Wählen mit Wahlkarte
Sie sind am Tag der Europawahl auf Urlaub oder aus gesundheitlichen oder anderen Gründen verhindert? Kein Problem, wählen können Sie trotzdem – mit der Wahlkarte. Wahlkarten können ab sofort beantragt werden.
Wahlkarten können ab sofort beantragt werden.
Schritt 1: Wahlkarte beantragen
Sie können die Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind
- schriftlich (zum Beispiel im Postweg oder per E-Mail) bis Mittwoch, 5. Juni 2024, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, auch bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr, oder
- mündlich bis Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr, beantragen.
Die Beantragung der Wahlkarte ist auch unter www.wahlkartenantrag.at bis Mittwoch, 5. Juni 2024 möglich.
Schritt 2: Wahlkarte ausfüllen
- Der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das blaue Wahlkuvert entnehmen,
- den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
- den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, das Wahlkuvert in die Wahlkarte zurücklegen,
- durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde,
- die Wahlkarte zukleben.
Schritt 3. Wahlkarte versenden bzw. abgeben
- Per Post: Die Wahlkarte muss bis spätestens 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde ankommen. Der Bund trägt die Kosten für das Porto, die Sendeandresse ist bereits auf der Wahlkarte eingetragen.
- Abgabe am Wahltag: Am Wahltag während der Öffnungszeiten in einem Wahllokal in Österreich oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr. Die Abgabe durch einen Überbringer ist zulässig.
Schon gewusst?
Bei der Europawahl 2024 ist es erstmals möglich, die Wahlkarte direkt nach der Abholung in der Gemeinde auszufüllen und unmittelbar im Anschluss dort wieder abzugeben.