Fünf Masernfälle im Bezirk Kufstein und Bezirk Schwaz

Kostenlose MMR-Impfungen bei Impfaktion Tirol für alle Altersgruppen möglich

Update, 2. Februar 2024, 13.30 Uhr:

Wir dürfen darüber informieren, dass der zuständigen Behörde mit heute, Freitagmittag, zwei weitere bestätigte Masern-Erkrankungsfälle im Bezirk Kufstein und im Bezirk Schwaz bekannt wurden. Damit sind nach derzeitigem Kenntnisstand aktuell insgesamt fünf Masernfälle in Tirol bestätigt (drei Erwachsene und zwei Kinder). Es wurden umgehend alle Vorkehrungen getroffen und notwendige Abklärungsmaßnahmen vonseiten der Behörden eingeleitet. Potentielle Kontaktpersonen werden derzeit ermittelt und von der Behörde kontaktiert. Zudem wurde vonseiten der Behörde über die Bezirkshauptmannschaften eine Sensibilisierung bei den niedergelassenen ÄrztInnen initiiert.

 Eine MMR-Impfung ist bei HausärztInnen kostenlos möglich. Sollte eine Impfung bei der Hausärztin/dem Hausarzt nicht möglich sein, kann diese jederzeit auch kostenlos in den Gesundheitsämtern der Bezirkshauptmannschaften nach telefonischer Voranmeldung erfolgen. Weitere Informationen zur MMR-Impfung in der Impfaktion Tirol finden sich auf der Website des Landes. Termine für MMR-Impfungen bei den Gesundheitsämtern können auch über die Online-Terminvereinbarung des Landes unter termin.tirol.gv.at rund um die Uhr gebucht werden.


Update, 1. Februar 2024, 16.45 Uhr:

Wir dürfen darüber informieren, dass sich nach weiteren nun der Behörde derzeit bekannten Informationen eine der betroffenen Personen nach aktuellem Kenntnisstand am 28. und 29. Jänner 2024 auch im Ambulanzbereich (Innere Ambulanz) des Krankenhauses Kufstein für Untersuchungen aufgehalten hat. Nach Maßgabe der Aufzeichnungen des Krankenhauses werden durch die BH Kufstein derzeit all jene registrierten Personen kontaktiert, die in den relevanten Zeiträumen ebenfalls im Ambulanzbereich aufhältig waren. Laut aktuellem Informationsstand der Behörde war eine der betroffenen Personen in diesem Zeitraum auch in folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs:

  • 28. Jänner 2024, 9.36 Uhr, Zugverbindung Regional Express 2 von Wörgl nach Kufstein
  • 28. Jänner 2024, 10 Uhr, Busverbindung von Kufstein Bhf nach BKH Kufstein
  • 28. Jänner 2024, zwischen 13 und 14 Uhr, Busverbindung von BKH Kufstein nach Wörgl Hbf
  • 29. Jänner 2024, 10.45 Uhr, Busverbindung 4026 von Wörgl Hbf nach BKH Kufstein
  • 29. Jänner 2024, 11.52 Uhr, Busverbindung 4055 von BKH Kufstein nach Kufstein Bhf

Personen, die dort ebenfalls zu den genannten Zeitpunkten (inkl. zwei Stunden danach) aufhältig waren, wird empfohlen ihren Schutz gegen Masern auch eigenständig zu überprüfen (Impfpasskontrolle) und auf ihren Gesundheitszustand zu achten. Sollte bei Personen, die zu den oben genannten Zeiten ebenfalls im genannten Bereich aufhältig waren, Symptome wie eine grippale Erkrankung mit hohem Fieber, Schnupfen, trockener Husten und Bindehautentzündung auftreten, gilt es, sich bestmöglich zu isolieren, um keine weiteren Personen anzustecken und die Hausärztin bzw. den Hausarzt telefonisch zu kontaktieren. Zweifach geimpfte Personen sowie Personen, die bereits eine Masererkrankung durchlaufen haben, gelten als immun.

Eine Impfung ist bei HausärztInnen kostenlos möglich. Sollte eine Impfung bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt nicht möglich sein, kann diese jederzeit auch kostenlos in den Gesundheitsämtern der Bezirkshauptmannschaften nach telefonischer Voranmeldung erfolgen. Zudem darf mitgeteilt werden, dass in der betroffenen Gemeinschaftseinrichtung enge Kontaktpersonen bereits isoliert bzw. entsprechende Hygienevorschriften ausgesprochen wurden.

Weitere Informationen zur MMR-Impfung in der Impfaktion Tirol finden sich auf der Website des Landes.


Update, 31. Jänner 2024, 18.45 Uhr:

Wir dürfen darüber informieren, dass der zuständigen Behörde mit heute, Mittwochmittag, ein weiterer bestätigter Masern-Erkrankungsfall im Bezirk Kufstein (Wörgl) bekannt wurde. Damit sind nach derzeitigem Kenntnisstand drei Masernfälle in Tirol bestätigt. Es handelt sich beim dritten Fall um eine in einer Gemeinschaftseinrichtung (Flüchtlingsunterkunft) lebende Person. Die BewohnerInnen der Unterkunft wurden von der BH Kufstein bereits kontaktiert und sind bis zur weiteren Abklärung von Kontakten angehalten, in der Gemeinschaftsunterkunft zu bleiben.

Nach derzeitigem Kenntnisstand der Behörde ist ein Zusammenhang zwischen den drei Fällen bisher nicht bekannt. Da diese laut aktuellem Erhebungs- und Informationsstand – unwissend über die Erkrankung – auch in öffentlichen Räumen waren, informiert die Behörde: Personen, die zu folgenden Zeitpunkten (inkl. zwei Stunden danach) an folgenden Orten waren, sollen ihren Impfstatus überprüfen (Impfpasskontrolle) und auf ihren Gesundheitszustand achten. Eine Impfung ist derzeit bei HausärztInnen kostenlos möglich. Sollte eine Impfung bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt nicht möglich sein, kann diese jederzeit auch kostenlos im Gesundheitsamt der Stadt Innsbruck nach telefonischer Voranmeldung erfolgen. Zweifach geimpfte Personen gelten als immun.

  • 21. Jänner 2024, 17.45 bis 20 Uhr, BKH St. Johann, Ambulanzbereich
  • 22. Jänner 2024, 23 bis 1 Uhr, BKH St. Johann, Ambulanzbereich
  • 23. Jänner 2024, 12 bis 15.30 Uhr, BKH St. Johann, Ambulanzbereich
  • 23. Jänner 2024, zwischen 16.15 Uhr, Zugverbindung Railjet Xpress 862 von Wörgl nach Innsbruck (Richtung Bregenz)
  • 23. Jänner 2024, 16.30 bis 17.30 Uhr, Restaurant „Marrusch“ in Innsbruck, Innrain 25
  • 23. Jänner 2024, 18.16 Uhr, Zugverbindung Railjet Xpress 169 von Innsbruck nach Wörgl (Richtung Wien)
  • 29. Jänner 2024, 12.12 Uhr, Zugverbindung Regionalexpress 5374 von Kufstein nach Innsbruck
  • 29. Jänner 2024, zwischen 13 und 13.30 Uhr, Bus Linie F Richtung Flughafen bis zur Klinik
  • 29. Jänner 2024, 13.45 bis 16 Uhr, Klinik Innsbruck, Haus 2 (IMS-Gebäude), Allgemeine Ambulanz Hautklinik

Derzeit werden durch die Stadt Innsbruck all jene durch die Klinik registrierten Personen kontaktiert, die ebenfalls zum genannten Zeitraum im Ambulanzbereich aufhältig waren. Dasselbe gilt für die BH Kitzbühel im Zusammenhang mit dem BKH St. Johann.

Hinweis zu Symptomen: Die kürzeste Inkubationszeit (also die verstrichene Zeit zwischen der Infektion und dem Auftreten der ersten Symptome) für Masern beträgt sechs Tage, im Mittel zwischen zehn und 14 Tage und kann auch bis zu 21 Tage andauern. Im Vorstadium treten Fieber, Schnupfen, trockener Husten und Bindehautentzündung auf. Nach drei bis fünf Tagen erfasst ein großfleckiger Hautausschlag mit neuerlich hohem Fieber und schwerem Krankheitsgefühl den gesamten Körper. Sollte bei Personen, die zu den oben genannten Zeiten ebenfalls im genannten Bereich aufhältig waren, Symptome wie eine grippale Erkrankung mit hohem Fieber, Schnupfen, trockener Husten und Bindehautentzündung auftreten, gilt es, sich bestmöglich zu isolieren, um keine weiteren Personen anzustecken und die Hausärztin bzw. den Hausarzt telefonisch zu kontaktieren.

Derzeit finden weitere Erhebungen der Gesundheitsbehörden hinsichtlich Kontaktpersonen statt. Weitere Informationen folgen. Weitere Informationen zur MMR-Impfung in der Impfaktion Tirol finden sich auf der Website des Landes.


Erstmeldung, 31. Jänner 2024, 10.30 Uhr: 

Zwei Masernfälle im Bezirk Kufstein

  • Zwei unabhängig voneinander aufgetretene Erkrankungen im Bezirk Kufstein
  • Alle Abklärungsmaßnahmen bereits eingeleitet
  • MMR-Impfung ist wirksamster Schutz vor hochansteckender Infektionskrankheit
  • Kostenlose MMR-Impfungen in der Impfaktion Tirol für alle Altersgruppen möglich

Nach aktuellem Kenntnisstand der Landessanitätsdirektion gibt es zwei bestätigte Masernfälle im Bezirk Kufstein. Die beiden diese Woche bekanntgewordenen Fälle stehen nach derzeit der Behörde vorliegenden Informationen in keinem Zusammenhang. Betroffen ist eine Person in Söll sowie eine Person in Kufstein. Beide befanden sich in ärztlicher Behandlung und gelten zwischenzeitlich nicht mehr als ansteckend. „Es wurden umgehend alle Vorkehrungen getroffen und notwendige Abklärungsmaßnahmen eingeleitet. Die Amtsärztinnen und Amtsärzte erheben derzeit die potentiellen Kontaktpersonen. Möglicherweise gefährdete Personen, die der Behörde bekannt sind und mit denen die Erkrankten zuletzt in Kontakt standen, werden informiert“, erklärt Gesundheitsdirektorin Theresa Geley.

Impfung bietet wirksamsten Schutz

Dass Masern mittlerweile nur mehr sehr selten auftreten, ist der hohen Durchimpfungsrate der Menschen in den vergangenen Jahren zu verdanken, wie Gesundheitsdirektion Theresa Geley betont: „Je mehr Menschen geschützt sind, desto eher kann eine Verbreitung von Masern innerhalb der Bevölkerung verhindert werden. Masern können vor allem für Säuglinge schwerwiegende Folgen mit sich bringen.“

Masern sind ein hochansteckender Virus, der über beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßene feinste Tröpfchen übertragen wird. In der Regel treten bei nicht immunen Personen circa zehn bis 14 Tage nach Kontakt mit einer Erkrankten bzw. einem Erkrankten die ersten grippalen Symptome von Masern auf. Im Vorstadium treten Fieber, Schnupfen, trockener Husten und Bindehautentzündung auf. Nach drei bis fünf Tagen erfasst ein großfleckiger Hautausschlag mit neuerlich hohem Fieber und schwerem Krankheitsgefühl den gesamten Körper. Bei einer empfänglichen Masern-Kontaktperson kann mittels einer frühzeitigen Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfung versucht werden, den Ausbruch der Krankheit zu verhindern.

„Der bestmögliche Schutz gegen Masern wird durch zwei Impfungen gewährleistet. Deshalb empfehlen wir den Impfpass zu kontrollieren und gegebenenfalls die Impfung nachzuholen. Sie ist seit Jahrzehnten erprobt und sehr sicher. Sobald sich erste Krankheitszeichen entwickeln, sollten die betroffenen Personen unbedingt zu Hause bleiben“, betont GDin Geley. Vor allem der Kontakt zu gefährdeten Personen wie Schwangeren, Säuglingen und abwehrgeschwächten Personen sollte vermieden werden. Masern sind eine meldepflichtige Krankheit, deshalb sollte eine Ärztin/ein Arzt oder die Krankenhausambulanz telefonisch vorinformiert werden.

Kostenlos gegen Masern impfen

Vor Masern geschützt sind Personen, die von Masern bereits nachweislich betroffen waren oder zweimal mit dem entsprechenden Impfstoff geimpft wurden. Bei der Impfaktion Tirol kann die MMR-Impfung gratis in allen Altersgruppen verabreicht werden. Die Immunisierung der Kinder soll frühzeitig ab dem vollendeten neunten Lebensmonat beginnen. Die Impfung ist bei teilnehmenden AllgemeinmedizinerInnen und FachärztInnen für Kinder- und Jugendheilkunde sowie an den Gesundheitsreferaten der Bezirkshauptmannschaften möglich. Für Impfungen an den Gesundheitsreferaten können die Termine telefonisch oder online unter termin.tirol.gv.at – diese Anwendung steht auch direkt in der Land Tirol App zur Verfügung – vereinbart werden.

Weitere Informationen zur MMR-Impfung in der Impfaktion Tirol finden sich auf der Website des Landes.