Europa-Wahl 2024
Die Zukunft Europas liegt in Ihrer Hand
Die Funktions-Periode des Europäischen
Parlaments dauert 5 Jahre.
Das heißt, das Europäische Parlament
wird immer nach 5 Jahren neu gewählt.
Die Wahlen finden normalerweise immer
im gleichen Zeitraum statt.
In allen Mitglied-Staaten der
Europäischen Union wird zwischen
Donnerstag und Sonntag gewählt.
Die einzelnen Mitglied-Staaten können innerhalb
dieser Tage einen Wahltag oder mehrere
Wahltage selbst bestimmen.
Die gesetzliche Grundlage für die
Durchführung einer Europawahl ist der
Rats-Akt zur Einführung allgemeiner
unmittelbarer Wahlen der Mitglieder
des Europäischen Parlaments.
In der Richtlinie 93/109/EG des Rates
vom 6. Dezember 1993 ist geregelt, wie
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die
nicht in ihrem, sondern in einem
anderen Mitglied-Staat wohnen,
wählen können.
In Österreich wird am 9. Juni 2024
gewählt.
Österreich hat als Mitglied-Staat der
Europäischen Union das Recht, im
Europäischen Parlament durch
Abgeordnete vertreten zu sein.
Wer darf bei der Europa-Wahl wählen?
Aktiv wahlberechtigt heißt, dass man wählen darf.
Aktiv wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie spätestens
am Tag der Wahl 16 Jahre alt sind und
- Österreicherin oder Österreicher sind oder
- nicht-österreichische Bürgerin oder
nicht-österreichischer Bürger der
Europäischen Union sind und in Österreich
ihren Hauptwohnsitz haben.
Sie müssen am Stichtag (26. März 2024)
in der Europa-Wählerevidenz einer
österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
Sie dürfen nicht wegen einer
gerichtlichen Verurteilung von der Wahl
ausgeschlossen sein.
Wer kann bei der Europa-Wahl gewählt werden?
Passiv wahlberechtigt heißt, dass
man gewählt werden kann.
Passiv wahlberechtigt sind Sie,
wenn Sie:
- bei der Europa-Wahl wählen dürfen und
- am Tag der Wahl 18 Jahre alt sind und
Sie dürfen nicht wegen einer gerichtlichen
Verurteilung von der Wahl ausgeschlossen sein.
Welche Grundsätze gibt es für die Europa-Wahl?
Es gilt das Verhältnis-Wahlrecht.
Das heißt, die Sitze im Parlament
werden verhältnismäßig nach der
Verteilung der Wähler-Stimmen
vergeben.
Sie können eine Vorzugs-Stimme
vergeben.
Eine Vorzugs-Stimme ist eine zusätzliche
Stimme für eine bestimmte
Kandidatin oder einen bestimmten
Kandidaten einer Partei.
In Österreich werden grundsätzlich
Parteien gewählt. Jede Partei hat auf
ihrem Wahlvorschlag Namen von
Kandidatinnen und Kandidaten.
Diese werden in einer bestimmten
Reihenfolge festgelegt. Durch Ihre
Vorzugs-Stimme können Sie eine
Person vorreihen.
Eine Liste mit allen Namen findet man
im Wahllokal oder bekommt man
bei der Briefwahl mit der Post.
Wenn eine Person kandidieren will,
muss sie auf dem Wahlvorschlag
einer Partei stehen.
Ein gültiger Wahlvorschlag braucht:
- die Unterschrift von mindestens 3
Abgeordneten zum Nationalrat oder - die Unterschrift von einem
österreichischen Mitglied des
Europäischen Parlaments oder - 2.600 Unterstützungs-Erklärungen
aus der Bevölkerung.
Vor jeder Nationalratswahl werden
eigene Wahl-Behörden neu gebildet.
Diese Wahl-Behörden sind auch
für die Europa-Wahl zuständig.
Die Europa-Wahl ist sehr ähnlich
organisiert wie die Nationalrats-Wahl.
Sie haben auch Anspruch auf die
Ausstellung einer Wahlkarte, wenn
Sie Ihr Wahllokal am Wahltag nicht
besuchen können, weil Sie zum Beispiel:
- verreist sind,
- krank oder bettlägerig sind oder
- nicht zu Ihrem Wahllokal gehen können.