Biomasseanlagen, Wärmepumpen
Für die Überprüfung der technischen Anforderungen der Haustechniksysteme dient grundsätzlich die Produktdeklaration auf der Produktdatenbank GET (www.produktdatenbank-get.at).
Eine Liste der förderbaren Haustechniksysteme finden Sie in der GET-Datenbank.
Die Kosten für die notwendige Demontage und Entsorgung der Altanlage sowie die Kosten für die Adaptierung und Verbesserung des Wärme- und / oder Warmwasserverteilsystems (z.B. Speicher, Pumpen, Dämmungen, Heizkörpertausch, Niedertemperaturverteilung und selbstregulierende Einrichtungen zur separaten Regelung der Temperatur in den Räumen oder Bereichen) sind förderbar.
Die Einhaltung der Anforderungen und die fachgerechte Ausführung sind vom ausführenden Unternehmen mittels Abnahmeformular (F97 - Haustechnik Abnahmebestätigung) zu bestätigen.
Biomasseheizungen
z.B. Pellets-, Hackgutkessel sowie Holzvergaserkessel mit mindestens 1.000 Liter Pufferspeicher
- Ein bestimmter Wirkungsgrad und Emissionsgrenzwerte müssen eingehalten werden (Wohnhaussanierungsrichtlinie).
- Für ortsfest gesetzte Grund- oder Speicheröfen in Form von Einzelöfen oder als Zentralheizung sind Emissionsgrenzwerte nicht maßgeblich. Der Wirkungsgrad von 85 % ist mittels Kachelofenberechnung nachzuweisen.
Wärmepumpe
Wärmequelle Erdreich, Grundwasser oder Luft
- Zertifizierung nach den EU-Umweltzeichenkriterien gemäß Richtlinie 2014/314/EU (EU Ecolabel) bzw. vollinhaltlich den in dieser Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen entsprechend
- Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) grundsätzlich maximal 40°C
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites