Tierschutz, Tiertransport
In den Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Tierschutz fällt die fachliche Koordination und Tätigkeit der fachlich befassten Oberbehörde für die Vollziehung des Bundestierschutzgesetztes BGBl. Teil 1 Nr. 118/2004 i. d. g. F. sowie der darauf beruhenden Verordnungen, des Tiertransportgesetzes BGBl. Teil 1 Nr. 54/2007 i. d. g. F. einschließlich der damit verbundenen Verordnungen, der Verordnung (EG) 1/2005 vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport sowie des Tiroler Landespolizeigesetzes LGBl. Nr. 69/1987 betreffend die Bestimmungen des Abschnitt 2 über den Schutz vor Gefährdungen und Belästigungen durch Tiere.
Um die Aufgaben des Zuständigkeitsbereiches zu erfüllen werden folgende Leistungen erbracht:
- Auskunft und Hilfestellung in Fragen des Tierschutzvollzuges für Behörden sowie Privatpersonen
- Bearbeitung und Bewertung von Tierschutzkontrollen im Rahmen von Cross Compliance Kontrollen
- Schulung und Weiterbildung von Vollzugsorganen im Bereich Tierschutz allgemein, Tierschutz beim Schlachten und Töten, Tiertransporte
- Organisation und Koordination von Tiertransportkontrollen
- Berichterstattung über Tierschutz- und Tiertransportkontrollen gegenüber dem Bund
- Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Anfragen und Gesetzesvorlagen
Kontakt:
Dr. Martin Janovsky
AdresseWilhelm-Greil-Straße 17, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3247
E-Mailtierschutz@tirol.gv.at