Detaillierte Informationen zu den einzelnen Berufsbildern
Pflegeassistent*in
Als Pflegeassistent*in unterstützen Sie insbesondere diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sowie Ärzt*innen in ihrer täglichen Arbeit. Der Tätigkeitsbereich umfasst zentrale Aufgabengebiete:
- Mitwirkung an und Durchführung von übertragenen Pflegemaßnahmen
- Handeln in Notfällen
- Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie
- Information, Kommunikation und Begleitung pflegebedürftiger Menschen
Im Bereich der pflegerischen Maßnahmen wirken Pflegeassistent*innen beim Pflegeassessment mit, beobachten den Gesundheitszustand ihrer Patient*innen und übernehmen in der Folge übertragene pflegerische Tätigkeiten. Pflegeassistent*innen können aber auch im Notfall aktiv werden und lebensrettende Maßnahmen, wie die Durchführung von Herzdruckmassagen, Beatmung und Anwendung von Defibrillatoren ergreifen. Im diagnostischen und therapeutischen Bereich dürfen Pflegeassistent*innen folgende Aufgaben nach Anordnung von Ärzten und unter Aufsicht von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen durchführen:
- verabreichen ausgewählter Arzneimittel,
- erheben und überwachen medizinischer Basisdaten, sowie durchführen standardisierter Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen
- entnehmen von Blut aus der Kapillare, bei erwachsenen Patient*innen auch aus der Vene
- ab- und anschließen laufender Infusionen,
- durchführen einfacher Wundversorgung und anlegen von Wickeln und Bandagen, sowie einfache Wärme-, Kälte- und Lichtanwendungen.
- verabreichen von Sondenernährung bei liegender Magensonde,
- absaugen aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma in stabilen Pflegesituationen,
- verabreichen von Mikro- und Einmalklistieren
Berufsperspektiven
Pflegeassistent*innen sind in allen Bereichen der Patient*innen- und Klient*innenversorgung tätig, die unter Aufsicht einer ärztlichen oder pflegerischen Leitung stehen, beispielsweise:
- in Krankenanstalten
- in Alten- und Pflegeheimen
- in der Behindertenbetreuung
- in der Hauskrankenpflege
- bei freiberuflich tätigen Ärzt*innen oder
- bei freiberuflich tätigen diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen.
Dauer der Ausbildung
1 Jahr (bei berufsbegleitenden Lehrgängen entsprechend länger), die Ausbildung umfasst 1.600 Stunden Theorie und Praxis;
3 Jahre Lehre zur Pflegeassistenz
Voraussetzungen
Mindestalter 17 Jahre, erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder Pflichtschulabschluss-Prüfung.
(Vom Nachweis kann in Einzelfällen abgegangen werden, wenn der/die Bewerber*in ein Maß an Allgemeinbildung aufweisen kann, welches erwarten lässt, dass er/sie der theoretischen und praktischen Ausbildung zu folgen vermag.)
Pflegelehre: Erfüllung der 9-Jährigen Schulpflicht (15 Jahre)
Pflegefachassistent*in
Der Verantwortungsbereich der Pflegefachassistent*innen baut auf dem der Pflegeassistenz auf und führt zu einer weiterführenden Qualifikation innerhalb der Pflegeberufe. Mit dieser aufbauenden, vertiefenden und erweiternden Qualifikation eröffnen sich für sie – aufgrund des fundierten Fachwissens über die Pflegeassistenz hinaus – umfassende Möglichkeiten in der Mitwirkung an und Durchführung von übertragenen Pflegemaßnahmen. Im Rahmen der Ausbildung erfolgt eine fachliche Vertiefung z. B. in pflegerischen Bereichen wie in der Pflege von:
- akuterkrankten Menschen im Krankenhaus
- chronisch kranken Menschen
- Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Menschen im häuslichen Umfeld
- Menschen im Pflegeheim und
- in der Pflege von Kindern
Zum Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistent*innen gehört auch, Auszubildende der Pflegeassistenzberufe anzuleiten und zu unterweisen.
Im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie dürfen Pflegefachassistent*innen, über den Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenz hinaus, folgende Tätigkeiten durchführen:
- Durchführen von standardisierten diagnostischen Programmen wie z. B. EKG, EEG oder Lungenfunktionstest
- legen und entfernen von Magensonden durch Mund und Nase, sowie Verweilkanülen in Venen und subkutan
- setzen und entfernen von Harnkathetern, ausgenommen bei Kindern
- verabreichen von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen
- Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen nach vorgegebener Einstellung
Als Pflegefachassistent*in führen Sie die von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sowie von Ärzt*innen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich durch.
Berufspespektiven
Pflegefachassistent*innen sind in allen Bereichen der Patient*innen- und Klient*innenversorgung tätig, welche unter Aufsicht einer ärztlichen oder pflegerischen Leitung stehen, beispielsweise:
- in Krankenanstalten
- in Alten- und Pflegeheimen
- in der Behindertenbetreuung
- in der Hauskrankenpflege
- bei freiberuflich tätigen Ärzt*innen
- bei freiberuflich tätigen diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen
Dauer der Ausbildung
2 Jahre, die Ausbildung umfasst 3.200 Stunden Theorie und Praxis
4 Jahre Lehre zur Pflegefachassisitenz
Voraussetzungen
Mindestalter 17 Jahre, erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe.
(Vom Nachweis der 10. Schulstufe kann in Einzelfällen abgegangen werden, wenn der/die Bewerber*in ein Maß an Allgemeinbildung aufweisen kann, welches erwarten lässt, dass er/sie der theoretischen und praktischen Ausbildung zu folgen vermag.)
Pflegelehre: Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht (15 Jahre)
Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (gehobener Dienst)
Als Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger*in tragen Sie die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen aller Altersstufen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen. Ihre Pflegeexpertise wird in folgenden Bereichen eingebracht:
- Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit
- Unterstützung des Heilungsprozesses
- Linderung und Bewältigung von gesundheitlicher Beeinträchtigung
- Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Lebensqualität
Der Kompetenzbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger*in) umfasst:
- pflegerische Kernkompetenzen
- Kompetenzen bei Notfällen
- Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie nach ärztlicher Anordnung
- Weiterverordnung von Medizinprodukten
- Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam
- Spezialisierungen
Im Bereich der pflegerischen Kernkompetenzen erhebt der gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger*in) eigenverantwortlich z. B. den Pflegebedarf sowie die Beurteilung der Pflegeabhängigkeit und trägt die Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess. Die Durchführung der Pflegemaßnahmen gehört ebenso zu seinem Aufgabenfeld wie die Anleitung und Überwachung von Pflegeassistenzberufen oder die Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden.
Beispiele für Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie sind die Verabreichung von Arzneimitteln, einschließlich Zytostatika und Kontrastmitteln, die Vorbereitung und Verabreichung von Injektionen und Infusionen sowie Blut und Blutbestandteile, Assistenztätigkeiten bei der chirurgischen Wundversorgung, endoskopschen Eingriffen und Durchführung des Monitorings mit medizintechnischen Überwachungsgeräten einschließlich Bedienung derselben, um nur einige wenige zu nennen.
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind auch berechtigt, nach Maßgabe der ärztlichen oder pflegerischen Diagnose, Medizinprodukte in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Inkontinenzversorgung, Mobilisations- und Gehhilfen, Verbandsmaterialien, prophylaktische Hilfsmittel, Messgeräte sowie Stomamaterialien zu verordnen.
Im multiprofessionellen Kompetenzbereich haben Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege das Vorschlags- und Mitwirkungsrecht. Sie tragen die Durchführungsverantwortung für alle von ihnen in diesen Bereichen gesetzten pflegerischen Maßnahmen und umfasst die pflegerische Expertise insbesondere bei:
- Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit
- dem Aufnahme- und Entlassungsmanagement
- der Gesundheitsberatung
- der interprofessionellen Vernetzung
- dem Informationstransfer und Wissensmanagement
- der Koordination des Behandlungs- und Betreuungsprozesses einschließlich der Sicherstellung der Behandlungskontinuität
- der Ersteinschätzung von Spontanpatienten mittels standardisierter Triage- und Einschätzungssysteme
- der ethischen Entscheidungsfindung
- der Förderung der Gesundheitskompetenz
Berufsperspektiven
Die Berufsaussichten im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sind vielfältig und vielversprechend. Zu den klassischen Arbeitsbereichen gehören Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, mobile Pflegedienste, stationäre und mobile palliative Versorgungsstrukturen und Einrichtungen der Behindertenbetreuung.
Eine Anstellung bei freiberuflich tätigen Ärzt*innen bzw. in einer Primärversorgungseinrichtung, in Gesundheitszentren oder freiberuflich als diplomierte/rGesundheits- und Krankenpfleger*innen tätig zu sein, sind weitere Möglichkeiten.
Studiendauer
6 Semester, 180 ECTS
Abschluss
Bachelor of Science in Health Studies (BSc), Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin“ bzw. „Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger“.
Voraussetzungen
Allgemeine Universitätsreife, ausgewählte Studienberechtigungsprüfungen, Berufsreifeprüfung, ausgewählte Berufsgruppen (mit Zusatzprüfungen) wie bspw. Pflegeassistent*in oder Pflegefachassistent*in.