleibt ihnen aber nach jetzigem Stand nichts anderes übrig, als sich den notwendigen Stich zu holen, wenn sie am öffentlichen Leben teilhaben wollen. Außerdem werden manche von ihnen in eine schwierige Situation kommen, wenn sie sich, was ja ab 14 Jahren erlaubt ist, für die Impfung entscheiden, um sich frei bewegen zu können. Denn letztlich wird es in vielen Fällen von den Eltern abhängen, wie diese Entscheidung dann ausfällt.
Es braucht daher dringend eine Ausnahmeregelung, damit die jungen Menschen nicht – wie schon vorher durch so manche Corona-Maßnahme – wieder sozial isoliert werden.