Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG)
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) (am 29. Februar 2024 in Kraft getreten)
Mit dem am 29. Februar 2024 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die erneuerbare Wärmebereitstellung in neuen Baulichkeiten (Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG)), BGBI. I 8/2024, soll der Einbau von Wärmebereitstellungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe zur Raumheizung und/oder Warmwasseraufbereitung generell im Gebäudeneubau (mit entsprechenden Übergangsbestimmungen für im Bau befindliche Projekte) untersagt werden.