Kompetenzerweiterung und Ausbildungshandbuch für Pflege im Fokus

GesundheitsreferentInnenkonferenz in Niederösterreich

  • Gesundheitslandesrätin Hagele fordert praxistaugliches Ausbildungshandbuch für Pflegelehre
  • Länder setzen sich für Kompetenzerweiterung der Pflegefachassistenz im medizinisch-diagnostischen Bereich ein
  • Tirol fordert Tariferhöhung für Versorgung von Personen im Unterbringungsbereich

Heute, Dienstag, kam Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele mit ihren AmtskollegInnen der Bundesländer in Niederösterreich zusammen. Bei der GesundheitsreferentInnenkonferenz in Emmersdorf standen unter anderem die Kompetenzerweiterung im Pflegebereich, Tariferhöhungen für Versorgung von PatientInnen im Unterbringungsbereich sowie ein praxistaugliches Ausbildungshandbuch für die Pflegelehre im Fokus. Bereits mit Herbst 2023 startete die Lehre in den Pflegeassistenzberufen in den ersten Lehrbetrieben in Österreich – darunter auch Tirol. Ein Ausbildungshandbuch soll dabei die Pflegelehrlinge bei der Dokumentation der erlernten theoretischen und praktischen Inhalte sowie die Einrichtungen mit konkreten Inhalten unterstützen.

„Für die innerbetriebliche Ausbildung von Pflegelehrlingen ist das Handbuch von zentraler Bedeutung, um österreichweit einheitliche Qualitätsstandards zu garantieren. Dabei muss aber auch ein besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Lehrlinge und eine praxisnahe Umsetzung gelegt werden“, betont LRin Hagele und verweist darauf, dass der Erst-Entwurf des Ausbildungshandbuches nach Einschätzung diverser ExpertInnen der Länder als sehr theoretisch und für die Praxis als schwierig umsetzbar angesehen wird. Die Landesrätin engagierte sich bei der GesundheitsreferentInnenkoferenz einmal mehr dafür, dass hier nochmals nachgearbeitet wird.

Kompetenzerweiterungen sollen Nachtdienste erleichtern

In der nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflege spielt nicht nur die Attraktivierung der Pflege-Ausbildungswege eine Rolle – ebenso ist es die Kompetenzerweiterung in den Pflegeberufen. Das heißt: Im Rahmen der GesundheitsreferentInnenkonferenz wurden zusätzliche Erweiterungen für die Pflegefachassistenz vorgeschlagen, welche den Pflegefachkräften im Rahmen von Zusatzausbildungen im Umfang von einigen Wochen bis Monaten ermöglicht werden sollen. Diese umfassen medizinisch-diagnostische Kompetenzen wie die Vorbereitung und Verabreichung von intravenösen Injektionen oder Assistenztätigkeiten bei der chirurgischen Wundversorgung. „Durch Kompetenzerweiterungen kann ein sinnvolles Tätigwerden der Pflegefachassistenz, vor allem im Nachtdienst in Krankenanstalten, ermöglicht werden. Zudem wird Pflegefachkräften noch mehr Verantwortung und Wertschätzung zuteil, die sie verdienen“, so die Landesrätin.

Tariferhöhungen für öffentlichen Gesundheitsdienst

ÄrztInnen des öffentlichen Gesundheitsdienstes übernehmen unter anderem auch wichtige gesetzlich normierte Aufgaben. Ein Beispiel für eine derartige Tätigkeit sind notwendige Untersuchungen von PatientInnen nach dem Unterbringungsgesetz, bei denen beurteilt werden muss, ob aufgrund von Fremd- oder Eigengefährdung eine Aufnahme in eine Krankenanstalt notwendig ist. Die Honorierung dieser Tätigkeit ist im Ärztegesetz derzeit mit einem Pauschalbetrag von 87 Euro geregelt und seit dem Jahr 1992 unverändert geblieben. „Im Rahmen des aktuellen Reformprozesses betreffend den öffentlichen Gesundheitsdienst zeigt sich deutlich, dass adäquate Rahmenbedingungen essentiell sind, um den öffentlichen Gesundheitsdienst, zu dem unter anderem auch Sprengel-, Kreis- oder Distriktsärztinnen und -ärzte gehören, attraktiv gestalten zu können. Um den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken und die Versorgung von untergebrachten Patientinnen und Patienten sicherzustellen, braucht es eine angemessene und angepasste Honorierung“, betont LRin Hagele.