Sicherheit und Aufenthalt
Öffnungszeiten
Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags nach Terminvereinbarung
Leiter:
Dr. Kurt Berek
BezirkshauptmannstellvertreterAdresseGilmstraße 2, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 5344 5150
E-Mailbh.innsbruck@tirol.gv.at
Wir stehen Ihnen in folgenden Angelegenheiten zur Verfügung:
- Aufenthaltsberechtigungen und Aufenthaltsdokumentationen
- Apotheken
- Gesundheitsrecht – alle Rechtsangelegenheiten
- Gewaltschutzgesetze
- Glücksspiel
- Katastrophenschutz
- Lawinenkommissionen
- Medienrecht
- Melderecht
- Passwesen - Rechtsangelegenheiten
- Polizeikooperation
- Prostitution
- Pyrotechnikgesetz
- Sicherheitsverwaltung und Sicherheitspolizei - SPG (Sicherheitsbehörde)
- StPO (Kriminalpolizei)
- Strafverfahren nach dem ASVG und AuslBG
- Strafverfahren nach dem Sicherheitspolizeigesetz, Tiroler Landespolizeigesetz, EGVG, Meldegesetz, Tiroler Veranstaltungsgesetz, Passgesetz, Wehrgesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, AIDS-Gesetz, Geschlechtskrankheitengesetz, uvm
- Tierschutz
- Tiroler Heilvorkommen- und Kurortegesetz
- Tiroler Jugendgesetz
- Tiroler Landes-Polizeigesetz
- Tiroler Veranstaltungsgesetz
- Urnenbeisetzung (Tiroler Gemeindesanitätsdienstgesetz)
- Sammlungsgesetz
- Schieß- und Sprengmittel
- Schöffen und Geschworene
- Verbotsgesetz
- Vereinsangelegenheiten
- Versammlungen
- Veterinärrecht – Rechtsangelegenheiten
- Waffenrecht
- Wehrrecht
- Zivildiener
Sicherheit
Das Sicherheitsreferat (Sicherheitsbehörde) ist für die Sicherheitsverwaltung zuständig. Die Sicherheitsverwaltung besteht unter anderem aus der Sicherheitspolizei, dem Pass- und dem Meldewesen, dem Waffen-, Munitions-, Schieß- und Sprengmittelwesen und den Vereins- und Versammlungsangelegenheiten.
Die Sicherheitspolizei besteht aus der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, ausgenommen der örtlichen Sicherheitspolizei, und aus der ersten allgemeinen Hilfeleistung.
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (u.a. Polizei) versehen für die Sicherheitsbehörde den Exekutivdienst.