Tierschutz bei der Schlachtung, Standardarbeitsanweisung
Das Ziel dieser Bestimmungen ist die Festlegung einer verbindlichen Vorgangsweise für den jeweiligen Schlachtbetrieb zum Schutz der Tiere vor Leiden, Schmerzen und Schäden sowie Stress.
Nachfolgend wird ein Muster für die Ausarbeitung der betriebsspezifischen Standardarbeitsanweisung zur Verfügung gestellt.
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Tierarten und Betäubungsmethoden besteht dieses Muster für eine Standardarbeitsanweisung aus insgesamt 11 Modulen. Diese Module können vom Schlachtbetrieb beliebig bearbeitet und für die Erstellung der betriebsspezifischen Standardarbeitsanweisung herangezogen werden.
Selbstverständlich sind in der Standardarbeitsanweisung nur jene Module zu erfassen, die für den jeweiligen Schlachtbetrieb tatsächlich zutreffen. Das Modul 3 (= Anlieferung, Entladung und Wartebereich) gilt daher nur für solche Betriebe, in die auch Schlachttiere aus fremden Tierhaltungsbetrieben angeliefert werden.
Die vom Schlachtbetrieb erstellte und mit den betriebsspezifischen Daten ergänzte Standardarbeitsanweisung ist sodann auszudrucken, allen Mitarbeitern nachweislich zur Kenntnis zu bringen (Bestätigung durch Unterschrift), bei den Betriebsunterlagen aufzubewahren und auf Verlangen dem Kontrollorgan vorzulegen.
- Tierschutz bei der Schlachtung und Standardanweisung Deckblatt
- Allgemeine Grundsätze/Zutrieb und Ruhigstellung
- Anlieferung und Entladung/Wartebereich
- Betäubung und Entblutung beim Rind
- Bolzenschussbetäubung und Entblutung beim Schwein
- Elektrobetäubung und Entblutung beim Schwein
- Bolzenschussbetäubung und Entblutung bei Schaf und Ziege
- Elektrobetäubung und Entblutung bei Schaf und Ziege
- Betäuben/Töten/Entbluten von Geflügel
- Betäuben/Töten/Entbluten von Kaninchen
- Beiblatt Dokumentation Wartung Betäubungsgeräte