Gesundheitsberuferegister
Die Registrierung im Gesundheitsberuferegister ist seit 01.07.2018 Voraussetzung für die Aufnahme der Ausübung des jeweiligen Gesundheitsberufes. Mit der Eintragung in das Register erhalten Sie einen Berufsausweis. Personen, welche am 01.07.2018 einen Gesundheitsberuf bereits ausüben, müssen die Registrierung bis spätestens 30.06.2019 beantragen.