Grundversorgung
Die Grundversorgung ist eine Unterstützungsleistung für schutzsuchende Menschen des Landes Tirol. Mit dieser wird die Grundversorgung – unter anderem Unterbringung und Versorgung mit Lebensmittel – abgedeckt. Mehr Informationen für Anspruchsberechtigte der Grundversorgung finden sich zudem auf der Website der TSD.
Bei der Grundversorgung ist zu unterscheiden, ob die Unterbringung privat oder in organisierten Quartieren erfolgt.
1. Grundversorgung bei privater Unterbringung
Nach der polizeilichen Registrierung (mehr Informationen dazu hier) können Sie im Auskunftsbüro in Hall in Tirol ((Zollstraße 9/ Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag zwischen 13 und 15.30 Uhr) bzw. unter grundversorgung.ukraine@tirol.gv.at einen Antrag auf Grundversorgung stellen. Das Antragsformular für die Grundversorgung auf Deutsch und Ukrainisch finden Sie hier.
Sobald die Grundversorgung gewährt wurde, bedarf es einer Anwesenheitskontrolle an einem der Standorte der TSD. An welchen Standort der TSD die Anwesenheitskontrolle stattfindet, wird Ihnen nach Gewährung der Grundversorgung mitgeteilt.
Nach der Anwesenheitskontrolle ist eine Auszahlung der Grundversorgung – entweder an jenem Standort, an dem Sie zur Anwesenheitskontrolle waren oder im weiteren Verlauf auch mittels Online-Auszahlung – möglich.
2. Grundversorgung bei organisierten Unterkünften
Für Personen, die in organisierten Quartieren untergebracht sind – das heißt, dass die Unterkunft von der TSD (Tiroler Soziale Dienste) organisiert wurde – gilt Folgendes:
Nach ihrer Ankunft im Auskunftsbüro (in Hall in Tirol) bekommen die Ankommenden eine Unterkunft zugeteilt. Hier kommt es teilweise zu Wartezeiten. Sie werden seitens der TSD kontaktiert, sobald ein geeigneter Platz gefunden wurde.
- Bei Umzug in die Vollversorgung (das heißt, dass Ihnen in der zugeteilten Unterkunft Verpflegung zur Verfügung gestellt wird), erfolgt die Auszahlung in der Folgeunterkunft (also erst im Ihnen zugeteilten Quartier) zu Beginn des nächsten Monats.
- Beim Umzug in eine Selbstversorgungsunterkunft, erfolgt die erste Auszahlung noch vor dem Umzug in die zugeteilte Unterkunft aliquote (anteilsmäßig) für den ersten Monat in den Bezirksstellen. Diese Auszahlungen erfolgen bis auf Weiteres in bar.
FAQs zur Auszahlung der Grundversorgung
- Ich mache eine Reise und verlasse Tirol – bekomme ich weiter Grundversorgung?
Mehr Informationen zum Reisen finden Sie hier.
- Ist auch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich?
Die erste reguläre Auszahlung erfolgen in bar. Anschließend ist eine Überweisung auf ein Konto ebenfalls möglich. Geben Sie dazu bei Antragstellung oder bei der ersten regulären Auszahlung in der Auszahlungsstelle eine Kontonummer eines österreichischen Bankinstitutes an. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
- Ich ziehe in eine andere Unterkunft – muss ich das melden?
Ja, Privatuntergebrachte müssen bei einem Umzug Ihre Adressänderung auf grundversorgung.ukraine@tirol.gv.at bekanntgeben und die Meldung in der neuen Gemeinde innerhalb von 3 Tagen machen.
- Welche Leistungen werden in der Grundversorgung ausbezahlt?
Die aktuellen Leistungen, die ausgezahlt werden, finden Sie auf der Website der TSD.
- Ich habe eine Unterkunft mit Vollversorgung (das heißt, dass Verpflegung in der Unterkunft zur Verfügung gestellt wird) – wie komme ich zu meiner Auszahlung?
Es gibt festgelegte Auszahlungstermine direkt in Ihrer Unterkunft. Diese fixen Termine werden Ihnen in der Unterkunft mitgeteilt. Die Auszahlung der Grundversorgung im Falle einer Vollversorgung erfolgt immer in bar.
- Ich verpflege mich in meiner Unterkunft selbst (Selbstversorgung) – wie komme ich zu meiner Auszahlung?
Es gibt festgelegte Auszahlungstermine für Ihre Unterkunft. Diese fixen Termine werden Ihnen in der Unterkunft mitgeteilt. Die erste Auszahlung erfolgt in bar, anschließend ist eine Überweisung auf ein Konto ebenfalls möglich. Geben Sie dazu bei der Auszahlung eine Kontonummer einer österreichischen Bankverbindung an.
- Ist auch bei organisierten Unterkünften eine Antragsstellung auf Grundversorgung notwendig?
Nein. Durch die bestehende Hilfsbedürftigkeit und die Aufnahme in eine organisierte Unterkunft ist dies gleichbedeutend mit einer Gewährleistung auf die Grundleistungen (Unterbringung, Verpflegung) der Grundversorgung. Ein Antrag auf Grundversorgung muss nur gestellt werden, wenn Sie privat untergebracht sind. Fragen zur Grundversorgung sind an grundversorgung.ukraine@tirol.gv.at zu stellen.
- Ich würde im Rahmen der Grundversorgung gerne Schulgeld erhalten – ist dazu eine Antragstellung erforderlich?
Für die Auszahlung des Schulgeldes ist eine Schulbesuchsbestätigung notwendig. Wenden Sie sich dazu an Ihre/n zuständige/n BetreuerIn der TSD oder die nächste Auszahlungsstelle der TSD.
- Ich bekomme eine andere Unterkunft zur Verfügung gestellt – muss ich das melden?
Nein. Bei Umzug von einer organisierten in eine andere organisierte Unterkunft muss keine Meldung an das Land Tirol erfolgen.
- Ich ziehe selbständig in eine private Unterkunft – muss ich das melden?
Ja, bitte die Meldebestätigung und den Antrag auf Grundversorgung an grundversorgung.ukraine@tirol.gv.at schicken.
- Ich beziehe die Grundversorgung und möchte zudem arbeiten gehen. Bekomme ich weiterhin die Grundversorgung?
Alle Informationen zur Zuverdienstgrenze im Rahmen der Grundversorgung finden Sie hier.