Baukulturelles Erbe - Landesgedächtnisstiftung
Erhaltung kulturellen Erbes
Das Kuratorium der Landesgedächtnisstiftung fördert auf freiwilliger Basis, ohne dass ein Rechtsanspruch besteht, Restaurierungsmaßnahmen und Vorhaben, die folgenden Zweckwidmungen entsprechen:
- Restaurierungsmaßnahmen von kulturhistorisch bedeutsamen Klöstern und Kirchen mit überregionaler Bedeutung (insbesondere Filial- und Wallfahrtskirchen);
- Restaurierungsmaßnahmen von kulturhistorisch bedeutsamen Kleindenkmälern (insbesondere Kapellen, kleineren Kirchen und Denkmälern);
- Restaurierungsmaßnahmen von kulturhistorisch bedeutsamen Profanbauten, die sich im öffentlichen Besitz befinden und öffentlich genutzt werden;
- In spezifischen Fällen Restaurierungsmaßnahmen, die an sonstigen Sakral- und Profanbauten vorgenommen werden und von überragender Bedeutung für das kulturhistorische Erbe sind;
- Ankauf von kulturell wichtigen Objekten, die für das kulturhistorische Erbe des Landes von großer Bedeutung sind und in Museen der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden;
- Infrastrukturelle Maßnahmen in Museen mit überregionaler Bedeutung;
- Archäologische Ausgrabungen;
- Förderung von Schwerpunkten, die vom Kuratorium hinsichtlich der Geltungsdauer und der Zielsetzung jeweils festzulegen sind;
Voraussetzungen
- Objekte, die unter Denkmalschutz stehen oder zumindest seitens des Bundesdenkmalamtes als erhaltenswert angesehen werden.
Vorhaben, die nicht gefördert werden können
- Pfarrkirchen ohne überragende kulturhistorische Bedeutung für das gesamte Land und Profanbauten, die sich im privaten Besitz befinden und primär privat genutzt werden, sind von der Zuerkennung einer Subvention ausgeschlossen. Dies gilt auch für Neuerrichtungen aller Art, Ankauf von Immobilien, wissenschaftliche Projekte, kulturelle Veranstaltungen, Publikationen, Tonträger etc.
Förderungsansuchen
- Die Förderungsansuchen müssen eine genaue Beschreibung der geplanten Maßnahmen, eine detaillierte Kostenaufstellung und einen Finanzierungsplan, der Angaben über sämtliche Subventionsgeber und die vorhandenen Eigenmittel zu enthalten hat, beinhalten.
Formulare/Richtlinien
- Online-Formular: Erhaltung des kulturellen Erbes in Tirol
- Allgemeine Richtlinie der Landesgedächtnisstiftung
- Vergaberichtlinie Erhaltung des kulturellen Erbes in Tirol