Ankunft in Tirol
Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Menschen aus der Ukraine, die in Tirol ankommen.
1. Erstregistrierung
Direkt nach der Ankunft in Tirol ist für Menschen aus der Ukraine eine polizeiliche Erstregistrierung notwendig. Diese ist an folgenden Örtlichkeiten möglich:
- Registrierungsstelle Polizeiinspektion Innsbruck-Hauptbahnhof: Südtiroler Platz 3, 6020 Innsbruck, täglich von 0 bis 24 Uhr
- Registrierungsstelle Polizeiinspektion Kufstein (AGM Bahnhof): Südtiroler Platz 3, 6330 Kufstein, täglich von 7 bis 19 Uhr
- Registrierungsstelle Polizeiinspektion Lienz: Hauptplatz 5a, 9900 Lienz, täglich 7 bis 19 Uhr
- Registrierungsstelle Polizeiinspektion Reutte: Obermarkt 2, 6600 Reutte, Dienstag und Donnerstag von 7 bis 19 Uhr
- Registrierungsstelle Polizeiinspektion Imst: Rathausstraße 14, 6460 Imst, Montag und Donnerstag von 7 bis 19 Uhr
Bitte kommen Sie zur Registrierung persönlich mit Ihrem Pass vorbei.
Bei der Registrierung werden die persönlichen Daten der geflüchteten Menschen erfasst, die für die Ausstellung des „Ausweis für Vertriebene“ (in Form einer Scheckkarte) sowie die weitere Versorgung maßgeblich sind – beispielsweise die Abwicklung einer Grundversorgung, sofern ein Anspruch besteht, und die Arbeitsmöglichkeiten.
2. Unterkunft
Wenn keine private Unterkunft (etwa bei Freunden) zur Verfügung steht, können Sie sich an die Tiroler Soziale Dienste GmbH wenden. Das Auskunftsbüro befindet sich am Areal des Landeskrankenhaus Hall in Tirol (Zollstraße 9). Hier erhalten Ankommende Informationen bezüglich der Möglichkeit der Grundversorgung, der Unterkunft und der weiteren Vorgehensweise. Das Auskunftsbüro hat Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag zwischen 13 und 15.30 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass sie auch Grundversorgung beantragen können, wenn Sie privat wohnen – der Antrag ist an grundversorgung.ukraine@tirol.gv.at zu schicken.
3. Anmeldung bei der Gemeinde
Ist die Erstegistrierung und eine Unterkunftszuteilung erfolgt, sollen sich die Personen in weiterer Folge im Meldeamt in der Gemeinde/Stadt melden, in der sich die Unterkunft befindet. Die Meldung des Hauptwohnsitzes sollte bis spätestens drei Tage nach Bezug der Unterkunft geschehen (Meldegesetz). Benötigt werden ein Reisepass und ein ausgefülltes Meldeformular.Das Meldeformular auf Ukrainisch steht hier zur Verfügung: Meldeformular UKR I Meldeformular UKR Word
Bitte achten Sie auch darauf, dassMenschen aus der Ukraine in der Gemeinde gemeldet sein müssen - das ist die Voraussetzung für die Zustellung der "Karte für Vertriebene", die wiederum Voraussetzung für das Aufnehmen einer Erwerbstätigkeit darstellt!
4. Grundversorgung beantragen
Die Grundversorgung ist eine Unterstützungsleistung für schutzsuchende Menschen des Landes Tirol. Mit dieser wird die Grundversorgung – unter anderem Unterbringung und Versorgung mit Lebensmittel – abgedeckt. Mehr Informationen zur Beantragung der Grundversorgung finden Sie hier.
Weitere Informationen für ankommende Menschen aus der Ukraine
Reisen
Grundsätzlich dürfen Menschen aus der Ukraine, die in Tirol leben, im Schengenraum visumfrei vereisen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Arbeiten
Fragen und Antworten zu: Arbeiten in Tirol
- Ich möchte meine Arbeitskraft in Tirol anbieten, wohin wende ich mich?
Unterstützung für geflüchtete Personen bei der Arbeitsuche/Arbeitsmarktintegration:
Die Unterstützung von geflüchteten Personen aus der Ukraine erfolgt in den Regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (für die Bezirke Innsbruck-Stadt und Innsbruck Land im AMS Innsbruck, Schöpfstraße 5). Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist die öffentliche Arbeitsmarktverwaltung in Österreich. Es unterstützt, eine Arbeit zu finden. Das AMS informiert über Jobangebote, hilft mit Deutschkursen und sonstigen Qualifizierungen, die benötigt werden. Voraussetzung für die Beratung und Arbeitsvermittlung ist der "Ausweis für Vertriebene" (Blaue Karte).
Nähere Informationen auf Ukrainisch, Englisch und Deutsch finden Sie hier.
Auch die Tirol Kliniken GmbH bietet Jobs für UkrainerInnen an. Mehr Infos dazu im Jobportal auf der Website der Tirol Kliniken.
- Sie möchten geflüchtete Personen aus der Ukraine einstellen?
Voraussetzung für eine Anstellung ist immer ein gültiger "Ausweis für Vertriebene" (Blaue Karte). Weitere Voraussetzungen gibt es nicht.
Deutschkurse
Kostenlose Deutschkursplätze für UkrainerInnen
Informationen in ukrainischer oder russischer Sprache erhalten Sie unter folgender Information-Hotline: +43 1 715 10 51 – 120.
Im Rahmen der ÖIF-Deutschkursförderung können Vertriebene aus der Ukraine ab sofort bundesweit an ÖIF-finanzierten Deutschkursen teilnehmen, die an mehr als 80 Kursstandorten in ganz Österreich angeboten werden. Der ÖIF informiert als zentrale Drehscheibe im Bereich der Deutschkurse für Flüchtlinge konkret über die nächsten freien Deutschkursplätze, die bei Bedarf auch mit begleitender Kinderbeaufsichtigung angeboten werden. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem persönlichen Beratungstermin beim ÖIF.
Dazu müssen Sie je nach Bundesland ein Online-Formular ausfüllen und zusammen mit weiteren Unterlagen (blaue Karte, Meldezettel, Sozialversicherung) an uns senden. Das Formular und weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.integrationsfonds.at/ukraine/deutschkursfoerderung.
Oder direkt bei dem ÖIF-Standort in Tirol:
Integrationszentrum Tirol
Lieberstraße 3
6020 Innsbruck
+43 512/56 17 71
tirol@integrationsfonds.at
https://www.integrationsfonds.at/tirol/
Kinderbetreuung und Schulbesuch
Fragen und Antworten zu Kinderbetreuung in Tirol
- Für wen gibt es welches Betreuungsangebot?
Kinderkrippen: Für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.
Kindergärten: Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Besuch einer Schule.
Horte: für schulpflichtige Kinder.
- Wer ist kindergartenpflichtig und was bedeutet das?
Kinder mit Hauptwohnsitz in Tirol, die vor dem 1. September des jeweiligen Jahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Kindergartenbesuchspflicht.
Das bedeutet, dass diese Kinder für mindestens 20 Stunden pro Woche einen Kindergarten besuchen müssen.
Kinder, die im Zeitraum vom 2. September 2017 bis einschließlich 1. September 2018 geboren wurden, sind im laufenden Kinderbetreuungsjahr 2021/22 besuchspflichtig.
- An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Bildungs- und betreuungsplatz für mein Kind suche?
Wenden Sie sich bitte in erster Linie an die Gemeinde, in der Sie wohnen. Diese kann in weiterer Folge eine Prüfung der verfügbaren Plätze vornehmen und sich bei Fragen an die zuständige Fachinspektorin des Landes wenden.
- Wo gibt es weiterführende Informationen?
Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Elementarbildung: https://www.tirol.gv.at/bildung/elementarbildung/
Kinderbetreuungsatlas:https://maps.tirol.gv.at/synserver?project=tmap_master&view=bi_kibet
Adressen von Kinderbetreuungseinrichtungen: https://www.tirol.gv.at/bildung/elementarbildung/kinderbetreuung/kinderbetreuungseinrichtungen/
Schreiben an Eltern von ukrainischen Kindern im Hinblick auf Impf-Empfehlungen
Fragen und Antworten zu Schulbesuch/Studium in Tirol
- Meine Kinder würden gerne in die Schule gehen, wohin wende ich mich?
Wenn Sie für Ihre Kinder einen Platz an einer Tiroler Schule brauchen, schreiben Sie bitte eine
E-Mail an ukraine-schulinfo@bildung-tirol.gv.at. Bitte teilen Sie uns den Namen des Kindes, das Alter, den bisher besuchten Schultyp und den derzeitigen Aufenthaltsort mit.
Anfragen mit Schulbezug werden auch über die Hotline der Bildungsdirektion unter 0800 100 360 beantwortet.
- Was geschieht als Nächstes?
Die Bildungsdirektion wählt die geeignete Schule für Ihr Kind aus und informiert Sie über den Standort der Schule. Die Schule wird sich darum bemühen, dass sich Ihr Kind gut an die neue Umgebung gewöhnen kann. Die Schule wird Ihr Kind beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützen. Sobald Ihr Kind die Schule besucht, helfen Ihnen die Schulleitung sowie die Lehrerinnen und Lehrer in schulischen Fragen weiter.
- Sie haben allgemeine Fragen zum Schulbesuch?
Dafür steht Ihnen ebenfalls die E-Mail-Adresse ukraine-schulinfo@bildung-tirol.gv.at oder die Hotline der Bildungdirektion unter 0800 100 360 zur Verfügung.
Informationen sowie Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums.
Weitere Informationen finden Sie auch auf Website der Bildungsdirektion.
- Wo finde ich Informationen zu Unterstützungsangeboten für ukrainische Studierende?
Aktuelle Informationen für Studierende sind auf der Website der Universität Innsbruck sowie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu finden. Für Studierende am MCI - Die Unternehmerische Hochschule finden Sie hier.
Gesundheit
Fragen und Antworten zu medizinischer und psychosozialer Versorgung in Tirol und Notrufe
- Ich benötige medizinische Versorgung, wohin kann ich mich wenden?
Für akute medizinische Hilfe ist der Notruf unter 144 rund um die Uhr erreichbar.
Das sind weitere wichtige Nummern in Österreich
- 122 Feuerwehr
- 133 Polizei
- 144 Notfallrettung
- 140 Bergrettung
- 141 Ärztefunkdienst
- 112 Euronotruf
- Krankenbehandlung von ukrainischen Flüchtlingen – was ist zu beachten?
VertragsärztInnen der Österreichischen Gesundheitskasse können Behandlungen von ukrainischen Flüchtlingen derzeit auch ohne Versicherungsnummer verrechnen. Dabei ist folgendes zu beachten: Die Flüchtlinge müssen, solange sie noch keine Versicherungsnummer bzw. keinen E-Card-Ersatzbeleg haben, sich mit ihrem Reisepass als StaatsbürgerInnen der Ukraine bei Ihnen ausweisen oder – bei anderer Staatsbürgerschaft – den Flüchtlingsstatus aus der Ukraine in anderer nachvollziehbarer Weise darlegen. Auch die Ausstellung von Rezepten oder ärztlichen Verordnungen ist möglich – ebenso eine Zuweisung an weitere Leistungserbringer (auch wenn keine Versicherungsnummer vorliegt!). Weitere Informationen finden sich dazu unter www.gesundheitskasse.at.
Achtung: Vonseiten des Rettungsdienst werden keine Krankentransporte zu HausärztInnen in diesem Zusammenhang vorgenommen!
Als e-card-Ersatzbeleg gilt sowohl der „Krankenversicherungsbeleg für grundversorgte Personen“, der im Zuge der Registrierung ausgestellt wird, als auch der „e-card-Ersatzbeleg“, der in der Folge bei Bedarf und bei Vorliegen der Versicherungsnummer in den Kundenservicestellen der ÖGK ausgestellt wird. Beide Dokumente gelten als e-card-Ersatzbelege und dienen den Flüchtlingen aus der Ukraine gleichermaßen zum Nachweis des Leistungsanspruchs (gemeinsam mit der Aufenthaltskarte). Ausführliche Informationen gibt's hier: FAQs der Österreichischen Gesundheitskasse.
- Informationen zu Impfungen und Tuberkulose-Reihenuntersuchung
Impfungen
Kinderimpfungen sind in Tirol bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kostenlos: Sie werden bis zum Schuleintritt von teilnehmenden ImpfärztInnen der IMPFAKTION TIROL kostenlos durchgeführt. ImpfärztInnen sind FachärztInnen für Kinderheilkunde oder ÄrztInnen für Allgemeinmedizin. (6-Fach-Impfung, Pneumokokken-Impfung, Rotavirus-Impfung, Mumps-Masern-Röteln MMR-Impfung)
Ab dem 9. Lebensjahr finden Impfungen in der Schule kostenlos statt. Versäumte Schulimpfungen können im Gesundheitsamt der Bezirksverwaltungsbehörde kostenlos nachgeholt werden. (Meningokokken-Impfung, tw. HPV-Impfung, Hepatitis-B Impfung, dTPP-Impfung). Personen jeden Alters können mit dem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff von teilnehmenden ImpfärztInnen der IMPFAKTION TIROL kostenlos geimpft werden. Sonstige Impfungen sind nach dem 15. Lebensjahr kostenpflichtig. Ob ein Arzt/eine Ärztin eine TeilnehmerIn der IMPFAKTION TIROL ist, ist vorher beim Arzt/bei der Ärztin direkt abzufragen.
Für Covid-19 –Impfungen gibt es gesonderte Impfmöglichkeiten – siehe www.tirol.gv.at/tirolimpft.
Tuberkulose – Röntgenuntersuchung
Bei oder kurz nach der Einreise muss nach der Tiroler-Tuberkulose-Reihenuntersuchungsverordnung bei jeder Person über 14 Jahre ein TBC-Erstscreening mittels einer Röntgenaufnahme durchgeführt werden. Folgeuntersuchungen sind 2x im jährlichen Abstand vorgesehen. Die Einladung für eine Folgeuntersuchung erfolgt über das Gesundheitsamt.
Bitte absolvieren Sie ehestmöglich die Röntgen-Screeninguntersuchung auf Tuberkulose.
Üblicherweise findet die Tuberkulose - Reihenuntersuchung bei einem Röntgen- oder Lungen-Facharzt statt.
Kinder sollten jedenfalls dem/der Kinderfacharzt/-ärztin zu einer Erstuntersuchung - sobald die Sozialversicherung besteht - bestenfalls mit einem Dolmetsch vorgestellt werden, auch wegen der erforderlichen Impfungen.
Personen, die mit einer ihnen bekannten Tuberkulose und unter Therapie einreisen, sollen sich bitte beim Gesundheitsreferat der Bezirkshauptmannschaft und einem Lungenfacharzt melden.
Informationsblatt für Schutzsuchende aus der Ukraine zu Tuberkulose (Englisch und Ukrainisch)
- Wo werden pflegebedürftige Personen aus der Ukraine in Tirol betreut?
Auch in diesen Fällen ist es wichtig, dass die polizeiliche Erstregistrierung stattfindet. Bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit müssen die entsprechenden ärztlichen Atteste sowie ein Kostenvoranschlag an die Abteilung Soziales, Land Tirol zur Genehmigung weitergeleitet werden.
Mutter-Kind-Pass Untersuchungen
Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum 5. Lebensjahr. Die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen kostenlosen Untersuchungen sind eine Gelegenheit zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten sowie zur Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes. Alle vorgeschriebenen Untersuchungen sind wichtig für Mutter und Kind. Flüchtende aus der Ukraine haben einen entsprechender Anspruch auf die Inanspruchnahme der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen.
Wann und von wem erhalte ich den Mutter-Kind-Pass?
- Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe;
- Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin,
- in den Fachambulatorien der Österreichischen Gesundheitskassen
- in den Ambulanzen von Krankenanstalten mit geburtshilflicher Abteilung und
- in den Schwangeren- bzw. Familienberatungsstellen.
- niedergelassene Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin,
- niedergelassene Fachärztin/niedergelassener Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
Wer führt die Untersuchungen durch?
- Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin,
- niedergelassene Fachärztin/niedergelassener Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
- Fachambulatorien für Gynäkologie und Geburtshilfe der Krankenkassen,
- Ambulanzen für Gynäkologie und Geburtshilfe in Spitälern sowie
- Familienberatungsstellen mit Schwerpunkt Schwangerenberatung
- niedergelassene Fachärztin/niedergelassener Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde und Ärztinnen/Ärzten von weiteren Spezialdisziplinen
Im Vorfeld ist es sinnvoll nachzufragen, ob die Untersuchung kostenlos stattfindet. Mehr Informationen: Mutter-Kind-Pass | Gesundheitsportal
- In welcher Form wird eine psychosoziale Versorgung für ukrainische Flüchtlinge angeboten?
Das interkulturelle Psychotherapiezentrum Ankyra
Das interkulturelle Psychotherapiezentrum Ankyra in Tirol bietet seit 2004 traumaspezifische, kultursensible und dolmetscherunterstützte Psychotherapie und Unterstützungsangebote für Menschen, die Gewalt, Krieg und Vertreibung überlebt haben und unter den psychischen und körperlichen Auswirkungen dieser Traumatisierungen leiden. Ankyra bietet folgende psychotherapeutische und psychosoziale Angebote für Vertriebene aus der Ukraine:
- Einzelpsychotherapie
- Gruppenpsychotherapie
- Stabilisierungspakete im Einzel- und Gruppensetting
- Gruppen für Affektregulation
- Entspannungs- und Achtsamkeitsgruppen
- Pferdegestützte Psychotherapie bzw. Reittherapie
- Kunsttherapie
- Selbstverteidigungsgruppen für Kinder oder Frauen
- und therapeutische Angebote in Gebärdensprache.
Information und Anmeldung telefonisch unter Tel.: +43 (0) 512 564129 oder per E-Mail an ankyra@diakonie.at möglich. Hier finden Sie das Informationsblatt.
Die Eltern-Kind-Zentren bieten in 29 Zentren in Tirol insbesondere
- „Offene Treffs – EKIZ Cafés“
- Mutter-Eltern-Beratungen
- Eltern-Kind-Gruppen
- und Familienberatungen auch in Bezug auf Flucht- und Gewalterfahrungen an.
Das Angebot wird für ukrainische Vertriebenenfamilien ausgebaut. Hier finden Sie das Informationsblatt.