Wo kann gewählt werden?
- am Wahltag – also dem 9. Juni 2024 – in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal
- mit „offener Wahlkarte“ in jedem Wahllokal in Österreich
- vor einer besonderen Wahlbehörde, der sogenannten „Fliegenden Wahlkommission“
- oder – wenn man am Wahltag voraussichtlich aus gesundheitlichen Gründen, wegen Ortsabwesenheit oder aus sonstigen Gründen verhindert sein sollte – im Vorfeld mittels Briefwahl. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Das richtige Wahllokal aufsuchen
In jeder der 277 Tiroler Gemeinden findet sich ein Wahllokal. In größeren Gemeinden können es auch mehrere sein. Am Wahltag dürfen Wahlberechtigte nur in jenem Wahllokal in ihrer Hauptwohnsitzgemeinde wählen, in der sie auch im Wählerverzeichnis gelistet sind (dort, wo man am Stichtag 26. März 2024 den Hauptwohnsitz gemeldet hat).
Mit einer sogenannten „offenen“ Wahlkarte, also einer Wahlkarte, die nicht zugeklebt und/oder bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, ist eine Stimmabgabe am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich möglich. Informationen zur Adresse bzw. den Öffnungszeiten aller Tiroler Wahllokale bekommen Wahlberechtigte von ihrer Gemeinde.
„Fliegende Wahlkommission“
Für Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können, gibt es in jeder Gemeinde eine besondere Wahlbehörde – die sogenannte „Fliegende Wahlkommission“: Diese kommt am Wahltag direkt ins Haus des/der Wahlberechtigten. Der Antrag für die „Fliegende Wahlkommission“ kann bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr in der Gemeinde erfolgen, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Für den Besuch dieser Wahlbehörde muss auch eine Wahlkarte beantragt werden.