Wer oder was wird gewählt?
Gewählt werden bei der „Europawahl“ die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Neben der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Rat ist dieses das vierte zentrale Organ der Europäischen Union. Die insgesamt 720 Mitglieder des EU-Parlaments werden direkt von den wahlberechtigten EU-BürgerInnen – also Ihnen – gewählt. Gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union gestalten und beschließen die Abgeordneten des Parlaments neue EU-Rechtsvorschriften. Die Anzahl der Abgeordneten, die aus einem Land in das EU-Parlament entsandt werden, ist abhängig von der Einwohnerzahl. Für Österreich können für die Funktionsperiode 2024 bis 2029 insgesamt 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden.
Mehr Informationen finden Sie hier.