25 Jahre Landes-Gleichbehandlungsgesetz für diskriminierungsfreie Arbeitswelt

Novelle bringt weitere Verbesserungen für Landesbedienstete

  • Maßnahmen betreffen Arbeitsbedingungen von Teilzeitbeschäftigten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Anliegen von Menschen mit Behinderungen
  • Unabhängige Servicestelle für Durchsetzung des Rechts

Ein bezahlter „Papamonat“, eine eigene Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen in der Abteilung Organisation und Personal sowie dieselbe Abgeltung für Sonn- und Feiertagsarbeit für Voll- und Teilzeitbeschäftigte – viele Verbesserungen wurden auf Grundlage des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes im Landesdienst angeregt und umgesetzt. Mit der erneuten Novelle gehen weitere einher. So wurde unter anderem die Erhöhung der Frauenquote gesetzlich verankert. „Es ist mittlerweile 25 Jahre her, dass das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten ist. Seither hat sich der öffentliche Dienst positiv weiterentwickelt. Mit der Novellierung setzen wir weitere Meilensteine, damit alle Menschen – unabhängig von persönlichen Merkmalen wie Geschlecht, Alter oder Behinderung – am Arbeitsplatz die gleichen Rechte in Anspruch nehmen können. Zugleich gestalten wir den Landesdienst noch moderner, kreativer und innovativer“, betont Personalreferent LH Günther Platter.

Für die Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung setzt sich seit 1998 Isolde Kafka als Gleichbehandlungsbeauftragte für die Landesverwaltung ein. Sie leitet auch die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, die das Land Tirol 2018 als unabhängige und weisungsfreie Institution einrichtete.

Wichtige Schritte zur Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

Ausgangspunkt für das Landes-Gleichbehandlungsgesetz von 1997 war die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Frauenförderung im Landesdienst. Im Jahr 2005 wurde das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung und Behinderung im Gesetzestext ergänzt. Wesentliche Verbesserungen gab es seither zudem bei den Arbeitsbedingungen für Teilzeitbeschäftigte: So werden diese, was Weiterentwicklungen im Dienstrecht, ein einheitliches Weihnachtsgeld für alle Kinder, die Möglichkeit für Fortbildungen und Kurse in der Arbeitszeit oder die Abgeltung für Sonn- und Feiertagsarbeit betrifft, Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt. Zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen ein Ausbau der Rückkehrrechte nach der Karenz, ein bezahlter „Papamonat“ oder der Anspruch auf einen zweiwöchigen Pflegeurlaub bei Bezug der erhöhten Familienhilfe bei. Betreffend den Bereich Alter verpflichtet sich das Land Tirol dazu, den Lehrlingsbereich auszubauen sowie vermehrt ältere Bedienstete einzustellen.

Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen

Ein Kernaspekt des Gleichbehandlungsgesetzes umfasst die berufliche und soziale Integration von Menschen mit Behinderungen. Mit Jahresende 2020 waren in der Tiroler Landesverwaltung 282 Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Damit übertrifft die Tiroler Landesverwaltung die Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes. „Als einer der größten Arbeitgeber in Tirol trägt die Landesverwaltung eine besondere Verantwortung hinsichtlich einer aktiven Gleichbehandlungspolitik und dem Abbau von Barrieren. Wir sind daher bemüht, in allen Tätigkeitsfeldern verstärkt Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen und ihnen Chancen zu eröffnen“, sagt LH Platter. Wesentlich hierfür war auch die Schaffung einer eigenen Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen in der Abteilung Organisation und Personal des Landes.

Weisungsfreie Servicestelle setzt Gleichbehandlungsansprüche durch

„Die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung bietet für die Bediensteten vertrauliche und kostenlose Beratung, Unterstützung und Information zu allen Fragen betreffend Gleichbehandlung und Gleichstellung. Wir haben in den vergangenen Jahren viele Menschen bei der Durchsetzung ihrer Anliegen unterstützen können. Wo notwendig führen wir auch Schlichtungsverfahren durch. Wichtige Partnerinnen und Partner sind die Vertrauenspersonen in den Dienststellen. Mit der Novelle können diese Funktion nun auch Männer ausüben“, beschreibt Kafka. Mit Zustimmung der MitarbeiterInnen kann die Gleichbehandlungsbeauftragte bzw. ihre zwei StellvertreterInnen bei der Gleichbehandlungskommission ein Gutachten in Auftrag geben. Die Gleichbehandlungskommission ist ebenso ein weisungsfreies Organ nach dem Landes-Gleichbehandlungsgesetz und besteht aus Mitgliedern der Landesverwaltung und der Tirol Kliniken. Neben der Erstellung von Gutachten zählen zu ihren Aufgaben die Beratung der Landesregierung in Fragen der Gleichbehandlung und Frauenförderung sowie die Prüfung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.