Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht

Eine Organisationseinheit der Gruppe Umwelt, Raumordnung und Verkehr

Parteienverkehr

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Begutachtung, Überprüfung und Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Anhängern; Ausstellung kraftfahrrechtlicher Bescheinigungen und von Zulassungsbescheinigungen zum Transport gefährlicher Güter
  • Eingabe von Daten in die Genehmigungsdatenbank
  • Kraftfahrlinien
  • Rechtliche Angelegenheiten des schienengebundenen Eisenbahnwesens
  • Rechtliche Angelegenheiten des Seilbahnwesens
  • Rechtliche Angelegenheiten des Straßenwesens
  • Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Kraftfahr-, Schifffahrts- und Luftfahrtwesens sowie der Straßenpolizei
  • Rechtshilfe für ausländische Behörden

Nehmen Sie mit Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht Kontakt auf


Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:

Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.