Förderungen
Die Sportförderung ist in Tirol durch das Tiroler Sportförderungsgesetz 2006 geregelt. Die nach § 3 des Tiroler Sportförderungsgesetzes 2006 aufzubringenden Fondsmittel sind insbesondere für
- den Sportbetrieb in den Sportfach- und Sportdachverbänden und Sportvereinen,
- die Durchführung von Sportveranstaltungen,
- die Errichtung und Sanierung von Sportstätten und
- Maßnahmen zu Förderung der Jugendarbeit
einzusetzen.
Die Förderprogramme und Förderaktionen sind unter Förderungen gem. Tiroler Sportförderungsgesetz beschrieben. Als Allgemeine Sportförderung kann Sportreferent LHStv. Georg Dornauer Förderung aus dem ordentlichen Haushalt des Landes Tirol gewähren.
Für die Unterstützung von internationalen Großsportveranstaltungen muss im Vorfeld der Bewerbung mit den betroffenen Gebietskörperschaften Kontakt aufgenommen werden.
Initiativen zur Verbesserung des Sport-Erholungsgrundangebotes werden über die Abt. Waldschutz unterstützt.
Beantragung Förderungen Förderbereich Sportanlagenbau vorläufig ausgesetzt
Aufgrund der hohen Anzahl an Förderanträgen wird die Bearbeitungsdauer im Bereich Sportstättenbau voraussichtlich mindestens sechs Monate in Anspruch nehmen. Daher wird vorläufig die Beantragung von Förderungen im Förderbereich Sportanlagenbau ausgesetzt.
Einen Rechtsanspruch auf einen Förderbeitrag gibt es aufgrund der vielen Anfragen nicht. Wir bitten um Verständnis!
Datenschutzgrundverordnung
Allgemeine Informationen zur Datenschutzerklärung
Im Rahmen der Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über die Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Rechte und Ansprüche.
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Verwendung personenbezogener Daten erfolgt daher ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz.
Um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß verwendet und nicht für Unbefugte zugänglich gemacht werden, wurden entsprechende Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen. Weitere Information zu den bei uns eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen: Elektronischer Akt (ELAK) und Landesweite Förderungen (LWF).
Widerspruchsrecht
Ebenso steht Ihnen das Recht zu, gegen die Verarbeitung der Daten Widerspruch einzulegen. Dafür wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten.
Datenschutzbeauftragter
Dr. Norbert Habel, datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at , +43 512 508 1870
Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.