Verbrennen biogener Materialien

Die Bezirkshauptmannschaft Lienz darf auf die Rechtslage zum Verbot des Verbrennens biogener Materialien hinweisen.

Gemäß dem Bundesluftreinhaltegesetz ist das Verbrennen biogener Materialien außerhalb von Anlagen nur mit ganz

wenigen Ausnahmen zugelassen.

Dazu wird das Schreiben der Abteilung Umweltschutz bzw. das Meldeformular in Erinnerung gerufen.