Aktuelles aus der Regierungssitzung

LH Mattle: „Sozialpaktum garantiert hilfsbereites Tirol“

  • Land Tirol, Tiroler Gemeindeverband und Städtebund einigen sich auf Verlängerung
  • Bürgemeister Schubert: „Verlängerung des Sozialpaktums in einer herausfordernden Zeit“
  • Bürgermeister Willi: „Bei FAG weiterhin eng abgestimmt“
  • Investitionszuschuss für Pflege wird auf 5,5 Millionen Euro erhöht

Die Tiroler Landesregierung hat heute, Dienstag, in Absprache mit dem Tiroler Gemeindeverband und dem Städtebund die Verlängerung des Sozialpaktums bis Ende 2028 beschlossen. Das Sozialpaktum regelt die Finanzierung der Sozialleistungen und deren Aufteilung zwischen Land und Gemeinden. Tirol gilt mit einem Schlüssel von 65 zu 35 Prozent zu Gunsten der Gemeinden als Vorreiter in Österreich. Nach Verhandlungen auf Augenhöhe konnte das Paktum von Gemeindereferent LH Anton Mattle, Gemeindeverbandspräsident Bürgermeister Karl Josef Schubert und Bürgermeister Georg Willi unterzeichnet werden. „Tirol ist und bleibt ein soziales, hilfsbereites und eigenverantwortliches Land. Mit dem Sozialpaktum garantieren wir auch in Zukunft, dass Hilfeleistungen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Wir wollen Menschen helfen, sich selbst zu helfen. Das Sozialpaktum umfasst ein Volumen von fast 700 Millionen Euro und garantiert die Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie Heim- und Pflegeleistungen“, freut sich LH Mattle über die Einigung, die bereits gestern, Montag, schriftlich festgehalten werden konnte.

Dem pflichtet Soziallandesrätin Eva Pawlata bei: „Soziale Fragen von der Mindestsicherung bis zur Behindertenhilfe betreffen uns alle. Das Sozialpaktum ist der Schlüssel zur Verantwortung und zu einem gemeinsamen Bekenntnis zur sozialen Landschaft Tirols. Ich bin froh, dass diese Vereinbarung auch in Zukunft hält. Mein Dank gilt den Verhandlern auf Seiten des Landes und der Gemeinden für diesen wichtigen Abschluss.“ Auch Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele begrüßt die Fortschreibung. „Der Pflege- und Gesundheitsbereich ist wesentlich von Land und Gemeinden getragen. Damit auch weiterhin an der Qualität der Versorgung gearbeitet werden kann, ist die Planungssicherheit durch den Abschluss des Sozialpaktums essentiell. Das Sozialpaktum umfasst unter anderem auch den Strukturplan Pflege, im Rahmen dessen der Investitionszuschuss des Landes auf 5,5 Millionen Euro jährlich erhöht wird.“

Sozialpaktum bietet Gemeinden weiterhin günstigen Aufteilungsschlüssel

Das Tiroler Mindestsicherungsgesetz, das Tiroler Grundversorgungsgesetz, das Tiroler Teilhabegesetz, das Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie das Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz sehen durch die Verlängerung auch weiterhin eine Aufteilung der Kostentragung von 65 (Land) zu 35 (Gemeinden) vor. Die Förderungen für die 24h-Betreuung, den Pflegeausbildung-Zweckzuschuss sowie die Mittel für das Care Management werden über das Land Tirol finanziert. „Die Gemeinden sind mit immer mehr und kostspieligeren Aufgaben konfrontiert, das betrifft insbesondere die Sozialausgaben. Dennoch beteiligen wir uns am sozialen Auffangnetz in unserem Land. Ich danke dem Land Tirol für die konstruktive Zusammenarbeit und insbesondere LH Anton Mattle für den Abschluss des Sozialpaktums, das für die Gemeinden Tirols weiterhin einen günstigen Aufteilungsschlüssel bietet. Dessen ungeachtet benötigen die Kommunen im Zuge der Detailverhandlungen zum Finanzausgleich 2024 die Unterstützung des Landes, damit die Gemeinden auch weiterhin ihren Aufgaben nachkommen können“, erklärt Bürgermeister Schubert.

Bürgermeister Willi, der für den Städtebund in den Verhandlungen beteiligt war, betont die zentralörtlichen Aufgaben der Landeshauptstadt Innsbruck. „Innsbruck erfüllt zahlreiche Aufgaben, von denen Gesamttirol profitiert. Wir zeigen uns solidarisch mit jenen, die unsere Hilfe brauchen. Es ist aber wichtig, dass wir bei weiteren Finanzverhandlungen, insbesondere beim FAG, auf die kostenintensiven Aufgaben der Städte eingehen. Das Land Tirol und LH Anton Mattle sind dabei ganz zentrale Partner für uns.“

Land Tirol ist und bleibt starker Gemeindepartner

Die anzupassenden Materiengesetze werden im kommenden Landtag behandelt. „Das Land Tirol ist und bleibt ein starker Partner für die Gemeinden. Lediglich 35 Prozent der Ausgaben im Sozialbereich sind von den Kommunen zu tragen, den Rest stemmt das Land. Das ist österreichweit der ‚gemeindefreundlichste‘ Aufteilungsschlüssel und diesen wollen wir beibehalten und darauf achten, dass die Sozialausgaben den Gemeinden nicht den Handlungsspielraum für notwendige Investitionen nehmen. Mein Dank gilt Gemeindeverbandspräsident Karl Josef Schubert sowie Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi für die konstruktiven Verhandlungen“, so LH Mattle abschließend.

Über das Sozialpaktum

Das Sozialpaktum regelt die Kostenteilung (65:35) zwischen Land und Gemeinden in zentralen Sozialbereichen. Es umfasst das Tiroler Mindestsicherungsgesetz, das Tiroler Grundversorgungsgesetz, das Tiroler Teilhabegesetz, das Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie das Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz.


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

 

Fahrverbote: Seit der Wintersaison 2019/2020 gibt es in Tirol die Fahrverbote für den Ausweichverkehr entlang stark frequentierter Reiserouten. Mit Ausnahme des Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehrs müssen Verkehrsteilnehmende somit auch bei Stau und stockendem Verkehr auf den Hauptverkehrsrouten bleiben. Damit soll die Verkehrs- und Versorgungssicherheit entlang der umliegenden Ortschaften und die Verkehrsflüssigkeit auf dem niederrangigen Straßennetz gewährleistet werden. Die Fahrverbote wird es auch in der kommenden Wintersaison geben. Kontrolliert werden sie von der Exekutive sowie von Straßenaufsichtsorganen. Auf Antrag von Verkehrslandesrat René Zumtobel beschloss die Tiroler Landesregierung heute ihre Finanzierung: „Für die Kontrolltätigkeiten im Zeitraum Dezember 2023 bis Ostern 2024 werden bis zu 266.000 Euro bereitgestellt, sodass im Bedarfsfall ein engmaschiges Überwachungsnetz gewährleistet werden kann. Die Fahrverbote haben sich bewährt und wir halten weiter daran fest – und dazu brauchen wir die Straßenaufsichtsorgane, die von der Exekutive bei Bedarf unterstützt werden. Die Fahrverbote für den Ausweichverkehr sind in erster Linie Sicherheits- und Entlastungsmaßnahmen, um das Durchkommen von Einsatzfahrzeugen im Notfall jedenfalls sicherzustellen und den Verkehrsfluss in den Ortsdurchfahrten auch an besonders verkehrsreichen Tagen zu gewährleisten. Die Einsatzzeiten sowie Einsatzorte der Straßenaufsichtsorgane werden in enger Abstimmung mit der Exekutive laufend evaluiert und entsprechend angepasst“, sagt LR Zumtobel.

Familienpass: Auf Antrag von Familienlandesrätin Astrid Mair wird für Familien mit Kindern mit Behinderungen die Möglichkeit geschaffen, die Vorteile des Tiroler Familienpasses bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zu nutzen. Grundsätzlich gilt er bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. „Der Tiroler Familienpass soll Familien bei gemeinsamen Unternehmungen unterstützen und entlasten. Allein in Tirol gibt es rund 300 Vorteilsgeber, in der gesamten Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino sind es über 700. Mit dieser Maßnahme greifen wir nochmals jenen unter die Arme, die es ohnehin nicht leicht haben und ermöglichen es Familien mit Kindern mit Behinderungen noch länger von den Vorteilen des Passes zu profitieren“, freut sich LRin Mair über die Richtlinienänderung. Voraussetzung ist der Bezug der erhöhten Familienbeihilfe.

Bezirksfeuerwehrinspektoren: Die Bestellung zweier neuer Bezirksfeuerwehrinspektoren bestätigte die Tiroler Landesregierung heute auf Antrag von Sicherheitslandesrätin Astrid Mair: Im Bezirk Landeck wird Martin Raffeiner ab 1. Jänner 2024 diese Funktion übernehmen, nachdem Thomas Greuter diese Funktion zurücklegte und René Staudacher diese interimistisch innehatte. Martin Raffeiner ist seit 1992 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr St. Anton am Arlberg, seit 1999 ist er Kommandant und seit 2013 Abschnittsfeuerwehrkommandant. „Martin Raffeiner ist mit den Angelegenheiten des Feuerwehr- und Brandschutzwesens bestens vertraut, seine langjährige Erfahrung insbesondere im Katastrophenfall und bei Tunneleinsätzen erhöhen seine Qualifikation. Ich wünsche für die Arbeit als Bezirksfeuerwehrinspektor viel Erfolg und eine stets sichere Abwicklung der Einsätze“, so LRin Mair. Im Bezirk Reutte wird Wolfgang Scheucher zum Bezirksinspektor bestellt – Ende des Jahres wird der derzeitige Inspektor Konrad Müller seine Funktion niederlegen. „Seit 1988 ist der Außerferner Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Breitenwang-Mühl, seit 2015 ist er Kommandant. Dadurch weist Wolfgang Scheucher ebenfalls ein hohes Maß an Erfahrungen vor, die für diese Funktion notwendig sind. Ich wünsche den beiden neuen Inspektoren alles Gute“, sagt die Sicherheitslandesrätin. Beide Bestellungen sind für die Dauer von fünf Jahren erfolgt.