Familienfreundlichste Betriebe des Landes gesucht: Jetzt anmelden!

Einreichung bis 30. September 2023 möglich

Alle zwei Jahre werden Tiroler Unternehmen, die familienfreundliche Maßnahmen innerhalb ihres Betriebs setzen, vom Land Tirol im Rahmen des Landeswettbewerbs „Familienfreundlichster Betrieb Tirols“ ausgezeichnet. Dieser findet auch heuer wieder statt: Noch bis 30. September können interessierte Unternehmen ihre Unterlagen bei der zuständigen Abteilung Gesellschaft und Arbeit einreichen.

„Familie und Arbeitsleben zu kombinieren ist oftmals eine große Herausforderung. Familienfreundliche Unternehmen unterstützen berufstätige Eltern mit einer familienbewussten Personalpolitik dabei, den Spagat zwischen Erwerbs- und Familienleben zu meistern. Im Rahmen unseres Landeswettbewerbs wollen wir Best-Practice-Beispiele vor den Vorhang holen und ihr Engagement für eine breite Öffentlichkeit sichtbar machen“, erklärt Arbeits- und Familienlandesrätin Astrid Mair.

„Familienfreundlichkeit als Teil der Unternehmensphilosophie führt zu zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In Tirol gibt es bereits sehr viele Betriebe, die großen Wert auf Familienfreundlichkeit legen“, betont Wirtschaftslandesrat Mario Gerber und ruft zur Teilnahme auf: „Ich lade alle Tiroler Betriebe ein, am Landeswettbewerb teilzunehmen und damit Vorbild für andere Wirtschaftstreibende in Tirol zu sein.“

Anmeldung noch bis Ende September möglich

Interessierte familienfreundliche UnternehmerInnen können ihre Bewerbungsunterlagen bis 30. September online unter www.tirol.gv.at/familienfreundlichster-betrieb-tirols einreichen. Am Landeswettbewerb teilnehmen können private Unternehmen, Non-Profit-Organisationen und öffentlich-rechtliche Institutionen. Die eingereichten Unterlagen werden von einer Fachjury in den Kategorien Arbeitszeit und -ort, Karenz- und Wiedereinstieg, familienfreundliche Maßnahmen sowie Informationspolitik und Unternehmenskultur bewertet und die GewinnerInnen als dann in den fünf Kategorien „Private Wirtschaftsunternehmen bis zu 20 MitarbeiterInnen“, „Private Wirtschaftsunternehmen 21 bis 100 MitarbeiterInnen“, „Private Wirtschaftsunternehmen ab 101 MitarbeiterInnen“, „Non-Profit Unternehmen/Institutionen“ sowie „öffentlich-rechtliche Unternehmen/Institutionen“ ermittelt.