Landesvolksanwältin verzichtet auf weitere Amtszeit

  • Funktion wird nun intern ausgeschrieben
  • Neubestellung erfolgt spätestens im März-Landtag
  • Maria Luise Berger noch bis Ende März 2022 Landesvolksanwältin

Landesvolksanwältin Maria Luise Berger – seit 1. April 2016 im Amt – strebt aus familiären Gründen keine Wiederwahl an. Bergers Funktion, die sie noch bis zum Ende ihrer Amtsperiode am 31. März 2022 ausübt, wird nun in den kommenden Wochen gesetzesgemäß intern ausgeschrieben. Nach einem Hearing im Obleuterat wird Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann ihren Wahlvorschlag dem Tiroler Landtag präsentieren. Die Abgeordneten entscheiden dann im Februar- oder spätestens im März-Landtag mit einfacher Mehrheit über die Neubesetzung der Landesvolksanwältin/des Landesvolksanwalts.

„Maria Luise Berger hat in ihrer Amtsperiode als Landesvolksanwältin eine hervorragende Arbeit gemacht. Durch ihre Fachkenntnis, aber vor allem auch ihre einfühlsame Art konnte sie seit ihrem Amtsantritt tausenden Tirolerinnen und Tirolern in teils schwierigen und auch belastenden Situationen weiterhelfen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken“, so LTPin Sonja Ledl-Rossmann. „Ich hätte mich gefreut, Maria Luise Berger noch für eine weitere Amtszeit gewinnen zu können, wenngleich ihre Entscheidung natürlich zu respektieren ist und ich ihr an dieser Stelle alles erdenklich Gute wünsche.“

Über die Landesvolksanwältin

Die Juristin Maria Luise Berger trat 2003 in den Landesdienst ein. Nachdem sie anfangs in den Gewerbereferaten der Bezirkshauptmannschaften Imst und anschließend Innsbruck tätig war, wechselte sie 2006 in die Abteilung Gemeinden des Amtes der Tiroler Landesregierung. Im Dezember 2015 wurde sie schließlich auf Vorschlag von Landtagspräsidenten Herwig van Staa vom Tiroler Landtag auf sechs Jahre zur Landesvolksanwältin gewählt. In dieser Funktion leitet sie das achtköpfige Team der Landesvolksanwaltschaft, angesiedelt im Haus der Anwaltschaften in der Meraner Straße 5 in Innsbruck.

Die Landesvolksanwaltschaft wurde im Jahr 1989 vom Tiroler Landtag als Beratungs- und Beschwerdestelle geschaffen, die den BürgerInnen ergänzend zum bestehenden Rechtschutzsystem möglichst unbürokratisch beisteht. Als Organ des Tiroler Landtages agiert die Landesvolksanwältin von der Landesregierung unabhängig und weisungsfrei. Sie prüft Beschwerden in Angelegenheiten der Landesverwaltung, der mittelbaren Bundesverwaltung und der dem Landeshauptmann übertragenen Verwaltung von Bundesvermögen, erteilt Rat und wirkt bei den zuständigen Stellen auf Aufklärung oder Abhilfe hin.