Förderungen Fahrtkosten
Fahrtkostenzuschüsse für Internatsschüler*innen
Das Land ersetzt Familien einen bestimmten Teil der Fahrtkosten für die Heimfahrt von Schülern, die während eines Schuljahres in einer Zweitunterkunft (Internat, Privatquartier) wohnen müssen und nachweisen können, dass Ihnen nach Abzug aller Bundesbeihilfen noch ein Selbstbehalt von mindestens Euro 100,-- verbleibt.
Fahrtkostenzuschüsse des Landes können nur für:
- Schüler*innen der 5. bis einschließlich der 8. Schulstufe
- Schüler*innen ab der 9. Schulstufe, die eine höhere oder mittlere Schule besuchen, welche sich weder in Tirol noch in einem direkt angrenzenden Bundesland befindet und
- Schüler*innen ab der 9. Schulstufe, die eine Schule in Salzburg besuchen und bei Vorliegen besonderer Gründe über das Deutsche Eck fahren und daher das kostengünstige SchulPlus-Ticket nicht in Anspruch nehmen können
bereitgestellt werden.
Keine Fahrtkostenzuschüsse können für Schüler*innen aus Tirol bereitgestellt werden, die in Tirol oder einem benachbarten Bundesland während des Schulbesuches in einer Zweitunterkunft wohnen müssen und in beiden Ländern mit dem jeweiligen kostengünstigsten Schülerticket die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können.
Formulare:
Online-Formular: Antrag Fahrtkostenzuschuss des Landes für Internatsschüler*innen (Antragstellung bis zum 31.10. möglich)
Vergaberichtlinie Fahrtkostenzuschuss des Landes für Internatsschüler*innen
Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln