Förderungen
Die Sportförderung ist in Tirol durch die Richtlinie für Landesförderungen, das Tiroler Sportförderungsgesetz 2006 sowie durch die Förderrichtlinie gemäß $7 Tiroler Sportförderungsgesetz und die Richtlinie zur Förderung von Sportanlagen in Tirol geregelt. Zudem hat die Tiroler Landesregierung die Sport Event Strategie als Leitfaden zur Förderung der Durchführung von Sportveranstaltungen beschlossen.
In den unten beschriebenen Förderprogrammen und Förderaktionen gibt der gemäß Tiroler Sportförderungsgesetz eingerichtete Tiroler Landessportrat der Tiroler Landesregierung Förderempfehlungen. Es sind dabei die Hinweise sowie die Auflagen und Bedingungen zu den Förderungen aus Sportförderungsmitteln des Landes Tirol zu beachten.
Förderprogramm Erhaltung Sport- und Geschäftsbetrieb
Das Förderprogramm Erhaltung Sport- und Geschäftsbetrieb unterstützt in Tirol ansässige Tiroler Sportorganisationen im organsierten Sport in der Aufrechterhaltung des Trainings- und Sportbetriebes mit dem Fokus auf die Nachwuchsarbeit sowie Initiativen in der Allgemeinen Klasse. Insbesondere sollen anerkannte Tiroler Sportdachverbände und Tiroler Sportfachverbände sowie der Tiroler Behindertensportverband gefördert, die Nachwuchsarbeit in Tiroler Sportvereinen unterstützt sowie ein Mietkostenzuschuss für Trainings- und Wettkampfmaßnahmen im Leistungssport gewährt werden.
Jugendsportförderung
Als Förderungswerber kommen Sportvereine mit Sitz in Tirol in Betracht, die in einer vom Tiroler Landessportrat anerkannten Sportart Nachwuchssportler (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) betreuen.
- Antrag - Allgemeine Jugendsportförderung
Bei Mehrspartenvereinen ist pro Sportart ein eigenes Ansuchen zu stellen.
Antragsfrist jährlich 31.03. - Belegaufstellung Jugendsportförderung
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen per E-Mail in pdf-Format an die Abteilung Sport zu übermitteln. Einreichfrist Verwendungsnachweise jährlich 30.09.
Anerkannte Förderungs- und Belegnachweise:
Nachwuchstrainer:innen: Honorare, Lohnkonten, Reisekosten, Aufwandsentschädigungen
Nachwuchssportler:innen: Nenngeldbescheinigungen, Aufwandsentschädigungen, Reisekosten
Kosten für Sporthallen, Bus- oder KFZ-Anmietungen, Ankauf Schutzausrüstung oder Sportgeräte anhand Rechnungen
entsprechende Zahlungsnachweise
Weitere Auskunft:
Mag. Dieter Hofmann
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3193
E-Mailsport@tirol.gv.at
Förderung der Tiroler Sportfachverbände
Aus den Sportförderungsmitteln des Landes Tirol wird der Sport- und Geschäftsbetrieb der vom Tiroler Landessportrat anerkannten Tiroler Sportfachverbände unterstützt.
- Antrag - Förderung Tiroler Sportfachverbände
Antragsfrist jährlich 28./29.02. - Belegaufstellung Sportfachverbände
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen per E-Mail in pdf-Format an die Abteilung Sport zu übermitteln. Einreichfrist Verwendungsnachweise jährlich 31.01.
Anerkannte Belegnachweise sind:
Kosten und Spesen des laufenden Büro- und Geschäftsbetriebs (inkl. Hallenmieten)
Kosten und Spesen zur Durchführung von Tiroler Meisterschaften
Nachweisliche Unterstützung der Mitgliedsvereine, insbesondere für die Unterstützung der Nachwuchsarbeit
Weitere Auskunft:
Mag. Dieter Hofmann
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3193
E-Mailsport@tirol.gv.at
Förderung der Tiroler Sportdachverbände
Aus den Sportförderungsmitteln des Landes Tirol wird der Sport- und Geschäftsbetrieb der vom Tiroler Landessportrat anerkannten Tiroler Sportdachverbände unterstützt.
- Antrag - Förderung Tiroler Sportdachverbände
Antragsfrist jährlich 28./29.02. - Belegaufstellung Sportdachverbände
ist mit zweckentsprechenden Belegen in der Höhe der Gesamtförderung inkl. Überweisungsbestätigungen per E-Mail in pdf-Format an die Abteilung Sport zu übermitteln.
Anerkannte Belegnachweise sind:
für die Grundförderung: Personalkosten (Mind. 50% der Grundförderung Personalkosten von angestellten Mitarbeiter*innen des Dachverbandes) sowie Kosten und Spesen des laufenden Büro- und Geschäftsbetriebes des Dachverbandes
für die Förderung des Sportbetriebs: Kosten und Spesen der laufenden Projekte, insbesondere laufende Breitensportprojekte, Ausbildungen, Lehrgänge sowie Abrechnungen von Subventionen an Mitgliedsvereine
Weitere Auskunft:
Mag. Dieter Hofmann
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3193
E-Mailsport@tirol.gv.at
Förderung des Behindertensports
Dem Tiroler Behindertensportverband, dem Tiroler Blinden- und Sehbehindertenverband und Special Sports Tirol werden Fördermittel zur Erhaltung des Geschäftsbetriebes zur Verfügung gestellt.
- Antrag - Förderung Tiroler Sportfachverbände
Antragsfrist jährlich 31.05. - Belegaufstellung Sportfachverbände
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen
per E-Mail in pdf-Format oder
im Original an die Abteilung Sport zu übermitteln.
Behindertensportorganisationen werden zur Förderung der Sportausübung, der Unterstützung von Trainings- und Wettkampfmaßnahmen bzw. zur Aus- und Weiterbildung Zuschüsse (Projektförderungen) gewährt.
- Antrag - Allgemeine Sportförderung
Antragsfrist jährlich 31.05. - Belegaufstellung Allgemeine Sportförderung
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen
per E-Mail in pdf-Format oder
im Original an die Abteilung Sport zu übermitteln.
Weitere Auskunft:
Simon Wallner, BSc
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3196
E-Mailsport@tirol.gv.at
Mietkostenzuschuss für Trainings- und Wettkampfmaßnahmen im Leistungssport
Ein Mietkostenzuschuss zur Nutzung von Sportinfrastruktur in Tirol kann anerkannten Tiroler Sportfachverbänden sowie Sportvereinen mit Sitz in Tirol, die in einem anerkannten Tiroler Sportfachverband ordentliches Mitglied sind, zuerkannt werden.
- Antrag - Allgemeine Sportförderung
Antragsfrist jährlich 28./29.02. - Belegaufstellung Allgemeine Sportförderung
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen
per E-Mail in pdf-Format oder
im Original an die Abteilung Sport zu übermitteln.
Weitere Auskunft:
Allgemeine Sportförderung - Erhaltung Sport- und Spielbetrieb
Zur Erhaltung des Sport- und Spielbetriebs kann der Sportlandesrat von Tirol Sonderförderungen als Allgemeine Sportförderung genehmigen. Insbesondere werden damit der Ankauf von Sportgeräten, die Durchführung von Trainingslagern, außergewöhnliche Belastungen sowie Vereinsjubiläen unterstützt.
- Antrag - Allgemeine Sportförderung
Antragstellung laufend möglich - Belegaufstellung Allgemeine Sportförderung
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen per E-Mail in pdf-Format an die Abteilung Sport zu übermitteln. Einreichfrist Verwendungsnachweise jährlich 31.01.
Anerkannte Verwendungs- und Belegnachweise sind gemäß dem Förderzweck entsprechend vorzulegen.
Weitere Auskunft:
Mag. Dieter Hofmann
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3193
E-Mailsport@tirol.gv.at
Förderprogramm Spitzensportförderung
Die Spitzensportförderung des Landes Tirol unterstützt Maßnahmen und Initiativen für den organisierten Sport in Tirol im Nachwuchsleistungssport sowie im Leistungssport in der Allgemeinen Klasse. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen, die den Fokus der Etablierung von Spitzensportler*innen in der nationalen und internationalen Spitze innehaben. Insbesondere wird die Führung von Sportleistungszentren der anerkannten Tiroler Sportfachverbände sowie die Teilnahme an österreichischen Bundesligen unterstützt.
Basisförderung Österreichische Bundesliga
Die Basisförderung unterstützt den erhöhten Aufwand im Trainings- und Spielbetrieb der Mannschaftssportarten. Als Förderungswerber kommen Tiroler Sportvereine mit Mannschaften in Betracht, die an einer höchsten oder zweithöchsten österreichischen Bundesliga in der allgemeinen Klasse (oder vergleichbarer Bewerb) teilnehmen.
- Antrag - Basisförderung pauschale Bundesligaunterstützung
Antragsfrist jährlich 28./29.02. - Belegaufstellung Basisförderung pauschale Bundesligaunterstützung
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen per E-Mail in pdf-Format an die Abteilung Sport zu übermitteln. Einreichfrist Verwendungsnachweise jährlich 31.10.
Notwendige Verwendungsnachweise:
Nachwuchssportkonzept
Spielberichte
Tabellenstand der letzten abgeschlossenen Meisterschaft
Anerkannte Belegnachweise:
Trainer:innen: Gehaltsabrechnung (Lohnkonto), Reise-/Aufwandsentschädigungen
Spieler:innen: Reise-/, Aufwandsentschädigungen
Kosten für Sporthallen, Bus- oder KFZ-Anmietungen, Kosten für vereinseigene KFZ wie Leasingraten, Tankrechnungen welche mit Tankkarten/Kennzeichen abgerechnet werden jedoch keine Versicherungsprämien)
Weitere Auskunft:
Mag. Dieter Hofmann
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3193
E-Mailsport@tirol.gv.at
Reisekostenzuschuss
Der Reisekostenzuschuss unterstützt den erhöhten Aufwand im Trainings- und Spielbetrieb der Mannschaftssportarten. Als Förderungswerber kommen Tiroler Sportvereine mit Mannschaften in Betracht, die an einer höchsten oder zweithöchsten österreichischen Bundesliga in der allgemeinen Klasse (oder vergleichbarer Bewerb) teilnehmen.
- Antrag - Reisekostenzuschuss für Mannschaftssportarten bei Teilnahme an einer Bundesliga
Antragsfrist jährlich 31.12. - Belegaufstellung Reisekostenzuschuss für Mannschaftssportarten bei Teilnahme an einer Bundesliga
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen per E-Mail in pdf-Format an die Abteilung Sport zu übermitteln.
Notwendige Verwendungsnachweise:
Nachwuchssportkonzept
Spielberichte
Tabellenstand der letzten abgeschlossenen Meisterschaft
Anerkannte Belegnachweise:
Trainer:innen: Gehaltsabrechnung (Lohnkonto), Reise-/Aufwandsentschädigungen
Spieler:innen: Reise-/, Aufwandsentschädigungen
Kosten für Sporthallen, Bus- oder KFZ-Anmietungen, Kosten für vereinseigene KFZ wie Leasingraten, Tankrechnungen welche mit Tankkarten/Kennzeichen abgerechnet werden jedoch keine Versicherungsprämien)
Weitere Auskunft:
Leistungszentren/Kaderförderung
Die Förderaktion Unterstützung von Trainertätigkeit und Trainingsmaßnahmen soll die Tiroler Sportfachverbände in der Betreuung insbesondere ihrer Nachwuchsathleten unterstützen.
Für die Förderung von Sportleistungszentren in Tirol kommen als Förderungswerber Einrichtungen (Sportleistungszentren) eines anerkannten Tiroler Sportfachverbandes in einer olympischen Sportart in Betracht.
Für die Kaderförderung kommen als Förderungswerber anerkannte Tiroler Sportfachverbände in Betracht, die tirolweit offene und vereinsübergreifende Trainingsmaßnahmen und Wettkampfbeschickungen organisieren und hierfür keine Förderung für ein Sportleistungszentrum in Tirol erhalten.
- Antrag- Kaderförderung/Leistungszentren
Antragsfrist jährlich 28./29.02 - Belegaufstellung Kaderförderung/Leistungszentren
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen
per E-Mail in pdf-Format oder
im Original an die Abteilung Sport zu übermitteln.
Einreichfrist Verwendungsnachweise jährlich 31.10.
Weitere Auskunft:
Mag. Dieter Hofmann
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3193
E-Mailsport@tirol.gv.at
Förderprogramm Durchführung von Sportveranstaltungen
Es werden ausschließlich Veranstaltungen in anerkannten Sportarten mit Veranstaltungsort in Tirol in der Allgemeinen Klasse und den Nachwuchsklassen unterstützt. Die Veranstaltung muss gem. Sport Event Strategie Tirol als „S“ oder „M“ Veranstaltung (vgl. Sport Event Strategie Tirol S. 26) kategorisiert sein.
Fördervoraussetzung: Vom Antragssteller müssen jahresdurchgehend Sport- und Bewegungseinheiten durchgeführt sowie die Mitglieder sportlich betreut werden.
Für Veranstaltungen der Kategorie „L“ und „XL“ bedarf es gesonderter Fördervereinbarungen sowie durch den Tiroler Landtag beschlossener Sonderförderungen. Diese Sportgroßveranstaltungen müssen den Handlungsgrundsätzen der Sport Event Strategie Tirol für die Ausrichtung und Nachnutzung entsprechen und eine Erfolgs- und Wirkungsmessung sicherstellen. Zudem muss für Veranstaltungen der Kategorie „L“ und „XL“ vor der Bewerbung um die Durchführung mittels „Informationsdatenblatt Sportgroßveranstaltungen“ die (Förder-) Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften Bund, Land Tirol und Standortgemeinde eingeleitet werden.
Förderung der Durchführung von Sportveranstaltungen
Es werden ausschließlich Veranstaltungen in anerkannten Sportarten mit Veranstaltungsort in Tirol in der Allgemeinen Klasse und den Nachwuchsklassen unterstützt.
- Antrag - Sportveranstaltungen
Antragsfrist jährlich 31.05. und 31.10. - Verwendungsnachweis einer Sportveranstaltung
Nach der Durchführung der Sportveranstaltung ist mittels online-Formular die Ergebnisliste und der Verwendungsnachweis einzureichen.
Weitere Auskunft:
Simon Wallner, BSc
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3196
E-Mailsport@tirol.gv.at
Länderübergreifende Sportinitiativen
ArgeAlp Sport Spiele
Die Durchführung von ArgeAlp Sportveranstaltungen in Tirol bzw. die Teilnahme an ArgeAlp Sportveranstaltungen die nicht in Tirol stattfinden wird über den jeweils zuständigen Tiroler Sportfachverband abgewickelt, der auch gegenüber der ArgeAlp und dem Land Tirol als Förderungswerber auftritt.
- Antrag - Sportveranstaltungen (Durchführung)
Antragstellung laufend möglich - Belegaufstellung Sportveranstaltungen
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen
per E-Mail in pdf-Format oder
im Original an die Abteilung Sport zu übermitteln. - Antrag - Allgemeine Sportförderung (Entsendung in andere ArgeAlp Länder)
Antragstellung laufend möglich - Belegaufstellung Allgemeine Sportförderung
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen
per E-Mail in pdf-Format oder
im Original an die Abteilung Sport zu übermitteln.
Einreichfrist Verwendungsnachweise jährlich 31.01.
Euregio Sportveranstaltungen
In Abstimmung mit dem Euregio Büro (vgl. https://www.europaregion.info/) kann die Durchführung von länderübergreifenden (Breiten-) Sportveranstaltungen und die Teilnahme an diesen gefördert werden.
- Antrag - Sportveranstaltungen
Antragstellung laufend möglich - Belegaufstellung Sportveranstaltungen
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen
per E-Mail in pdf-Format oder
im Original an die Abteilung Sport zu übermitteln.
Weitere Auskunft:
Simon Wallner, BSc
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3196
E-Mailsport@tirol.gv.at
Förderung von Großsportveranstaltungen (EM, WM, Olympische Spiele)
Die Durchführung von Großsportveranstaltungen (z. B. Europa- oder Weltmeisterschaften) sind zumindest 6 Monate vor der beabsichtigen Bewerbung mittels dem Informationsdatenblatt - Bewerbung Sportgroßveranstaltungen zu melden.
Bund und Länder haben eine engere Kooperation und Abstimmung bei der Unterstützung von Sportgroßveranstaltungen beschlossen.
Als ersten Schritt für ein koordiniertes Vorgehen wurde daher ein Informationsdatenblatt entwickelt, das VOR Abgabe einer Bewerbung für eine Sportgroßveranstaltung vom jeweiligen Bundes-Sportfachverband (BSFV) auszufüllen ist und anschließend zeitgleich sowohl dem Bund als auch dem/den jeweiligen Bundesland/Bundesländern sowie der/den involvierten Gemeinde/n vom BSFV zu übermitteln ist.
Weitere Auskunft:
Simon Wallner, BSc
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3196
E-Mailsport@tirol.gv.at
Förderprogramm Aus- und Weiterbildung
Anerkannten Tiroler Sportorganisationen wird die Durchführung von Aus- und Weiterbildungen gefördert. Zudem werden Maßnahmen, die die Position der Frauen als Funktionärin bzw. Trainerin stärken, unterstützt.
Förderung der Durchführung von Aus- und Weiterbildungen
Tiroler Sportfachverbänden und Tiroler Sportdachverbänden werden für die Durchführung von Aus- und Weiterbildungen in Tirol Zuschüsse gewährt.
- Antrag - Durchführung von Aus- und Weiterbildungen
Antragsfrist jährlich 31.08. - Belegaufstellung Aus- und Weiterbildungen
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen
per E-Mail in pdf-Format oder
im Original an die Abteilung Sport zu übermitteln.
Weitere Auskunft:
Simon Wallner, BSc
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3196
E-Mailsport@tirol.gv.at
Förderung des Frauensports
Tiroler Sportvereinen und Tiroler Sportdach- und -fachverbänden werden für Maßnahmen, durch die die Position der Frauen als Funktionärin bzw. Trainerin gestärkt wird, Förderungen gewährt.
- Antrag - Frauensportförderung (Aus- und Weiterbildungen als Trainerin oder Funktionärin)
Antragsfrist jährlich 31.08. - Belegaufstellung Aus- und Weiterbildungen
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen
per E-Mail in pdf-Format oder
im Original an die Abteilung Sport zu übermitteln.
Weitere Auskunft:
Simon Wallner, BSc
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3196
E-Mailsport@tirol.gv.at
Förderprogramm Sportanlagenbau
Zur Förderung der Errichtung und Sanierung von Sportanlagen hat die Tiroler Landesregierung eine Richtlinie zur Förderung von Sportanlagen in Tirol beschlossen. Hierfür stehen im ordentlichen Haushalt des Landes Tirol Sportförderungsmittel zur Verfügung.
Ansuchen sind vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme durch Tiroler Gemeinden, Tiroler Sportvereine, Sportdach- und Fachverbände, und weitere Förderwerber zu beantragen, wenn die Sportanlage selbst und nicht gewinnorientiert betrieben oder diese direkt an Sportvereine/verbände überlassen wird.
Neu- Aus- Umbau, Erweiterung und Sanierung von Sportanlagen
Die Förderung ergibt sich aus den anrechenbaren Gesamtbaukosten und den jeweiligen Fördersätzen.
- Richtlinie Sportanlagen
- Antrag - Neu-, Um- und Ausbau von Sportanlagen
Antragstellung laufend möglich, jedoch vor Beginn der Umsetzung - ÖISS Erforderliche Unterlagen Fußballplatz
- ÖISS Erforderliche Unterlagen LED Flutlichtanlage Fußball
- ÖISS Erforderliche Unterlagen Tennisplatz
- ÖISS Erforderliche Unterlagen Clubhaus
- Belegaufstellung Neu-, Um und Ausbau von Sportanlagen
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen
per E-Mail in pdf-Format an die Abteilung Sport zu übermitteln.
Weitere Auskunft:
Ing. Bernhard Danler
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3192
E-Mailsport@tirol.gv.at
Ing.in Venesa Music-Orac
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3194
E-Mailsport@tirol.gv.at
Sonstige Ausstattungen von Sportanlagen
Unter sonstigen Ausstattungen sind Sicherheitseinrichtungen im Wintersport, zu einer Sportanlage gehörende Geräte (z.B.. Platzpflege), technische Zusatzeinrichtungen, elektronische Schießanlagen oder Orientierungslaufkarten zu verstehen.
Die Förderung ergibt sich aus den anrechenbaren Kosten der Maßnahme und den jeweiligen Fördersätzen.
- Richtlinie Sportanlagen
- Antrag - Sonstige Ausstattung Sportanlagenbau
Antragstellung laufend, jedoch vor Beginn der Maßnahme, möglich - Belegaufstellung Neu-, Um und Ausbau von Sportanlagen
ist mit zweckentsprechenden Belegen inkl. Überweisungsbestätigungen
per E-Mail in pdf-Format oder
mittels Nachreich-Formular (sh. Förderzusage) an die Abteilung Sport zu übermitteln. - Vereinbarung Seilbahnunternehmer und Schiverein
Weitere Auskunft:
Ing. Bernhard Danler
AdresseLeopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3192
E-Mailsport@tirol.gv.at
Förderprogramm Tiroler Schulsport- und Talenteservice
Tiroler Schulklassen können im Rahmen des Tiroler Schulsportservice qualifizierte Trainer*innen aus den verschiedensten Bewegungsangeboten in ihren Unterricht einladen und erhalten hierfür eine Förderung. Spezielle Förderungen gibt es für Schwimm- und Skikurse - weitere Informationen.
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