Öffentliche Impfprogramm Influenza 2023/2024
Das „öffentliche Impfprogramm Influenza“ ist ein gemeinsames Projekt von Bund, Ländern und Sozialversicherung und wird für die Impfsaisonen 2023/2024 und 2024/2025 der österreichischen Gesamtbevölkerung in unterschiedlichen Impfsettings (z.B. in teilnehmenden Arztordinationen, Betrieben, Alters- und Pflegeheimen) angeboten.
In der Saison 2023/2024 wird die Influenza-Impfung durch die Österreichischen Sozialversicherungen organisiert und abgewickelt.
Die Influenza-Impfung aus dem öffentlichen Impfprogramm Influenza (ÖIP) erhält man:
- Bei vielen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, zum Beispiel Allgemeinmediziner:innen und Kinderärzt:innen
- Bei Impfaktionen in vielen Betrieben sowie in manchen Alten- und Pflegeheimen
In jedem Fall ist der Impfstoff bereits vor Ort an der impfenden Stelle verfügbar. Der Impfstoff kann nicht in der Apotheke durch die Bürger:innen bezogen werden.
Bitte fragen Sie zunächst bei ihrem Hausarzt/ihrer Hausärztin selbstständig direkt nach, ob eine Influenza Impfung im Rahmen des ÖIP-Influenza angeboten wird.
Weiterführende Information über sonstige Impfordinationen in Tirol erhalten Sie, wenn Ihr Hausarzt/Hausarzt nicht impfen sollte, bei der Grippe-Hotline +43 5 0766-501510 der Österreichischen Gesundheitskasse
Für Tirol steht die Sozialversicherung der Selbstständigen SVS als Ansprechpartnerin zu Fragen zur Influenza-Impfung zur Verfügung.
Benötigen Sie telefonischen Rat? Diesen erhalten Sie unter:
- +43 50 808 808 (SVS)
in der Zeit von Mo bis Do 7.30 - 16.00 Uh und Fr 7.30 - 14.30 Uhr oder per Email: impfprogramm@svs.at.
Grippeimpf-Hotline:
- +43 5 0766-501510 (ÖGK)
in der Zeit von Mo bis Do 8.00 bis 16.00 Uhr und Fr von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Wichtige Links zu Informationen:
Allgemeine Informationen: Grippeimpfung (Österreichische Gesundheitskasse)
Weitere vertiefende Informationen: Öffentliches Impfprogramm Influenza (ÖIP Influenza)
Informationen für Stakeholder wie Betriebe, Ärztinnen und Ärzte, sowie Alten-, Wohn- und Pflegeheime und
Informationen für Abrechnung von Impfstichen: www.gesundheitskasse.at/influenza
Es ist mit dem jeweils zuständigen Träger abzurechnen (ÖGK, BVAEB, SVS, Krankenfürsorgeanstalten). Personen ohne Anspruch bei diesen Krankenversicherungsträgern werden über die ÖGK abgerechnet.
Eine Aktion des Bundes,
der Bundesländer
und der Sozialversicherung
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