Lärmschutz an Straßen
Seit Ende der 1970er Jahre werden in Tirol an der A12 Inntal Autobahn und an den hochbelasteten Landesstraßen B (vormals Bundessstraßen) Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der anrainenden Bevölkerung getroffen. Diese Maßnahmen umfassen Beihilfen zum Einbau von Lärmschutzfenster und die Errichtung von Lärmschutzwänden.
In den 1980er Jahren - der Hochblüte des baulichen Lärmschutzes - wurden im Jahr durchschnittlich 1,3 Mio. € in baulichen Lärmschutz investiert.
So wurden bis zu Beginn der 90er Jahre die an der A 12 Inntal vordringlichsten Lärmschutzbauten errichtet. In den darauf folgenden Jahren war die Anzahl der neu errichteten Lärmschutzwände auf Grund der angespannten finanziellen Situation des Bundes rückläufig.
Mit der Übertragung der Autobahnen an die ASFINAG und dem Erlass einer neuen Dienstanweisung (gültig ab 1.1.2000) werden wieder verstärkt Lärmschutzmaßnahmen an der Inntal Autobahn umgesetzt (Lärmschutz Innsbruck-West, Lärmschutz Breitenbach, Lärmschutz Terfens, Lärmschutz Jenbach, Lärmschutz Zirl,...).
Werden auf Autobahnen überwiegend Lärmschutzwände zum Schutz von den Auswirkungen des Verkehrs errichtet, überwiegt auf den hochbelasteten Landesstraßen die Förderung von Lärmschutzfenstern.
Projekte
- Lärmschutz Reith, B 177 Seefelder Straße (2011)
- Lärmschutz Bergisel, B 182 Brennerstraße (2012)
- Lärmschutz Medraz, B 183 Stubaitalstraße (2013)
- Lärmschutzwand Wengle, B 179 Fernpassstraße (2014)
- Lärmschutz Aschau-Aufenfeld, B 169 Zillertalstraße (2014)
- Lärmschutz Ebbs Kaiserbach, B 175 Wildbichler Straße (2015)
- Lärmschutz Erpfendorf-Kramatsiedlung, B 178 Loferer Straße (2015)
- Lärmschutz Söll-Wies, B 178 Loferer Straße (2015)
- Lärmschutz Bichlbach-Stuck, B 179 Fernpassstraße (2016)
- Lärmschutz Umfahrung Scharnitz, B 177 Seefelder Straße (2017)
- Lärmschutz Breitenwang- Neumühle, B 179 Fernpassstraße (2018)
- Lärmschutz Fügen-Gagering, B 169 Zillertalstraße (2018-2019)
Umgebungslärm-Richtlinie
Mit der "Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm", der Umgebungslärm-Richtlinie, hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt zu einer umfassenden Regelung von Lärm gesetzt.
Auf Basis dieser Richtlinie sind für vielbefahrene Straßen ab einem Verkehrsaufkommen von 3.000.000 Kfz pro Jahr Lärmkarten zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Abteilung Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen leitet das Projekt zur Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie.