Nach Flugunglück in Höfen: Starts und Landungen ausschließlich in Richtung Lechtal

Weitere Gutachten und Vermessungsarbeiten für endgültige Klärungen notwendig

Nachdem ein Kleinflugzeug am Sonntag in das Dach eines Einfamilienhauses in Höfen (Bezirk Reutte) gestürzt ist, machten sich Sachverständige im Auftrag der Behörde in den vergangenen zwei Tagen umgehend ein Bild von der Situation vor Ort. Die Klärung der Unfallursache erfolgt durch Staatsanwaltschaft und Flugunfallkommission. Im Sinne der Sicherheit und bis zu dieser endgültigen Klärung der Unfallursache wurde vonseiten des Gutachters der Luftfahrtbehörde in einer ersten Stellungnahme empfohlen, dass Starts und Landungen bis zur endgültigen Klärung ausschließlich in Richtung Lechtal durchgeführt werden dürfen. Die zuständige Luftfahrtbehörde folgt der Empfehlung aus dem Sachverständigen-Gutachten und schreibt die vorgeschlagene Sicherheitsmaßnahme noch heute bescheidmäßig vor.

Wie auch bei vorausgegangenen Ereignissen erfolgt ebenso bereits eine Überprüfung der Unfallursache durch die Staatsanwaltschaft und die Flugunfallkommission. Der von der Luftfahrtbehörde bestellte Sachverständige ist zudem damit beauftragt, in den kommenden Tagen und Wochen die Hindernissituation und Abläufe am Flugplatz Höfen genau zu überprüfen und zu evaluieren. Wann das Endergebnis vorliegt, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden – voraussichtlich wird dies noch mehrere Wochen im Sinne einer detaillierten Aufarbeitung in Anspruch nehmen. Unter anderem sind weitere Gutachten sowie Vermessungsarbeiten erforderlich.