Ergebnisse Regierungs-Klausur in Bad Häring

LH Mattle und LHStv Dornauer: „Tirol entwickelt sich weiter – in Sachen Verwaltung und als Konjunkturmotor“

  • Fundament und Rahmen für Tirol-Konvent-Prozess gelegt
  • Konzept für Tiroler Landesverwaltung der Zukunft: einjähriger Prozess startet mit BürgerInnen, ExpertInnen und Stakeholdern
  • Über 2 Milliarden Euro: reguläres Landesbauprogramm für 2024 und 2025
  • 10 Millionen Euro für Infrastrukturfonds für Neubauten und Sanierungen im Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsbereich

Zu Beginn des Jahres findet traditionell die Klausur der Tiroler Landesregierung statt. Festgelegt werden dabei abseits der Tagespolitik Schwerpunkte, die für die Entwicklung des Landes ausschlaggebend sind. Nach der zweitägigen Klausur in Bad Häring (Bezirk Kufstein) sind dies insbesondere der Tirol-Konvent und das reguläre Landesbauprogramm als Konjunkturmotor für das regionale Bau- und Baunebengewerbe. Heute, Mittwoch, präsentierten LH Anton Mattle und LHStv Georg Dornauer die Klausurergebnisse. „Wir entwickeln Tirol in gewohnt sachlicher und konstruktiver Art weiter und setzen neue Maßstäbe in Sachen Verwaltungsvereinfachung und als Konjunkturmotor für das regionale und kleinstrukturierte Baugewerbe in unserem Land“, betonen beide unisono.

Tirol-Konvent für lebendige Verwaltung

Bereits im Regierungsprogramm „Stabilität in der Krise, Erneuerung für Tirol“ wurde festgehalten, dass Tirol Vorreiter in Sachen digitaler Transformation bzw. digitale Amtswege sein soll. Ein Teil davon ist der Tirol-Konvent. In diesem Konvent, also einer Zusammenkunft aus BürgerInnen, ExpertInnen und Stakeholdern, sollen innerhalb eines Jahres die Leitlinien für die Zukunft der Tiroler Landesverwaltung ausgearbeitet werden. Den entsprechenden Grundsatzbeschluss fasste die Tiroler Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung. „Eine professionelle Landesverwaltung mit einem starken Service-Gedanken ist wesentlich, um ein Land nach vorne zu bringen. Es braucht eine stetige Weiterentwicklung der Verwaltung, in der nun erstmals Bürgerinnen und Bürger, Expertinnen und Experten sowie besonders Betroffene wie Unternehmer oder Landwirte ihre Erfahrungen und Bedürfnisse einbringen. Als Landeshauptmann stehe ich dafür ein, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürger zuhören und die Verwaltung nach der Bevölkerung ausrichten. Denn egal ob Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften oder Landesverwaltung: Jede Bürgerin und jeder Bürger kommt in seinem Leben in Kontakt mit der Verwaltung. Umso wichtiger ist es, dass dieser Kontakt einfach, digital und bürgernah ermöglicht wird“, ist LH Mattle überzeugt. Eines der zentralen Ziele ist ein „One-Stop-Shop“ für alle Anliegen. „Eine zentrale Telefonnummer, eine zentrale Anlaufstelle, ein zentrales Bürgerservice – ‚eine Station für alle Anliegen‘. In welcher Form dies umgesetzt werden wird, wird der Tirol-Konvent aufzeigen“, erklärt LH Mattle, der eine Strukturreform als laufenden Prozess sieht.

„Wie jedes Unternehmen in der Privatwirtschaft muss sich auch das Land Tirol regelmäßig um Qualitätssicherung bemühen. Dabei dürfen wir uns auch neuen Technologien wie der künstlichen Intelligenz nicht verschließen, die eine Vielzahl an Möglichkeiten bietet. Gleichzeitig können sich die Tirolerinnen und Tiroler darauf verlassen, dass wir niemanden zurücklassen wollen und werden: Auch analoge Antrags- und Anwendungsmöglichkeiten werden bestehen bleiben“, sagt LH Mattle.

Erfolge vergangener Tirol-Konvente

Im Jahr 2016 hatte es zuletzt einen ähnlichen Prozess im Land Tirol gegeben, allerdings ohne die direkte Einbindung der BürgerInnen. Damals hatten die Ergebnisse auch unmittelbare Auswirkungen auf die Strukturen des Landes. So wurden einige Fonds wieder in die Landesverwaltung eingegliedert und durch eine Systemneuausrichtung wurde etwa bei der Mindestsicherung die Erstellung von 80.000 Bescheiden eingespart. Auch Berichtspflichten wurden eingeschränkt, damit die Ressourcen der Landesverwaltung anderweitig und sinnvoller eingesetzt werden konnten. Zudem wurde auch eine Rechtsbereinigung aller Gesetze durchgeführt: Alle Gesetze, die vor dem 1. Jänner 1980 erlassen wurden, wurden bis auf wenige Ausnahmen aufgehoben.

„Schöffenprinzip“: Mindestens 27 Personen für BürgerInnen-Rat

Innerhalb eines Jahres sollen die Leitlinien zur Zukunft der Tiroler Landesverwaltung vorliegen, sodass „die notwendigen Veränderungen bereits in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden“, sind sich LH Mattle und LHStv Dornauer einig. Dabei gehe es darum, Amtswege sowie Genehmigungs- und Förderverfahren weiter zu digitalisieren, BHs weiter zu Service-Drehscheiben auszubauen, „Leichte Sprache“ und die digitale Barrierefreiheit weiter zu forcieren, die Verwaltung zu entbürokratisieren oder niederschwellige Kommunikationssysteme (beispielsweise Video-Chats) zu stärken.

Im Zuge des Prozesses wird die Sicht von innen (beispielsweise Interviews mit MitarbeiterInnen) ebenso berücksichtigt, wie jene von außen (beispielsweise Interviews mit LeistungsbezieherInnen – also klassischen „KundInnen“ des Landes Tirol bzw. der Bezirkshauptmannschaften). Bei Workshops werden konkrete Vorschläge ausgearbeitet. BürgerInnen kommen in einem BürgerInnen-Rat zu Wort, bei dem mindestens 27 Personen aus Tirol (mindestens drei Personen pro Bezirk) zufällig nach dem „Schöffenprinzip“ ausgewählt werden. Die Mitarbeit erfolgt selbstverständlich auf freiwilliger Basis. „Wir wollen eine Landesverwaltung, die von den Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen und mitgestaltet wird. Mit dem Tirol-Konvent schlagen wir dafür die ersten Pflöcke ein und rufen einen BürgerInnen-Rat dafür ein“, betont LHStv Dornauer.

Baubranche: Konjunkturtief 2024 – Land Tirol als Partner

Die Tiroler Landesregierung bekennt sich im Zuge ihrer Regierungsklausur nicht nur zur Weiterentwicklung der Landesverwaltung, sondern auch dazu, dass das Land Tirol, die Tiroler Gemeinden und Unternehmen mit Beteiligung des Landes wichtige Auftraggeber für die Bauwirtschaft sind – und das in allen Tiroler Regionen. „Die Ergebnisse des WIFO-Konjunkturtests zeigen, dass die Bauwirtschaft einen besonderen Rückgang erleidet und der Konjunkturtiefpunkt erst 2024 erreicht wird. Wir nehmen dabei unsere Verantwortung als Konjunkturmotor wahr und haben ein regionales Landesbauprogramm 2024 und 2025 beschlossen. Die Bau- und Baunebenwirtschaft mit ihren tausenden Arbeitsplätzen kann sich auf uns als Partner und Investor im positiven Sinne verlassen“, betont LH Mattle, dass dem Land Tirol, den Tiroler Gemeinden und den Landesunternehmen eine besondere Rolle zukommen: „Die regionale und kleinstrukturierte Bauwirtschaft braucht gerade in Zeiten der Verunsicherung Perspektive und Sicherheit. Diese schaffen wir mit einem zweijährigen Bauprogramm, das regionale Projekte umfasst, die mit jetzigem Stand umsetzungsreif sind. Insgesamt investieren Land, Gemeinden und Landesunternehmen in den kommenden zwei Jahren über zwei Milliarden Euro“, betont der Landeshauptmann.

Reguläres Landesbauprogramm 2024 und 2025 sowie Infrastrukturfonds für Gemeinden

„In den Bereichen Hochbau, Landesstraßen, Radwege, Wasserbau, sowie Wildbach- und Lawinenverbauung sind 2024 und 2025 rd. 416 Millionen Euro für Groß-Bauprojekte sowie zahlreiche kleinere Projekte vorgesehen. Bei jedem einzelnen Projekt legen wir auch ein besonderes Augenmerk auf die Energie- und Klimaziele. Es werden auch weitere Bauprojekte folgen, welche jedoch einer gesonderten Prüfung bedürfen – beispielsweise aufgrund noch ausstehender Variantenprüfungen oder externer Einflussfaktoren. Die Tiroler Landesregierung steht weiterhin hinter den umfassenden Investitionstätigkeiten und wird diese im Sinne der Tiroler Bauwirtschaft unterstützen“, erklärt Hochbaureferent LHStv Dornauer. Den Landesunternehmen kommt von den zwei Milliarden Euro ein Investitionsanteil von rund 1,7 Milliarden Euro zu.

„Um die Tiroler Gemeinden noch besser bei ihren Vorhaben zu unterstützen, haben wir im Sinne der regionalen Bautätigkeiten auch beschlossen, einen Infrastrukturfonds für Neubauten und Sanierungen von Liegenschaften im Bereich der Kinderbildung und Kinderbetreuung in Höhe von zehn Millionen Euro aufzulegen“, so Gemeindereferent LH Mattle. Dabei werden Neu- und Erweiterungsbauten in öffentlichen, allgemeinbildenden Pflichtschulen mit bis zu 40.000 Euro sowie in Kinderbetreuungseinrichtungen mit 45.000 Euro gefördert. Da dem Erhalt bestehender Bausubstanz ein besonderes Interesse zukommt, übernimmt das Land bei Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen künftig 30 Prozent der förderbaren Gesamtkosten – dazu zählen beispielsweise Dachsanierungen, Wärmeschutzmaßnahmen oder Verbesserungen der Elektroinstallationen.