Coronavirus: Bezirksweite Coronamaßnahmen für Osttirol laufen mit morgigem Tag aus

Innervillgraten: Ausreisetestpflicht und Maßnahmen für Gemeinde gelten vorläufig bis inklusive Mittwoch, 8. September 2021

  • Bezirksweite Maßnahmen in Osttirol (mit Ausnahme Innervillgraten) enden mit Ablauf des morgigen Tages – österreichweite Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie damit gültig

Seit 11. August gilt in der Osttiroler Gemeinde Innervillgraten eine Ausreisetestpflicht. Die entsprechende Verordnung samt den Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen in Innervillgraten wird vorsorglich nochmals um eine Woche bis inklusive Mittwoch, 8. September, verlängert. Für alle anderen Gemeinden in Osttirol werden die bezirksweiten strengeren Maßnahmen mit Ablauf des morgigen Tages aufgehoben. Das hat der Corona-Einsatzstab des Landes Tirol in enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Lienz als Gesundheitsbehörde beschlossen.

„Wir beobachten das Infektionsgeschehen täglich genau. Während sich die Lage im Bezirk insgesamt stabilisiert hat und Infektionsketten weitestgehend nachverfolgt werden können, müssen wir den Beobachtungszeitraum für die Gemeinde Innervillgraten nochmals verlängern. Zwar sind auch dort die Infektionszahlen bereits zurückgegangen, doch inwieweit sich diese tatsächlich nachhaltig stabilisiert haben, wird sich erst in den kommenden Tagen zeigen. Daher wird die entsprechende Verordnung für Innervillgraten samt Ausreisetestpflicht vorsorglich nochmals um eine Woche verlängert“, sagt Michael Fankhauser, stellvertretender Leiter des Einsatzstabes Corona und betont, dass „auch mit dem Auslaufen der bezirksweiten Verordnung in Osttirol weiterhin Achtsamkeit geboten ist.“

Aktuell gelten in Innervillgraten 14 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. In der Gemeinde Innervillgraten dürfen mit der Verlängerung der Verordnung wie bereits bisher ab 50 Personen keine Veranstaltung durchgeführt werden. Zudem gilt eine Registrierungspflicht sowie die 3G-Regel. Darüber hinaus sieht die Verordnung auch eine FFP2-Maskenpflicht bei Zusammenkünften (indoor wie outdoor) vor. Auch die Ausreisetestpflicht gilt weiterhin – und zwar für alle Personen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr, die sich im Gemeindegebiet von Innervillgraten aufgehalten haben und dieses verlassen wollen, unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben.

Mit der Aufhebung der Verordnung für den gesamten Bezirk Lienz (Ausnahme Innervillgraten) werden mit Ablauf des heutigen Tages folgende Maßnahmen beendet: Untersagung von Veranstaltungen ab 100 Personen, Registrierungspflicht für jede Art von Veranstaltungen unabhängig ihrer Größe, FFP2-Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen (im Freien und Innenbereichen) sowie im Handel. Diese aufgezählten Maßnahmen gelten mit Ablauf des morgigen Tages nicht mehr. Damit gelten in ganz Osttirol (mit Ausnahme von Innervillgraten) mit Ablauf der Verordnung die österreichweiten Vorgaben vonseiten des Bundes.