Nationale Entscheidungsfindung
Zwei Drittel des in den EU-Mitgliedstaaten anzuwendenden Rechtes haben ihre Wurzeln in Rechtsakten der Europäischen Union. Daher ist es für einen föderalen Bundesstaat wie Österreich, in dem die Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern geteilt ist, unabdingbar notwendig, dass die Länder in das Rechtsetzungsverfahren eingebunden sind.
Die Länder verfügen über verfassungsrechtlich abgesicherte Informations- und Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten.
Die Bundesregierung hat die Länder unverzüglich über alle Vorhaben zu unterrichten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder berühren oder für sie von Interesse sein könnten. Außerdem muss die Bundesregierung den Ländern die Gelegenheit geben, zu diesen Themen Stellung nehmen zu können. Gleiches gilt für die Gemeinden, die vom Österreichischen Gemeindebund und vom Österreichischen Städtebund vertreten werden. Bei Verhandlungen und Abstimmungen in den EU Gremien über Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Ländersache ist, ist der Bund an die Stellungnahmen der Länder gebunden. Abweichungen sind nur aus zwingenden außen- oder integrationspolitischen Gründen möglich.
Eine weitere wichtige Mitwirkungsmöglichkeit bietet die Entsendung von Ländervertretern, die sich am Willensbildungsprozess im Rat der Europäischen Union beteiligen und in zahlreichen Arbeitsgruppen des Rates und in Ausschüssen der Kommission mitarbeiten. Daneben gibt es die Einrichtung der Gemeinsamen Ländervertretung in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel, die ebenfalls für die Umsetzung der länderspezifischen Interessen arbeitet.
Soweit ein Vorhaben im Rahmen der EU auch Angelegenheiten betrifft, in denen die Gesetzgebung Landessache ist, kann die Bundesregierung einen von den Ländern namhaft gemachten Vertreter die Mitwirkung an der Willensbildung im Rat übertragen.
Weitere wichtige Mitwirkungsmöglichkeiten bieten die Einbindung von Ländervertretern in zahlreiche Arbeitsgruppen des Rates und Ausschüsse der Kommission.
Ein weiteres innerösterreichisches politisches Koordinationsgremium mit Beteiligung der Länder ist der Rat für Fragen der österreichischen Integrations- und Außenpolitik.