Förderungen für Sportorganisationen
Aus dem Tiroler Sportförderungsfond unterstützt der Tiroler Landessportrat gemäß des Tiroler Sportförderungsgesetzes 2006 folgende Schwerpunkte
- Unterstützungen für den Neu- und Ausbau von Sportstätten bzw. Ankauf von Sicherheitsmaterial für den Skisport
- Förderung der Durchführung von Veranstaltungen
- Jugendsportförderung an die Tiroler Sportvereine
- Kaderförderung bzw. Förderung der Sportleistungszentren der anerkannten Tiroler Sportfachverbände
- Basisförderung (Erhaltung des Spielbetriebes) für die Vereine mit einer Mannschaft / einem Team in der der 1. oder 2. Bundesliga
- Förderung der Tiroler Dach- und Fachverbände
- Förderung von Fortbildungsmaßnahmen
- Unterstützung der Ausbildung von Funktionärinnen
Formulare: https://www.tirol.gv.at/sport/formulare/
Für sämtliche Förderungen gelten die von der Tiroler Landesregierung beschlossene Förderrichtlinie gemäß Tiroler Sportförderungsgesetz 2006 und die durch den Tiroler Landessportrat beschlossene Förderrichtlinie des Tiroler Landessportrates.
Grundsätzlich gilt, dass der Verwendungsnachweis zeitnah, jedoch spätestens bis zum 31. Jänner des auf die Förderungsgewährung folgenden Kalenderjahres mittels Originalrechnungen und dessen Zahlungsbestätigungen zu erfolgen hat. Eine endgültige Entscheidung über die Förderung und deren Höhe trifft in jedem Fall der Tiroler Landessportrat. Ein Rechtsanspruch auf die Subvention besteht nicht.
Die Möglichkeit eines Ansuchens haben:
- Gemeinden
- Sportvereine
- Sport-Dachverbände
- Sport-Fachverbände
- Gemeinnützige Institutionen mit eindeutig sportlicher Zielsetzung
Vom Sportreferenten 1. LHStv Josef Geisler werden als Allgemeine Sportförderung aus dem ordentlichen Haushalt sowie aus den Verstärkungsmitteln des Sportförderungsfonds zahlreiche dringende Anliegen der Dach- und Fachverbände, Sportvereine, Gemeinden und gemeinnützigen Institutionen unterstützt. Diese Ansuchen sind mittels online-Antragsformular an ihn zu richten.
Die Durchführung von Großsportveranstaltungen (z. B. Europa- oder Weltmeisterschaften) sind zumindest 6 Monate vor der beabsichtigen Bewerbung mittels dem Informationsdatenblatt - Bewerbung Sportgroßveranstaltungen zu melden. Dieses Datenblatt dient den potentiellen Fördergebern als Information für Bewerbungen von Bundes- Sportfachverbänden für Sportgroßveranstaltungen. Diese Informationen sind für die Fördergeber der öffentlichen Hand u.a. für Budgetplanungen, Koordination und zeitgerechte Aufbereitung von Entscheidungen unerlässlich.
Unterstützung zur Abfederungen Einnahmenausfällen bei Eintrittsgeldern und Kantinenerlösen
Das Land Tirol gewährt gemeinnützig tätigen Tiroler Sportvereinen, die mit ihren Mannschaften/Teams in der Allgemeinen Klasse an einem vom Tiroler Landessport anerkannten Tiroler Sportfachverband organisierten Ligabewerb teilnehmen, pauschale Unterstützungen für den Einnahmenausfall aus Eintrittsgeldern und Kantinenerlösen.
Dabei wird der Zeitraum von 16. Oktober bis 31. Dezember 2020 für die durchgeführten bzw. behördlich untersagten Heimspiele berücksichtigt. Ansuchen werden ausnahmlos über das online Formular angenomen.
Download: Förderrichtlinie Unterstützung zur Abfederungen Einnahmenausfällen bei Eintrittsgeldern und Kantinenerlösen
Datenschutzgrundverordnung
Allgemeine Informationen zur Datenschutzerklärung
Im Rahmen der Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über die Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Rechte und Ansprüche.
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Verwendung personenbezogener Daten erfolgt daher ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz.
Um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß verwendet und nicht für Unbefugte zugänglich gemacht werden, wurden entsprechende Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen. Weitere Information zu den bei uns eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen: Elektronischer Akt (ELAK) und Landesweite Förderungen (LWF).
Widerspruchsrecht
Ebenso steht Ihnen das Recht zu, gegen die Verarbeitung der Daten Widerspruch einzulegen. Dafür wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten.
Datenschutzbeauftragter
Dr. Norbert Habel, datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at , +43 512 508 1870
Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.
Förderung Verbesserung des Sport-Erholungsgrundangebotes
Über die Abt. Waldschutz werden öffentlich zugängliche Sporteinrichtungen zur Verbesserung des Sport-Erholungsgrundangebotes gefördert.