Abteilung Gemeinden

Zuständigkeiten
- Gemeindeangelegenheiten, insbesondere organisatorische und finanzielle Angelegenheiten, Dienst- und Personalvertretungsrecht der Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Pensionsfonds für Sprengelärzte
- Wirtschaftsaufsicht über die Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich der Bezirkskrankenhäuser
- Veranstaltungs- und Glücksspielwesen, Angelegenheiten der Landespolizei (Sicherheits- und Sittlichkeitspolizei)
- Förderung von Investitionen in öffentlichen Krankenhäusern mit Ausnahme der Landeskrankenhäuser
- Reklamationsverfahren nach dem Meldegesetz
Merkblatt für die Gemeinden Tirols
Unter https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/abteilung-gemeinden/merkblatt-gemeinden/ finden Sie das von der Abt. Gemeinden in monatlichen Abständen herausgegebene Merkblatt für die Gemeinden Tirols für das aktuelle Jahr.
Bitte beachten Sie, dass im Merkblatt-Archiv die Ausgaben des Merkblattes ab dem Jahr 2000 abgerufen werden können.
Leitfaden für Mitglieder von Überprüfungsausschüssen
Der Leitfaden für Mitglieder von Überprüfungsausschüssen.
Gemeindefinanzbericht 2026
Der Gemeindefinanzbericht 2026 - Die Finanzlage der Gemeinden Tirols im Haushaltsjahr 2025 - ist nun (24.07.2026) verfügbar https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/abteilung-gemeinden/gemeindefinanzbericht/
Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz
Der Tiroler Landtag hat am 6. Juli 2022 das am 1. Jänner 2023 in Kraft getretene Gesetz über die Erhebung einer Freizeitwohnsitzabgabe und einer Leerstandsabgabe (Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz – TFLAG) beschlossen.
Nähere Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen.
Nähere Hinweise zur Unterscheidung der Begriffe Freizeitwohnsitzpauschale und Freizeitwohnsitzabgabe.
Das Land Tirol stellt nachstehend ein kostenloses Hilfswerkzeug zur Berechnung der Höhe der Leerstandsabgabe zur Verfügung. Es ermöglicht eine unverbindliche und einfache Ermittlung der voraussichtlichen Höhe der Leerstandsabgabe basierend auf dem Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz sowie der Basismietwerteverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Berechnungsdatei ist vor Bearbeitung geschützt, wird regelmäßig aktualisiert und basiert auf der Rechtslage der Landesrechtsordnung zum 1. Jänner 2026. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein Hilfsmittel handelt, das die eigenverantwortliche Ermittlung der Abgabenhöhe durch die jeweils abgabepflichtige Person nicht ersetzt. Für die Richtigkeit der Berechnung kann trotz größter Sorgfalt keine Haftung übernommen werden. Sofern in Ihrer Gemeinde eine Leerstandsabgabe erhoben wird, finden Sie den für die Gemeinde zur Anwendung gelangenden Prozentsatz des Basismietwertes in der jeweils in Kraft stehenden Verordnung der jeweiligen Gemeinde. Diese Gemeindeverordnungen werden im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kundgemacht.
Berichtspflicht gem. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über die risikoaverse Finanzgebarung
Veröffentlichung Ergebnis Berichtsjahr 2025
Richtlinie für die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
Richtlinie für die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände vom 15. Oktober 2024 Fassung vom 07.07.2026.
Richtlinie Tiroler Energiefonds
Richtlinie des Tiroler Energiefonds vom 26. November 2024 Fassung vom 23.12.2025.
BürgermeisterInnen Tirols
Eine Liste der BürgermeisterInnen samt den Kontaktdaten der Gemeinden.
Städte und Marktgemeinden Tirols
Eine aktuelle Liste der Städte und Marktgemeinden Tirols .
Statistik des Bevölkerungsstandes gemäß Finanzausgleichsgesetz
Siehe Statistik Austria https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/bevoelkerung/bevoelkerungsstand/bevoelkerung-gemaess-finanzausgleichsgesetz
Hundebroschüre
Link zur Hundebroschüre "Damit Ihr Hund allen Freude macht. Ein Wegweiser zum richtigen Umgang mit Hunden".