Land Tirol und Gemeinde Neustift ebnen Weg für geregelte Zufahrt im Oberbergtal

Gesperrte Zufahrt ins hintere Oberbergtal ist nunmehr öffentliche Privatstraße

  • Rechtliche Klarstellung ermöglicht dauerhaft geregelte Zufahrt für Almen und Hütten
  • Aktive Zustimmung der GrundstückseigentümerInnen zu Schutz- und Straßenbauprojekt wünschenswert

Im Zuge eines Bergsturzes im Jahr 2021 und der Unwetter im Sommer 2022 wurde die Zufahrtsstraße im hinteren Oberbergtal in der Gemeinde Neustift im Stubaital teilweise zerstört. Zudem besteht akute Steinschlaggefahr. Aus diesem Grund musste die Straße von Seduck bis zur Oberrissalm gesperrt und ein Notweg errichtet werden. Jetzt hat die Gemeinde Neustift die derzeit aus Sicherheitsgründen gesperrte Zufahrtsstraße straßenrechtlich zur Gemeindestraße erklärt. Die entsprechende Verordnung wird derzeit vom Land als Aufsichtsbehörde geprüft.  

„Das Land Tirol und die Gemeinde Neustift ebnen damit den Weg für eine dauerhaft geregelte Zufahrt für die Almen und Hütten inklusive der bedeutsamen Franz-Senn-Hütte im hinteren Oberbergtal. Das fertig ausgearbeitete Schutz- und Straßenbauprojekt liegt in der Schublade. Auch die Finanzierung über das Infrastrukturprogramm des Landes und aus Mitteln des Katastrophenfonds steht. Seitens des Landes, aber auch der Gemeinde wurden somit alle Weichen gestellt, um die Erreichbarkeit und Bewirtschaftung künftig nachhaltig sicherzustellen“, erklärt LHStv Josef Geisler. Bereits in den nächsten Wochen soll die straßenrechtliche Verhandlung ausgeschrieben und durchgeführt werden. 1,5 Millionen Euro werden die Sanierung und der Schutz der öffentlichen Straße kosten. Die nunmehrige rechtliche Klarstellung ist von Bedeutung, als das Straßengesetz eine Reihe von Möglichkeiten bietet und die Behördenverfahren zur Umsetzung des Schutzkonzepts gestartet werden können.

Wie schnell dann tatsächlich mit der Umsetzung des Gesamtprojekts begonnen werden kann, liegt wesentlich am Verhalten der betroffenen GrundeigentümerInnen. Für die Errichtung von Steinschlagschutzdämmen, die nicht nur die Straße, sondern auch Bestandsgebäude schützen, braucht es beispielsweise entsprechende Grundflächen. „Es geht aber nicht mehr um das Ob, sondern um das Wann“, sieht Bgm Andreas Gleirscher einen wesentlichen Projektfortschritt. Die Gemeinde setze nach wie vor auf eine aktive Zustimmung der betroffenen GrundeigentümerInnen, zu Fall bringen können diese das Projekt aufgrund des öffentlichen Interesses in einem straßenrechtlichen Verfahren jedoch nicht.

Wie es im heurigen Sommer mit dem im Jahr 2021 errichteten Notweg und somit mit der Erreichbarkeit des hinteren Oberbergtals weitergeht, ist derzeit offen. Gespräche zwischen der Gemeinde und den GrundeigentümerInnen laufen. Der Notweg basiert auf einer zivilrechtlichen Vereinbarung.