Bewirtschaftung des Fischereireviers
Interessentensuche für die Bewirtschaftung des Fischereireviers 7028 am Plan- und Heiterwangersee
Das Eigenrevier des Landes Tirol umfasst den Plan- und Heiterwangersee samt den Bächen des Einzugsgebietes, mit Ausnahme des Erztalbaches und des Archbaches von dessen Mündung bis zum Einfluss des Zwieselbaches.
Für die Seenbewirtschaftung des Plan- und Heiterwangersees wird ein/e geeignete/r Bewirtschafter/in des Fischereireviers 7028 beginnend mit 01.07.2023 oder eine geeignete Person als Pächter/in, welche(r) das Fischereirevier 7028 für fünf Jahre beginnend mit 01.07.2023 selbst bewirtschaftet, gesucht.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bewirtschaftung des Fischereirevieres 7028 ein Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Prüfung zum Facharbeiter für Fischereiwirtschaft oder zum Meister für Fischereiwirtschaft notwendig ist.
Für beide Varianten gelten folgende Vorgaben:
- Die Angelfischerei am See soll öffentlich bleiben. Für das Fischereirevier ist die Vergabe von maximal 80 Fanglizenzeinheiten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich. Die Preisgestaltung/Vergabe ist mit dem Land Tirol abzustimmen.
- Der Ausfang des(r) Bewirtschafters(in) soll an lokale Hotel- und Gastgewerbebetriebe bzw. an regionale Nahversorger vermarktet werden.
- Besonderer Wert wird auch auf eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation mit anderen Nutzern des Gewässers gelegt.
- Informativ wird bekanntgegeben, dass im Herbst 2023 eine fischökologische Untersuchung der Renken und Seesaiblinge durch das Bundesamt für Wasserwirtschaft zur Ermittlung des Populationsaufbaus und Erhebung der grundlegenden fischbiologischen Basisdaten des Bestandes beauftragt wurde, welche Aufschluss zur weiteren Bewirtschaftung geben soll.
Die Aufgaben der Seenbewirtschaftung umfassen insbesondere:
- Sach- und fachgemäße Bewirtschaftung nach den gesetzlichen Vorschriften (Tiroler Fischereigesetz 2020, idgF) und nach ökologischen Gesichtspunkten durch eine(n) nach den gesetzlichen Bestimmungen qualifizierte(n) Bewirtschafter(in), wobei die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und jene der Fachabteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung einzuhalten sind.
- Besatzverpflichtung: Für die Besatzmaßnahmen behält sich das Land Tirol vor, Besatzmaterial im Sinne der Notwendigkeit einer ökologisch orientierten Bewirtschaftung zu bestimmen/zur Verfügung zu stellen, wobei die Kosten für den Besatz vom Land Tirol getragen werden. Der/Die Bewirtschafter(in) hat die Besatzmaßnahmen im Auftrag des Landes durchzuführen. Darüber hinaus darf der/die Bewirtschafter(in) in Abstimmung mit dem Land Tirol und unter Berücksichtigung rechtlicher und ökologischer Aspekte auf eigenen Kosten weitere Besatzmaßnahmen durchführen.
Binnen der Frist von 7 Tagen nach jeweiligem Besatz darf im Abstand von 500 m zum Besatzort nicht genetzt werden.
- Führen einer exakten Ausfang- und Besatzstatistik.
- Seenfischerei - Ausführung des Netzfanges nach Vorgabe bzw. in Abstimmung mit dem Land Tirol.
- Verfassen eines Jahresberichtes am Ende der Fischereisaison mit folgenden Inhalten:
Allgemeine Beschreibung der Fischerei (welche Methoden, welche Netze und Maschenweiten wurden verwendet, wieviele Netztage?), Beschreibung, welche Fischarten und Mengen gefangen wurden, wie sich die Bestände gegenüber den Vorjahren entwickeln und welche Bewirtschaftungsmaßnahmen umgesetzt wurden. Erstattung von Vorschlägen für die weitere Bewirtschaftung, Mitteilung besonderer Ereignisse, zum Erhaltungszustand des Berufsfischerbootes und der weiteren zur Verfügung gestellten Infrastruktur. Angaben zur Notwendigkeit zu Austausch, Reparatur oder Erhaltungsmaßnahmen hinsichtlich der Infrastruktur. Unterstützung im fischereirechtlichen Teil beim jährlichen Seenstammtisch nach Ende der Saison.
- Vergabe von maximal 80 Fanglizenzeinheiten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Abstimmung mit dem Land Tirol., wobei beim Modell der Verpachtung die Einnahmen aus dem Verkauf der Lizenzen beim/bei der bewirtschaftenden Pächter(in) verbleiben.
- Bestellung von Fischereiaufsichtsorganen in Abstimmung mit dem Land Tirol.
- Reinigung und Pflege des landeseigenen Bootshauses samt Infrastruktur, Instandhaltung Fischereizubehör und Berufsfischerboot, Ankauf zusätzlicher notwendiger Materialien.
Die Ausfangmenge richtet sich nach dem Zustand des Gewässers und kann jährlich variieren. Die Höchstentnahmemenge bleibt mit 1600kg/Jahr begrenzt. In dieser Menge inbegriffen sind sowohl die Ausfänge der Lizenzfischer als auch die Ausfänge der Berufsfischerei.
Der Ausfang des/der Bewirtschafters(in) aus den Seen geht in das Eigentum des/der Bewirtschafters(in) über.
Fachliche Auswahlkriterien:
Interessenten haben die gesetzlichen Voraussetzungen bezüglich fachlicher Eignung von Berufsfischern zu erfüllen und ein vorläufiges Bewirtschaftungskonzept zu folgenden aufgelisteten Themen vorzulegen:
- Maßnahmen zur ökologischen Bewirtschaftung
- Vorschläge zu geplanten Besatzmaßnahmen
- Darstellung bezüglich Verarbeitung und Vermarktung des Ausfangs, insbesondere auch, an welche Unternehmen die Vermarktung geplant ist unter Anführen und Beschreibung eventuell bereits vorhandener heimischer Vermarktungsstrukturen als bevorzugtes Kriterium
- Angaben zu Fischereigerätschaften und Wartungsaufwand (Netze, Fischerboot, Fischereizubehör)
Interessenten haben weiters ihre persönliche und fachliche Eignung zur Bewirtschaftung unter Anschluss entsprechender Nachweise darzulegen und eine aktuelle Strafregisterbescheinigung vorzulegen.
Personen welche ihren Lebensmittelpunkt bereits in örtlicher Nähe zum Plansee haben oder bereit sind, diesen dorthin zu verlegen, sollten dies ebenfalls angeben.
Alle Interessenten werden eingeladen, Ihre Anbote unter Anschluss der geforderten Unterlagen sowie einer kurzen Darstellung, zu welchen Konditionen (Pachtzins/Aufwandsentschädigung) der Bewerber / die Bewerberin die Bewirtschaftung/Pacht übernehmen möchte, bis spätestens 14 Tage schriftlich per Post oder per Email an das Land Tirol, Abteilung Justiziariat, Amt der Tiroler Landesregierung, Wilhelm-Greil-Straße 17, 6020 Innsbruck, per Email an justiziariat@tirol.gv.at, zu richten. Die Sichtung der Anbote erfolgt in einer Sitzung der Seeverwaltung. Diese behält sich das Recht vor, solche Anbote, die nicht geeignet sind, auszuscheiden und solche, die geeignet erscheinen, weiter zu verhandeln. Maßgebliches Kriterium ist neben den fachlichen Auswahlkriterien und einem einwandfreien Leumund, berufliche Erfahrung mit der Seenbefischung und/oder Fischereierfahrung am Plan- und Heiterwangersee.
Für nähere Informationen und Auskünfte steht Mag.a Claudia Goller, nach vorheriger Anmeldung zur Verfügung.
Kontakt
Mag.a Claudia Goller
AdresseWilhelm-Greil-Straße 17, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 2290
E-Mailjustiziariat@tirol.gv.at