Förderungen im Bereich Arbeit
Förderungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der Bund hat viel für die Entlastung von
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unternommen:
- Weniger Lohn-Steuer und Einkommens-Steuer.
Das sind Steuern,
die direkt vom Lohn oder Einkommen einer Person
abgezogen werden. - Entlastung von Menschen,
die wenig verdienen. - Steuerfreie Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Das heißt:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen
einen Teil vom Gewinn,
den eine Firma macht.
Dafür müssen sie keine Steuer zahlen. - Weniger Körperschafts-Steuer für Unternehmen.
Die Körperschafts-Steuer ist so ähnlich
wie die Einkommens-Steuer.
Aber sie gilt für sogenannte „juristische Personen“.
Das sind keine richtigen Personen,
sondern zum Beispiel ein Verein oder eine Firma.
Die Körperschafts-Steuer wird vom Einkommen
dieser juristischen Person abgezogen. - Höhere Grenze für das Abschreiben
von “geringwertigen Wirtschafts-Gütern“.
Geringwertige Wirtschafts-Güter sind zum Beispiel
Computer oder Büro-Möbel.
Abschreiben heißt:
Sie zahlen für den Kauf von solchen Gütern
weniger Steuern. - Mehr Geld für Pendlerinnen und Pendler.
Klicken Sie hier für mehr Informationen:
Informationen zur Entlastung
Förderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
und Klein-Unternehmen
Lohn-Steuer und Einkommens-Steuer
Niedrige Einkommen zahlen seit dem Jahr 2020
5 Prozent weniger Lohn-Steuer und Einkommens-Steuer.
Das gilt für die unterste Tarif-Stufe.
Unterste Tarif-Stufe heißt:
Einkommen zwischen 11.000 und 18.000 Euro im Jahr
zahlen jetzt 20 Prozent Steuer.
Vorher sind es 25 Prozent gewesen.
Ab Mitte 2022 zahlen auch etwas höhere Einkommen
5 Prozent weniger Lohn-Steuer und Einkommens-Steuer.
Das gilt für die 2. Tarif-Stufe.
Das heißt:
Einkommen bis zu 31.000 Euro im Jahr
zahlen jetzt 30 Prozent Steuer.
Vorher sind es 35 Prozent gewesen.
Man zahlt also bis zu 650 Euro weniger im Jahr.
Diese Änderung gilt ab Juli 2022.
Für die 1. Hälfte gelten 35 Prozent Steuer,
für die 2. Hälfte gelten 30 Prozent Steuer.
Deshalb gilt für das ganze Jahr eine Mischung.
Für das gesamte Jahr 2022 zahlen Sie
32,5 Prozent Lohn-Steuer und Einkommens-Steuer.
Im Jahr 2023 zahlen auch Einkommen ab 31.000 Euro
weniger Lohn-Steuer und Einkommens-Steuer.
Sie zahlen dann 40 Prozent Steuer.
Jetzt sind es 42 Prozent.
Das gilt für die 3. Tarif-Stufe.
Entlastung von Menschen mit
niedrigen und mittleren Einkommen
Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer mit einem
niedrigen oder mittleren Einkommen
bekommen rückwirkend ab dem Jahr 2021
einen höheren Verkehrs-Absetzbetrag oder „SV-Bonus“.
Der Verkehrs-Absetzbetrag ist für die Kosten
der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-Platz gedacht.
Er wird automatisch von der Steuer abgezogen.
Pensionistinnen und Pensionisten mit einem
niedrigen oder mittleren Einkommen
bekommen rückwirkend ab dem Jahr 2021
einen höheren Pensionisten-Absetzbetrag.
Das bedeutet ungefähr 250 Euro weniger Steuer im Jahr.
Schon heuer haben ungefähr 4 Millionen Menschen
einen Vorteil von dieser Erhöhung.
Weitere Entlastungen
- Gewinn-Beteiligung:
Seit 1. Jänner 2022 können Unternehmen
eine steuerfreie Gewinn-Beteiligung
an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszahlen.
Diese kann bis zu 3.000 Euro
zusätzlich zum Lohn oder Gehalt ausmachen. - Abschreibungen:
Im Lohnsteuer-Ausgleich können Sie das Geld
für „geringwertige Wirtschafts-Güter“ angeben.
Sie zahlen für den Kauf von solchen Gütern
weniger Steuern.
Geringwertige Wirtschafts-Güter sind zum Beispiel
Computer oder Büro-Möbel.
Bis jetzt haben Sie 800 Euro abschreiben können.
Ab 1. Jänner 2023 können Sie 1.000 Euro abschreiben. - Gewinn-Freibetrag:
Einzel-Unternehmen und Klein-Unternehmen
bezahlen für einen Teil von ihrem Gewinn
keine Steuern.
Dieser Teil heißt Gewinn-Freibetrag.
Der Gewinn-Freibetrag wird jetzt höher.
Er wird von 13 Prozent auf 15 Prozent erhöht.
Mehr Informationen zu Entlastungen
finden Sie im Internet:
www.bmf.gv.at/entlastung
Hier können Sie ausrechnen,
was Sie von den Entlastungen des Bundes haben: