Update Masern: Weitere Fälle im Tiroler Unterland

Nach aktuellem Kenntnisstand derzeit insgesamt 23 bestätigte Masern-Erkrankungen

  • Erkrankte Person bei Hallenfußballturnier in Sporthalle Wörgl am 3. und 4. Februar – Sensibilisierung für TeilnehmerInnen und BesucherInnen: Impfstatus prüfen
  • Kostenlose MMR-Impfungen bei Impfaktion Tirol für alle Altersgruppen

Nach weiteren labortechnischen Untersuchungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand aktuell insgesamt 23 Masernfälle im Tiroler Unterland bestätigt. Zudem hat sich nach aktuellem Kenntnisstand eine an Masern erkrankte Person– unwissend über die Erkrankung – während dem ansteckungsfähigen Zeitraum am Samstag und Sonntag, 3. und 4. Februar, bei einem Hallenfußballturnier in der Sporthalle Wörgl (Doktor-Franz-Stumpf-Straße 4) aufgehalten. Dahingehend werden auch einmal mehr BesucherInnen und TeilnehmerInnen dafür sensibilisiert, ihren Impfstatus auf zwei Masern-Impfungen zu prüfen (im Impfpass etwa unter MMR-Impfung oder Priorix zu erkennen), gegebenenfalls die Impfung nachzuholen und ihren Gesundheitszustand beobachten. Personen, bei welchen Krankheitszeichen auftreten (ca. zehn bis 14 Tage nach dem Kontakt) sollen sich isolieren und zunächst Ordination bzw. Krankenhaus telefonisch vorinformieren. Zweifach geimpfte Personen sowie Personen, die bereits eine Masererkrankung durchlaufen haben, gelten als immun.

Impfung als wirksamster Schutz gegen Maserninfektion

Eine Masern-Erkrankung ist meldepflichtig. Eine Infektion mit Masernviren kann zu schweren Erkrankungen führen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Der wirksamste Schutz für einen selbst aber auch für andere ist eine frühzeitige, zweimalige Masern-Mumps-Röteln-Impfung, die sogenannte MMR-Impfung. Nach zwei Impfungen ist eine Erkrankung nahezu ausgeschlossen. Die Impfung kann zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden.

Informationen zur MMR-Impfung

  • Kostenlos bei HausärztInnen sowie bei FachärztInnen für Kinderheilkunde und Gesundheitsämtern der Bezirkshauptmannschaften
  • Terminvereinbarung für den niedergelassenen Bereich über die jeweilige Ordination
  • Terminvereinbarung für Gesundheitsämter telefonisch oder über die Online-Terminvereinbarung des Landes unter termin.tirol.gv.at
  • Weitere Informationen auf der Website des Landes